STAND 12.06.2024 | LESEZEIT 3 MIN
Cannabis ist eine Droge und deshalb werden Fahrer mit Cannabis am Steuer auch bestraft. Aber nicht immer droht der sofortige Führerscheinentzug. Die Aussagen des Fahrers und die Blutwerte haben auf den Ausgang einer Polizeikontrolle einen großen Einfluss.
Wer bei einer polizeilichen Kontrolle überprüft wird und mit Cannabis am Steuer erwischt wird, erhält zwei Punkte in Flensburg, muss eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen und erhält ein einmonatiges Fahrverbot gem. § 25 Abs. 1 StVG. Das bedeutet: Nach einem Monat erhält der Fahrer automatisch seinen Führerschein zurück. Wer das zweite Mal mit Cannabis am Steuer erwischt wird, erhält wiederum zwei Punkte, eine Geldbuße von 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal beträgt die Strafe 1.500 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Im Einzelfall kann jedoch auch beim ersten Vergehen mit Cannabis am Steuer die Fahreignung angezweifelt werden. Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wer im Straßenverkehr auffällig wird oder sich während einer Polizeikontrolle auffällig verhält, rückt sehr schnell in das Visier der Polizei. Dann kann über einen Bluttest der sogenannte THC-COOH-Wert ermittelt werden. Liegt dieser bei über 150 Nanogramm pro Milliliter Blut, kann davon ausgegangen werden, dass der Fahrer gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumiert. Dann kann der Person der Führerschein wegen dauerhafter Fahruntüchtigkeit gem. Anlage 4 FeV, i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV entzogen werden. Nach dem Ablauf einer Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis beantragt werden. Um den Führerschein wieder zu erhalten, muss die Person sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und ggf. weitere Auflagen erfüllen.
Wer mit Cannabis am Steuer fährt, begeht mindestens eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Jedoch kann bei einem einmaligen Verstoß nicht davon ausgegangen werden, dass der Fahrer gelegentlich oder sogar regelmäßig Cannabis konsumiert. Ein viel beachtetes Leipziger Urteil hat argumentiert, dass beim ersten Vergehen kein Führerscheinentzug notwendig ist. Vielmehr müssen die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden individuell klären, ob die Person zwischen dem Cannabis-Konsum und dem Führen eines PKW trennen kann.
Wer mit Cannabis am Steuer fährt, sollte dies während einer Fahrzeugkontrolle nicht erwähnen. Außerdem ist es empfehlenswert, keine Aussagen zum Konsumverhalten zu machen.
Vielleicht können Sie grundsätzlich sehr gut zwischen dem Fahren mit einem PKW und dem Konsum von Cannabis trennen. Aber: Selbst wenn Sie nie direkt nach dem Konsum in ein Auto gestiegen sind, kann Ihnen der Führerschein langfristig entzogen werden. Sobald Ihr THC-Test einen regelmäßigen Konsum andeutet, kann Ihnen unterstellt werden, dass Sie auch mit Cannabis am Steuer fahren. Sobald Sie mit solchen Anschuldigungen konfrontiert werden, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. Befinden Sie sich in einer solchen Situation, können Sie sich in einem unverbindlichen Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht über mögliche nächste Schritte austauschen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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