Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gehen viele Veränderungen einher. Unter anderem gehört Großbritannien nicht mehr der EU-Zollunion an. Deswegen gelten für alle aus Großbritannien eingeführten Waren ab sofort alle Zollförmlichkeiten, die im Unionsrecht vorgesehen sind. Auch die Paketversendung wird teurer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema Brexit-Zoll, den neun Einfuhrabgaben, Versandlaufzeiten und Regelungen.
Seit dem Brexit sind erhebliche Verzögerungen im Güterverkehr zwischen England und allen EU-Ländern an der Tagesordnung. Grund hierfür sind die nun notwendigen Import- und Exportverzollungen, die für jede Warensendung nötig sind und die Zollbehörden in England stark überlasten. Die Auswirkungen des Brexit bekommt demnach auch jeder Einzelne zu spüren, der aus Deutschland ein Päckchen nach England schicken möchte.
Bisher hat jedes Pakets bis zu einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm, das innerhalb der EU versendet werden sollte, 17,99 Euro gekostet. Nun fallen für ein solches Paket 29,99 Euro an, wenn es nach England eingeführt werden soll. Für ein Paket mit einem Gewicht von zwanzig Kilogramm muss der Versendende rund fünfzig Euro auf den Tisch legen.
Doch die erhöhten Kosten beim Versenden von Paketen sind noch nicht alles. Je nach Versendung ist nun auch noch eine Zollerklärung oder Handelsrechnung notwendig, auf der die Ware beschrieben und ihr Wert vermerkt werden muss. Diese Online oder im Laden ausgefüllte Zollinhaltserklärung muss gut sichtbar in einer durchsichtigen Versandtasche auf dem Päckchen angebracht werden, wenn es gut und sicher ankommen soll.
Auch die Versandlaufzeiten können sich durch den Brexit erheblich verlängern. Um eine möglichst schnelle Zustellung zu gewährleisten, sollten Sie auf die Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen achten und alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Abhängig von der Art und dem Wert der Ware, die versendet wird, müssen auch für Päckchen aus England, die nach Deutschland eingeführt werden, Abgaben bezahlt werden. Für Onlinebestellungen werden ab einem Wert von über 22 Euro Einfuhrabgaben fällig, für Geschenke ab einem Wert von 45 Euro.
Die Einfuhrabgaben setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der Einfuhrumsatzsteuer, der Verbrauchersteuer und der Zollgebühr. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer. Verbrauchersteuern werden hauptsächlich auf Güter des täglichen Konsums erhoben, beispielsweise Kaffee und Tabak. Zusätzliche Zollgebühren müssen ab einem Warenwert von 150 Euro bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der offiziellen Website des Zolls.
Der Austritt von Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt hat in verschiedenen Bereichen spürbare Folgen. So stellen die Behinderungen und Teuerungen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU nicht nur die Zollbehörden vor eine Herausforderung, sondern auch Privatpersonen vor höhere Kosten. Oftmals herrscht Unsicherheit, welche Waren bis zu welchem Wert zollfrei nach Großbritannien eingeführt beziehungsweise ausgeführt werden dürfen.
Wenn Sie Fragen zum Brexit und den Zollgebühren haben, stehen wir von KLUGO Ihnen im Rahmen einer Erstberatung durch einen unserer Partneranwälte zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!
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