STAND 29.01.2024 | LESEZEIT 10 MIN
Was muss man im Todesfall zu tun? Wenn eine geliebte Person verstirbt, sitzt der Schock erst einmal tief und die wenigsten denken an solche Dinge wie Verträge und Hinterbliebenenrente. Jedoch gibt es für die Hinterbliebenen einige Fristen zu beachten. Diese Checkliste für den Todesfall eines Ehepartners oder nahen Verwandten bietet Orientierung, um die wichtigsten Aufgaben im Blick zu haben.
Nutze unsere Checkliste für den Todesfall, um einen guten Überblick über alle To-dos zu haben.
Die Grundlage für alle weiteren Schritte ist die Ausstellung eines Totenscheins. Dieser wird benötigt, um beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Wenn eine Person in einem Krankenhaus oder einem Hospiz stirbt, ist das Ausstellen des Totenscheins ein automatisierter Vorgang. Sollte der Tod in einer anderen Situation eintreten, muss der Tod durch einen Mediziner, wie etwa dem Hausarzt bestätigt werden.
Kommt eine Person innerhalb eines Arbeits- oder Wegeunfalls zu Schaden, muss der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nachkommen. Dieser muss sowohl die Polizei als auch die Berufsgenossenschaft informieren.
Sobald Sie den Totenschein haben, melden Sie sich unverzüglich – spätestens am nächsten Werktag – beim zuständigen Standesamt, um den Todesfall zu melden.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde werden die folgenden Unterlagen zwingend benötigt:
Zudem muss die Person, die die Sterbeurkunde beantragt, sich mittels Personalausweises oder Reisepass ausweisen können. Mit der Sterbeurkunde erhalten Hinterlassene zumeist auch die Beerdigungserlaubnis. Ist eine Feuerbestattung vorgesehen, muss das Gesundheitsamt eine Erlaubnis an das Krematorium schicken.
Die Sterbeurkunde benötigen Sie, um den Todesfall bei Versicherungen, Krankenkassen, Banken, Finanzamt, Arbeitgeber, Vermieter und Rentenversicherung zu melden. Lassen Sie sich deshalb mindestens sieben Sterbeurkunden aushändigen.
Parallel zu den bürokratischen Aufgaben sollten Sie die Familie und Freunde der verstorbenen Person informieren. Tauschen Sie sich mit den engsten Freunden und Familienmitgliedern aus, um auch Informationen auszutauschen. Wer weiß etwas über den letzten Willen der verstorbenen Person? Gibt es ein Familiengrab? Wo hat die Person wichtige Dokumente aufbewahrt?
Im besten Fall können Sie die weiteren anstehenden Aufgaben, die Sie in dieser Checkliste für den Todesfall finden, untereinander aufteilen.
Informieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Beim Todesfall im engeren Familienkreis (Ehepartner, Kind oder ein Elternteil) steht Ihnen gemäß § 616 BGB Sonderurlaub zu. Wie lang dieser ist, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Wenn die verstorbene Person noch in einem Arbeitsverhältnis stand, sollte der Arbeitgeber informiert werden. In diesem Zuge können Sie erfragen, ob ggf. persönliche Gegenstände aus dem Betrieb abgeholt werden müssen. Zudem sollten Sie die Personalpapiere wie Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis bei der Rentenversicherung einfordern.
Insbesondere, wenn die verstorbene Person einen Beamtenstatus innehatte, sollten Sie sich nach einem Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erkundigen.
Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Checkliste für den Todesfall gehört die Benachrichtigung der Versicherungen. Zuallererst muss unverzüglich die Lebens- und Sterbegeldversicherung informiert werden, spätestens 48 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes. Das ist wichtig, da das Versicherungsunternehmen eine Prüfung der Todesursache veranlassen kann.
Handelt es sich um einen Unfalltod, muss die Unfallversicherung innerhalb der ersten 48 Stunden informiert werden. Nutzen Sie für die Meldung, den Telefon-Service oder ggf. das Online-Angebot des Versicherers. Anschließend schicken Sie alle benötigten Unterlagen per Einschreiben zu.
Sie sollten auch an diese Versicherungen denken:
In Zusammenarbeit mit engsten Vertrauten der verstorbenen Personen sollten Sie herausfinden, welche Mitgliedschaften in Vereinen bestanden, ob die Person Zeitungen oder Magazine abonniert hatte oder andere Dienstleistungsverträge, z. B. Handy- und Kontoverträge, bestanden.
