Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten, stehen erst einmal unter Schock. Schließlich ist es nicht leicht, auf dem aktuellen Wohnungsmarkt auf die Schnelle eine neue Bleibe zu finden. Nicht selten entschließen Mieter sich dann dazu, bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs einen Härtefall geltend zu machen, um nicht ausziehen zu müssen. Doch wann ist ein Härtefall wirklich gegeben? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.
Um einer Eigenbedarfskündigung vom Vermieter zu widersprechen, ist ein Härtefall als Grund häufig die einzige Möglichkeit. Liegt nämlich ein Härtefall vor, können Mieter der Kündigung wegen Eigenbedarfs wirksam widersprechen.
Gemäß § 574 BGB liegt dann ein Härtefall vor, wenn der Umzug in eine neue Wohnung für die Mieter als unzumutbar einzustufen ist. Diese Sozialklausel im Mietrecht soll die Interessen der Mieter schützen und stellt sie unter Umständen über die Interessen der Vermieter. Allerdings findet sie nur bei unbefristeten Mietverträgen für Wohnraum Anwendung – und auch nur dann, wenn die Mieter ihre Wohnung nicht selbst gekündigt haben. Wann ein Umzug jedoch als unzumutbar gilt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Folgende Gründe können unter Umständen als Härtefall anerkannt werden:
Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe für einen Härtefall, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam machen können. Ob diese im Einzelfall haltbar sind, sollten Sie vorab mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen.
Das deutsche Mietrecht sieht verschiedene Regelungen vor, mit denen sowohl die Interessen von Mieter als auch die von Vermieter geschützt werden sollen. Liegt bei einer Eigenbedarfskündigung ein Härtefall vor, können die Interessen von Mieter unter Umständen über denen der Vermieter stehen.
Eine pauschale Aussage darüber, wann einer Eigenbedarfskündigung wegen eines Härtefalls widersprochen werden darf, lässt sich jedoch nicht treffen. Hier müssen die Interessen von Vermieter und Mieter im Einzelfall gegeneinander abgewogen und auf beiden Seiten gut begründet werden.
Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und möchten einen Härtefall geltend machen oder sind selbst Vermieter und wollen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen?
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