STAND 03.03.2023 | LESEZEIT 03 MIN
Der Bußgeldbescheid ist da und Sie sind sich sicher, den Abstand zu vorausfahrenden Autos jederzeit eingehalten zu haben? Eine falsche Messung kann viele Ursachen haben. Hier stellen wir Ihnen gute Gründe vor, gegen eine Abstandsmessung vorzugehen.
Wenn Sie gegen eine Abstandsmessung vorgehen möchten, sollten Sie schnell handeln. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist. Geht der Einspruch in diesem Zeitraum nicht bei der zuständigen Behörde ein, können in der Regel keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Möchten Sie Einspruch einlegen, dann sollten Sie diesen gut begründen. Denn wird dieser von der Behörde abgelehnt, schließt sich ein Gerichtsverfahren an. Wird in diesem wiederum festgestellt, dass der Einspruch unbegründet ist und Sie gegen § 4 der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, zahlen Sie ggf. die Gerichtskosten.
Zum Einspruch gehört eine glaubhafte Begründung, die Sie auch tatsächlich nachweisen können. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Akteneinsicht beantragt. Denn häufig finden sich die Beweise für einen gerechtfertigten Einspruch erst in den Akten der Behörde.
Sie wissen ganz genau, dass Sie zu jedem möglichen Zeitpunkt den Abstand zu anderen Fahrzeugen eingehalten haben? Dann haben Sie womöglich einen guten Grund, gegen die Abstandsmessung vorzugehen.
Beim Vermessen des Abstands können tatsächlich Messfehler auftreten, die als Begründung für einen Einspruch genutzt werden können.
Das sind die häufigsten technischen Fehler bei einer Abstandsmessung:
Natürlich ist es auch möglich, dass der Bescheid der Behörde Formfehler aufweist, die einen Einspruch gegen die Abstandsmessung berechtigen.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Es ist empfehlenswert, den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Dieser fordert die Akten an und kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt. Kommen Sie gemeinsam zu diesem Fazit, muss der Einspruch schriftlich und innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen. Im besten Fall schicken Sie die Unterlagen per Einschreiben, sodass Sie einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung erhalten.
Der Einspruch kann wie folgt formuliert werden:
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen [xyz])
Sehr geehrter Herr/ Frau [xyz],
hiermit lege ich gegen den von Ihnen ausgestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xyz] Einspruch mit folgender Begründung ein:
[Hier erfolgt die Begründung]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens.
[Datum, Unterschrift]
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