Dass Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter abmahnen dürfen, ist längst kein Geheimnis mehr. Aber auch als Arbeitnehmer hat man das Recht, den Chef abzumahnen – sofern dieser gegen seine vertraglich vereinbarten Pflichten verstößt.
Bekannt ist, dass Arbeitgeber abmahnen können. Das Gleiche gilt jedoch auch für Arbeitnehmer. Von diesem Umstand haben nur wenige Kenntnis. Eine Abmahnung kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wollen. In einem ersten Schritt sollten Sie jedoch ein klärendes Gespräch suchen, um das Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten."Jan Reilbach
Eine Abmahnung dient immer als Hinweis auf eine Vertragsverletzung. Da im Arbeitsvertrag nicht nur die Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten werden, sondern auch die Pflichten des Arbeitgebers, haben auch Arbeitnehmer das Recht, den Chef abzumahnen. Dennoch nutzen diese Möglichkeit im Arbeitsalltag nur wenige Arbeitnehmer – auch dann, wenn der Vorgesetzte nachweislich seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Wir möchten daher in diesem Beitrag genauer darauf eingehen, wie man den Arbeitgeber abmahnen kann und welche Gründe dafür infrage kommen.
Eine Abmahnung dient als Hinweis auf eine Vertragsverletzung. Der Arbeitsvertrag kann sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern verletzt werden – und daher ist es durchaus möglich, den Arbeitgeber abzumahnen.
Wer seinen Arbeitgeber abmahnen möchte, kann dies natürlich nicht gänzlich ohne Anlass tun. Auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Abmahnung möglich ist.
Mögliche Gründe für eine Abmahnung des Arbeitgebers sind:
Der Gesetzgeber schreibt für eine Abmahnung keine bestimmte Form vor – auch dann nicht, wenn man als Arbeitnehmer den Chef abmahnen möchte. Eine Abmahnung des Arbeitgebers ist daher sowohl mündlich als auch schriftlich möglich. Es empfiehlt sich aus Gründen der Nachweisbarkeit dennoch immer die schriftliche Variante – auch weil es dabei sehr viel einfacher ist, sich an die formalen Anforderungen einer Abmahnung zu halten.
Wer den Arbeitgeber abmahnen möchte, muss darauf achten, dass die Abmahnung auch klar als solche erkennbar ist. Eine schriftliche Abmahnung sollte daher immer „Abmahnung“ als Überschrift enthalten, während bei einer mündlichen Abmahnung klar kommuniziert werden muss, dass es sich um eine solche handelt.
Weitere Informationen, die zwingend in einer Abmahnung enthalten sein müssen, sind:
Abschließend muss man auch als Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass es sich bei dem Vergehen um eine Verletzung des Arbeitsvertrags handelt und man eine Kündigung in Betracht zieht, wenn der Arbeitgeber sein Verhalten nicht ändert. Aber Vorsicht: Werden die formalen Anforderungen an eine Abmahnung nicht eingehalten, ist die Abmahnung unwirksam. Achten Sie daher beim Schreiben auf eine sehr detaillierte Beschreibung des Vertragsverstoßes!
Wer eine Abmahnung erhält, hat das Recht, diese nicht annehmen. Das gilt natürlich auch für Arbeitgeber. Und: Wie der Arbeitnehmer hat auch der Arbeitgeber das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen, um seine Sicht der Dinge mitteilen zu können. Behält der Arbeitgeber sein Fehlverhalten bei und ändert das abgemahnte Verhalten nicht, kann man sich als Arbeitnehmer im Fall einer Gegendarstellung bei einer Kündigung nur begrenzt auf die Abmahnung berufen. Daher kommt es auch in Fällen von Arbeitgeberabmahnungen immer wieder zu Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Bevor man diesen beschwerlichen Weg beschreitet, sollte jedoch eine mündliche Klärung des Sachverhalts in Betracht gezogen werden. Wenn Mitarbeiter ihre Vorgesetzten abmahnen, ist dies nur allzu oft ein Hinweis auf ein gestörtes Betriebsklima – und genau hier können sachliche Gespräche helfen, die Konflikte zu lösen. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, kann dieser zu einem solchen Klärungsgespräch hinzugezogen werden. Bei verhärteten Fronten kann auch die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein, der auch die rechtlichen Belange beider Parteien beleuchtet.
Als Arbeitnehmer verfügt man in den seltensten Fällen über ein umfassendes Wissen zu rechtssicheren und wirksamen Abmahnungen. Während die meisten Vorgesetzten und Chefs sich mit den üblichen Formulierungen auskennen, fehlt Arbeitnehmern dieses Wissen – und dies kann bei der Abmahnung des Arbeitgebers zu einem echten Problem werden. Wer den Chef abmahnen möchte, sollte daher auf die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht setzen. Im ersten Schritt sollte ein Anwalt prüfen, ob eine Abmahnung hier überhaupt infrage kommt – denn nicht jeder mögliche Grund rechtfertigt automatisch auch eine Abmahnung des Chefs. Im nächsten Schritt kann eine rechtssichere Formulierung mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt werden, um so eine wirksame Abmahnung an den Arbeitgeber übergeben zu können. Und auch bei einem eventuellen Klageverfahren ist die anwaltliche Unterstützung durchaus ratsam – vor allem dann, wenn bereits zahlreiche Konflikte mit dem Arbeitgeber im Raum stehen. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zukommen lassen. Im nächsten Schritt können Sie selbst entscheiden, ob Sie für die Abmahnung Ihres Chefs die Unterstützung unserer Partner-Anwälte nutzen möchten – das müssen Sie nicht unmittelbar während oder nach dem Gespräch entscheiden, sondern können in aller Ruhe darüber nachdenken.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.