STAND 11.08.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Die Klimaaktivisten der Letzten Generation sorgen seit geraumer Zeit für Schlagzeilen. Immer häufiger sind nun auch Autofahrer im Gespräch, die Klimaaktivisten eigenhändig von der Straße entfernen. Hier sollten Sie vorsichtig sein: Es ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt, selbst tätig zu werden. Wann das der Fall ist und wann Sie sich als Autofahrer besser ruhig verhalten sollten, um keine Anzeige zu riskieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Indem sie sich mit den Händen auf der Straße festkleben, wollen die Klimakleber der Letzten Generation die Aufmerksamkeit auf die Klimakrise lenken und für eine vermehrt auf Klimaschutz ausgerichtete Politik sorgen. Dabei sorgt der Klimaaktivismus der Letzten Generation bei Autofahrern für Ärger. Immer häufiger legen sie deswegen selbst Hand an, um die Klimaaktivisten von der Straße zu bekommen.
Hier ist allerdings Vorsicht geboten, weil verschiedene Straftaten erfüllt sein können:
Gemäß § 69 StGB kann Autofahrern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn sie oben genannte Straftaten im Straßenverkehr begehen.
Das Strafgesetzbuch verfügt hier über ein zweigleisiges Sanktionssystem: Neben Strafen auf Grundlage des Schuldprinzips gibt es präventive Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß §§ 61 ff. StGB, die die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern schützen sollen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB ist quantitativ die bedeutendste Maßregel. Für die Entziehung der Fahrerlaubnis muss allerdings ein spezifischer Zusammenhang zwischen der begangenen Tat und der Gefahr für den Straßenverkehr bestehen. Es muss also eine Prognose geben, dass der Angeklagte eine Gefahr auf der Straße darstellt.
Wenn Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Gewalt gegen Klimakleber droht, sollten Sie dringend Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen und sich beraten lassen.
Unter bestimmten Umständen kann es als Notwehr angesehen werden, wenn Autofahrer Gewalt gegen Klimaaktivisten anwenden und sie gegen deren Willen von der Straße entfernen.
Wann das Notwehrrecht greift, ist in dem Fall allerdings gar nicht so eindeutig:
Wann die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrsituation erfüllt sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – und genau das macht die Rechtsprechung schwierig.
Wenn Notwehr geboten ist, müssen Autofahrer versuchen, die Klimaaktivisten beim Entfernen von der Straße möglichst wenig zu verletzten. Wer unnötig grob vorgeht, weil er den Klimaaktivisten beispielsweise einen Denkzettel verpassen möchte, macht sich auch noch der Selbstjustiz schuldig.
Wichtig: Meist ist keine Notwehr geboten, weil es den Autofahrern fast immer zuzumuten ist, die Polizei zu rufen und auf deren Eintreffen zu warten. Ist die Polizei da, ist ohnehin davon auszugehen, dass keine Notwehr mehr erforderlich ist.
In wichtigen Fällen kann es zulässig sein, die Klimaaktivisten von der Straße zu entfernen. Eine Zulässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Rettungswagen durch muss oder eine Schwangere mit Wehen auf dem Weg ins Krankenhaus ist.
Solche Fälle können es unzumutbar machen, auf die Ankunft der Polizei zu warten. Doch auch hier muss im Einzelfall entschieden werden.
Sie sind mit dem Auto unterwegs und Klimaaktivisten blockieren die Straße? In einem solchen Fall sind Sie als Autofahrer gut beraten, Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln. Warten Sie, wenn möglich, auf das Eintreffen der Polizei und unternehmen nichts – auch oder gerade dann nicht, wenn Sie Wut auf die Letzte Generation verspüren. Handeln Sie unüberlegt, machen Sie sich unter Umständen strafbar.
Wenn dringende Eile geboten ist, ein Rettungswagen durch muss oder Sie wegen eines Notfalls dringend weiterfahren müssen, kann moderate Gewalt gegen Klimakleber zulässig sein. Derzeit beschäftigen sich Gerichte im ganzen Land mit solchen Fällen und müssen entscheiden, wann Gewalt gegen Klimakleber rechtens ist und ob sich die Protestierenden selbst strafbar machen. Einigkeit herrscht hier noch lange nicht – jeder Fall muss individuell untersucht werden.
Sie benötigen Hilfe, weil Ihnen Gewalt gegen Klimakleber vorgeworfen wird? Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte Strafrecht ist jederzeit für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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