Ob als Eigentümer oder Käufer bzw. Kaufinteressent: Wenn Sie einen Anwalt für Immobilienrecht benötigen, dann hängen die Kosten dafür vor allem davon ab, in welchem Umfang der Anwalt Aufgaben für Sie übernehmen soll. KLUGO legt in diesem Zusammenhang großen Wert drauf, mögliche Kosten schon im Vorfeld ehrlich und transparent zu kommunizieren. Nur so lassen sich Unklarheiten und böse Überraschungen vermeiden. Im Rahmen unserer Erstberatung erhalten Sie daher erste Hinweise darauf, was eine Beauftragung durch einen Anwalt für Immobilienrecht im konkreten Fall kosten kann – natürlich ganz unverbindlich und losgelöst davon, ob Sie tatsächlich später eine Beauftragung in Ihrem Fall wünschen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, helfen wir Ihnen dabei, im Rahmen einer Deckungszusage zu klären, ob die Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt. Einigen Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf eine individuelle Honorarvereinbarung, ist diese entscheidend für die entstehenden Anwaltskosten. Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, richtet sich die Bezahlung der Beratungsleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Dieses regelt verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten und gewährleistet die Transparenz hinsichtlich der möglichen Anwaltskosten.