Beim Einparken ist es schnell passiert: Ein Kratzer am Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers. Wer denkt, dass ein Lackschaden nur eine Bagatelle ist, irrt sich. Sehr schnell droht bei Fahrerflucht der Führerscheinentzug. Erfahren Sie hier, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wenn Sie nach dem Verursachen eines Kratzers Fahrerflucht begehen.
Ob mit oder ohne Kratzer: Sobald sich ein Unfallverursacher vom Unfallort entfernt, ohne den Unfall zu melden bzw. Kontakt zu dem Geschädigten aufzunehmen, handelt es sich um Fahrerflucht, was nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat darstellt.
Was Sie tun sollten:
Ob bei der Tat ein Seitenspiegel abgefahren wurde, das Fahrzeug Kratzer abbekommen hat oder es neben dem Sachschaden vielleicht sogar Personenschäden gibt, spielt zunächst keine Rolle. Es handelt sich immer um Fahrerflucht, wenn man nach einem solchen Vorfall unerkannt den Unfallort verlässt. Wird der Unfallverursacher ermittelt, erhält er in der Regel eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht. Die Folge sind eine Geldstrafe und ggf. weitere Sanktionen.
Wie hoch die Strafe bei Fahrerflucht ist, entscheidet die Schwere des entstandenen Schadens mit:
Wenn der Unfallverursacher keine Fahrerflucht begeht, übernimmt die Kosten für einen Sachschaden dessen Versicherung. Begeht die Person nach einem Kratzer Fahrerflucht, steht der Geschädigte vor einem Problem: Viele Versicherungen übernehmen die Kosten bei Fahrerflucht nicht. Mögliche Ausnahmen gibt es bei Teil- und Vollkasko-Versicherungen. In allen anderen Fällen bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Wird der Unfallverursacher jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt, kann der Geschädigte die Kosten in einem Zivilprozess einklagen. Es ist also immer davon abzuraten, auch beim kleinsten Kratzer Fahrerflucht zu begehen. Die Folgen eines solchen Handels sind selten voraussehbar und immer schwerwiegender als der Lackschaden selbst.
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