Falschparker anzeigen
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Falschparker anzeigen: Ist das Fotografieren erlaubt?

STAND 30.12.2022 | LESEZEIT 3 MIN

Ein Auto, das den Fußweg blockiert oder ein Transporter, der auf dem Radweg steht: Das Falschparken ist nicht nur ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, falsch geparkte Autos können auch zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsbeteiligten beitragen. Deshalb ist es möglich, Falschparker anzuzeigen. Aber ist es erlaubt, die Fahrzeuge von Falschparkern zum Beweis zu fotografieren? Ein aktuelles Urteil sagt: Ja.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Personen wendeten sich mit Anzeigen gegen Falschparker an die Polizei.
  • Diese forderte dazu auf, für den Nachweis Fotos zu erstellen.
  • Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verwarnte Personen deshalb mit einem Bußgeld, da die Fotos gegen die DSGVO verstoßen würden.
  • Die Betroffenen legten Klage ein und das Gericht gab ihnen recht: Falschparker dürfen fotografiert werden.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ggf. eine Einzelfallentscheidung.

Darf man einen Falschparker fotografieren?

Wer einen Falschparker erwischt, kann ihn beim zuständigen Ordnungsamt melden – aber wie? Eine schlüssige Antwort ist: Der Falschparker wird fotografiert, damit ein Beweisfoto vorliegt und das Vergehen geahndet werden kann. So haben es zwei Personen getan, die unabhängig voneinander Parkverstöße auf Geh- und Radwegen angezeigt haben. Sie wurden laut eigenen Aussagen sogar von der Polizei gebeten, Fotoaufnahmen anzufertigen. Für dieses Vorgehen wurden sie von Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit einer Gebühr von 100 Euro verwarnt.

Die Begründung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte:

  1. Mit dem Fotografieren der parkenden Autos verstießen die beiden Personen gegen die Datenschutz-Grundverordnung, denn gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO brauche es zur Datenverarbeitung – dem Anfertigen und Versenden eines Fotos – berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten. Berechtigtes Interesse setzt laut dem BayLDA jedoch voraus, dass die Personen selbst von den Parkverstößen betroffen sind.
  2. Zudem geht das BayLDA davon aus, dass eine schriftliche oder telefonische Übermittlung des Kfz-Kennzeichens ausreichend sei.

Eine weitere Begründung war, dass auf den Bildern ggf. auch andere Kfz und Personen zu sehen sein könnten. Beide Betroffene haben gegen das Bußgeld geklagt. Das Verwaltungsgericht Ansbach (Bayern) gab den beiden Klägern recht (VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 - AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431).

Was bedeutet das für zukünftiges Anzeigen von Falschparkern?

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig, es kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden. Auch die Urteilsbegründung fehlt noch. Das BayLDA kündigte an, nach dem Vorliegen der Urteilsgründe prüfen zu wollen, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt oder der Datenschutz für diesen besonderen Zweck neu bewertet werden muss.

Um in Zukunft ein einheitliches Vorgehen und eine einheitliche Kommunikation zu gewährleisten, möchte das BayLDA mit der Polizei klare Richtlinien zum datenschutzkonformen Anzeigen von Parkdelikten abstimmen.

Auf welchen Wegen kann ich Falschparker anzeigen?

Der direkte Weg ist das telefonische Anzeigen von Falschparkern. Dazu ruft man einfach in der nächstgelegenen Polizeistation an und gibt das Kennzeichen des Falschparkers sowie die eigenen Kontaktdaten an.

Zudem können Falschparker über Apps wie www.weg.li gemeldet werden. Dort kann auf einen Falschparker aufmerksam gemacht und das Vergehen über die App an das Ordnungsamt gemeldet werden. Hier ist jedoch beim Anfertigen von Beweisfotos, die in die App hochgeladen werden können, Vorsicht geboten. Solange das Urteil des BayLDA nicht rechtskräftig ist und deutlich wird, dass es sich nicht um eine Einzelfallentscheidung handelt, liegt hier ggf. ein Verstoß gegen die DSGVO vor.

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