Oftmals ist ein Blick auf die Kontoauszüge hilfreich, andernfalls suchen Sie nach Vertragsunterlagen. Erstellen Sie eine Liste aller Verträge und kündigen Sie mit Blick auf die angesetzten Kündigungsfristen alle bestehenden Verträge.
Sie können Verträge mit Energieversorgern und Telefon- und Internetanbietern kündigen. Wenn Sie als Erbe die Wohnung der verstorbenen Person übernehmen möchten, können Sie diese Verträge auch einfach ummelden.
Die Social-Media-Accounts einer verstorbenen Person gehören zum digitalen Nachlass. Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn einzelne Dienstleistungen eines sozialen Netzwerkes kostenpflichtig sind.
Im besten Fall hat die Person vorgesorgt und die Zugangsdaten zu den Profilen an einem bekannten Ort hinterlegt. So können die Hinterbliebenen die Accounts löschen und Abonnements löschen. Ist dies nicht der Fall, sollten sich die Erben mit einem Erbschein an die Betreiber wenden. Einzelne Betreiber veranlassen dann die Löschung des Accounts, andere versetzen das öffentliche Profil in einen Gedenkzustand.
Zu den dringenden Aufgaben auf dieser Checkliste für den Todesfall gehört die Vorbereitung der Beerdigung:
Die Kosten für die Beerdigung tragen grundsätzliche die Erben der verstorbenen Person. In der Vorbereitung sollten Sie Kontakt zu einem Bestattungsinstitut aufnehmen und alle notwendigen Schritte besprechen.
Gleichzeitig muss beim zuständigen Friedhofsamt oder der Verwaltung des Pfarramts die Beerdigung angemeldet werden. Oftmals bieten auch Bestattungsinstitute diese Aufgabe als Service an. Für die Anmeldung braucht es dringend die Beerdigungserlaubnis und Sterbeurkunde.
Wenn es ein Testament gibt, muss dieses beim Nachlassgericht – dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person – angemeldet werden. Alternativ ist es auch möglich, dass das Testament bereits amtlich verwahrt ist, sodass die Erben benachrichtigt werden können.
Das Mietverhältnis ist nach dem Tod des Mieters nicht automatisch beendet. Wenn die verstorbene Person allein lebte, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese haben gemäß § 580 BGB einen Monat Zeit, außerordentlich zu kündigen, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
In diesem Zeitraum sind die Erben für die Zahlung der Miete und die Räumung der Wohnung verantwortlich. Dafür können diese die Kaution zurückfordern, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Lebte die Person mit einer weiteren Person zusammen, wird dieser Alleinmieter.
Gibt es hinterbliebene Ehepartner, können diese bei der Deutschen Rentenversicherung Hinterbliebenenrente beantragen. Dafür benötigen sie die Sterbe- und Heiratsurkunde.
Gibt es anspruchsberechtigte Kinder der verstorbenen Person, können diese Halbwaisen- oder Waisenrente beantragen. Dafür werden wiederum die Geburtsurkunden der Kinder benötigt.
Die ersten drei Monate nach dem Todesfall gelten als Sterbevierteljahr. In dieser Zeit erhalten hinterbliebene Ehepartner die Rente des Verstorbenen für drei Monate in voller Höhe als Einmalbetrag. Die Frist für die Beantragung liegt bei 30 Tagen nach dem Eintreten des Todes. Ab dem vierten Monat beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen. Bei der großen Witwenrente sind es 55 Prozent.
Als Erbe müssen Sie gemäß § 30 Erbschaftssteuergesetz innerhalb von drei Monaten Ihr Erbe an das zuständige Finanzamt melden. Oftmals erhalten Finanzämter die Informationen vorab von anderen öffentlichen Behörden.
Sie sollten jedoch sichergehen, dass die Information tatsächlich vorliegt, da das Unterschlagen als Ordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung bewertet wird.
Was lässt sich tun, um Verwandten im eigenen Todesfall die Zeit zu erleichtern? Neben einer Checkliste für den Todesfall finden Sie hier eine Vorsorge-Checkliste.
Diese Aufgaben können Sie erledigen, um Ihrer Familie die Formalitäten im Falle Ihres Ablebens zu erleichtern.
Insbesondere, wenn Sie Immobilien oder andere Werte zu vererben und eine genaue Vorstellung von der gewünschten Erbfolge haben, sollten Sie rechtzeitig ein Testament oder einen Erbschein erstellen.
Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen oder Fragen zum Erbrecht haben, können Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt erste Antworten erhalten.
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