Mit jedem Vertragsabschluss gehen für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten einher. Das gilt auch für Mietverträge. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die Mieträume zu Wohnzwecken zu nutzen. Dieses Recht ist aber mit einigen Pflichten verbunden, denen der Mieter gewissenhaft nachkommen muss. Welche 9 wichtigsten Pflichten Mieter haben, haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Mietkaution ist Bestandteil jeden Mietvertrags. Sie beträgt maximal drei Monatsmieten und muss vom Mieter bezahlt werden. Dieser ist aber berechtigt, die Kaution innerhalb von drei Monaten in Raten zu begleichen, er muss sie also nicht auf einmal zahlen.
Jeder Mieter ist dazu verpflichtet, die Miete nebst Nebenkosten spätestens am dritten Werktag eines Monats vorzunehmen. Zahlt ein Mieter zwei Monate in Folge keine oder nur unvollständig Miete, ist der Mieter dazu berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Auch wenn der Mietrückstand mehr also eine Monatsmiete beträgt, darf der Vermieter entsprechend handeln.
In jedem Haus mit mehreren Mietparteien ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Zu diesem Zweck gibt es eine Hausordnung, an die sich alle Bewohner eines Hauses halten müssen. Dort zum Wohler aller aufgestellte Regeln müssen von jedem Mieter beachtet werden. Kommt jemand dieser Mieterpflicht nicht nach, kann auch das eine Kündigung zur Folge haben.
Ein Mieter hat sehr viele Freiheiten, darf jedoch nicht alles. Wenn er zum Beispiel jemanden zur Untermiete einziehen lassen oder größere Renovierungs- und Umbauarbeiten vornehmen möchte, muss er den Vermieter vorher fragen. Soll zum Beispiel ein Bad saniert oder eine Einbauküche ersetzt werden, muss der Vermieter zustimmen, da es sich bei den Einbauten um sein Eigentum handelt.
Wurde im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter die Pflicht hat, sich um Schönheitsreparaturen zu kümmern, so muss er dieser Pflicht auch nachkommen. Allerdings ist der Erhalt der Mietsache eigentlich Aufgabe des Vermieters. Mieter sollten entsprechende Klauseln im Mietvertrag also auf ihre Wirksamkeit hin prüfen. Nach der BGH-Rechtsprechung darf die Reparaturpflicht insbesondere nicht nach starren Fristen folgen.
Mängel in der Mietwohnung müssen beseitigt werden, was in der Regel Aufgabe des Vermieters ist. Damit dieser der Mängelbeseitigung nachkommen kann, muss der Mieter die Mängel melden. Tut er dies nicht und entstehen deswegen vielleicht sogar Folgeschäden, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen.
Mieter müssen regelmäßig heizen, um Schimmelbildungen und das Einfrieren von Rohren in den kalten Monaten zu verhindern. Kommen sie dieser Mieterpflicht nicht nach, ist unter Umständen auch Schadenersatz fällig.
Bei der Wohnungsübergabe ist der Mieter bei einer unwirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen nur zur besenreinen Übergabe der Wohnung verpflichtet. Ist die Schönheitsreparatur-Klausel wirksam, gilt sie nur dann, wenn der Zustand der Mietsache Schönheitsreparaturen nötig macht. Leichte Abnutzungserscheinungen, das heißt solche, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, sind normal und müssen nicht beseitigt werden.
Nutzt ein Mieter eine Einbauküche oder andere vom Vermieter gestellte Wohnsachen übermäßig schnell ab, so ist der Mieter in der Pflicht, für den Schaden zu haften. Anders sieht es bei normaler Abnutzung über viele Jahre hinweg, die irgendwann Neuanschaffungen notwendig machen – das ist Vermietersache.
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