STAND 21.10.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Die Stelle klingt so verlockend – aber es wird eine Promotion vorausgesetzt. Oder die Organisation verlangt Führungskenntnisse, die leider nicht vorhanden sind. Die eine oder andere Aussage im Arbeitszeugnis ändern oder das Zeugnis eines Dritten verwenden, das ist für einige eine Lösung, aber Vorsicht: Auf das Fälschen von Arbeitszeugnissen stehen hohe Strafen, denn es handelt sich um Urkundenfälschung.
Wer sein Arbeitszeugnis vorsätzlich fälscht, begeht eine Urkundenfälschung, also die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden in der Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen. Bereits der Versuch ist gem. § 267 Abs. 2 StGB strafbar. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Bewerber selbst oder Dritte die Fälschung angefertigt haben.
Eine Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
In folgenden Fällen können die Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall erfüllt sein:
Das Fälschen des Arbeitszeugnisses kann auch als Betrug gewertet werden. Dieser liegt vor, wenn der Täter sein Opfer täuschen wollte, um Geld zu erschleichen. Im Falle einer Fälschung des Arbeitszeugnisses kann argumentiert werden, dass sich der Arbeitnehmer damit den Arbeitslohn erschlichen hat. Gerichte können dieser Argumentation folgen und es wurden auch bereits solche Urteile gefällt (LAG Köln, Urteil v. 16. Juni 2000, Az. 11 Sa 1511/99). Zudem kann das Fälschen des Arbeitszeugnisses als arglistige Täuschung (§ 123 BGB) verstanden werden. Nach dieser Argumentation hat der Täter das Opfer getäuscht, um diesen so zur Abgabe einer Willenserklärung – dem Arbeitsvertrag – zu bewegen.
Der Straftatbestand der Urkundenfälschung verjährt nach fünf Jahren.
Dem Mitarbeiter droht nach Bekanntwerden der Fälschung die außerordentliche fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, da die Vertrauensbasis und die Grundlage der Arbeitsbeziehung mit der Fälschung von Dokumenten unwiderruflich zerstört ist. Geht der Arbeitgeber vor Gericht gegen den Mitarbeiter vor, kann dieser außerdem zur Lohnrückzahlung verpflichtet werden. Zudem kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm ein Imageschaden zugefügt wurde und der Mitarbeiter oftmals nicht die geforderte Leistung brachte. Noch schwerwiegender ist es, wenn die Person in ihrer Position ernsthafte Schäden verursacht hat.
Auch für Arbeitgeber sind gefälschte Arbeitszeugnisse ein großes Ärgernis. Um die Situation zu klären, mit einem Anwalt für Strafrecht rechtlich dagegen vorzugehen und ggf. bei einer Kündigung neues Personal einzustellen, braucht es Zeit und Geld. Deshalb sollten Personaler bereits im Bewerbungsprozess einen genauen Blick auf die Arbeitszeugnisse werfen.
Mit diesen Tipps können gefälschte Zeugnisse besser erkannt werden:
Oftmals unterscheidet sich der Eindruck, den Personaler beim Lesen des Anschreibens und beim Auswerten des Lebenslaufes gewinnen, beträchtlich. In diesem Fall sollte die Echtheit des Zeugnisses in jedem Fall geprüft werden. Sind Sie Opfer einer Urkundenfälschung geworden und haben einen Schaden erlitten? Dann erfahren Sie in einem telefonischen Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht, was Ihre nächsten Schritte sein sollten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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