STAND 21.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN
In Deutschland gilt ab sofort die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Beschlossen wurde dies nun vom BAG vor dem Hintergrund eines Urteils des EuGH aus dem Jahr 2019. Was das Urteil für Arbeitnehmer bedeutet, welche Folgen es für den deutschen Arbeitsmarkt hat und was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber nicht auf das Urteil reagiert, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Bereits der EuGH hat die Mitgliedsstaaten mit seinem Urteil vom 14.05.2019 mit dem Az. C-55/18 dazu verpflichtet, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung von Mitarbeitern einzuführen. Begründet wurde die Verpflichtung damit, dass nur so überprüft werden könne, ob die zulässigen Arbeitszeiten eingehalten würden.
Nun zog das BAG nach und hat sich für eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland entschieden. Begründet wird die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung auch hier damit, dass Arbeitnehmer nur so ihr Recht auf Ruhezeiten durchsetzen können. Grundlegend ist hier die europarechtskonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz.
Mit der Entscheidung kommt das BAG dem Gesetzgeber in Deutschland zuvor. Bislang verlangt der Gesetzgeber von Arbeitgebern lediglich, Überstunden und Sonntagsarbeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das Urteil des BAG verpflichtet Arbeitgeber nun dazu, sofort zu handeln, obwohl noch kein Gesetzesentwurf des Gesetzgebers in Sicht ist. Wie genau die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt.
Dass die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation große Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben wird, ist unumstritten. In den letzten Jahren immer populärer gewordene Vertrauensarbeitszeitmodelle und flexibles mobiles Arbeiten sowie Arbeiten im Homeoffice und die Diskussion auf ein Recht auf Homeoffice könnten durch das Urteil in Gefahr sein.
Andererseits sorgt das Urteil des BAG für einen besseren Schutz von Arbeitnehmern, die nach Stunden bezahlt werden. Durch die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation kann verhindert werden, dass das Arbeitszeitgesetz umgangen wird. Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der täglichen Höchstarbeitszeit auch die Ruhepausen, die Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Aufteilung der Arbeitszeit während eines Arbeitstages.
Als Arbeitnehmer müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, wenn Ihr Arbeitgeber nicht entsprechend auf das Urteil reagiert und sich eine Lösung überlegt, wie die systematische Arbeitszeiterfassung in seinem Unternehmen umgesetzt werden kann. Sie haben dann das Recht, sich an den Betriebsrat zu wenden und zu verlangen, dass dieser einen Verstoß gegen die Pflichterfüllung des Arbeitgebers geltend macht.
Gibt es keinen Betriebsrat, können Sie Ihren Arbeitgeber auch direkt dazu auffordern, das Urteil des BAG umzusetzen. Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, ist eine Meldung bei der Arbeitsschutzbehörde sinnvoll. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu jederzeit kurzfristig beraten.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es immer wieder zu Streit. Gut, wenn man dann einen erfahrenen Rechtsbeistand an der Seite hat, der genau weiß, was zu tun ist. Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem oder benötigen Hilfe, weil Ihr Arbeitgeber sich weigert, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen?
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