STAND 18.11.2022 | LESEZEIT 3 MIN
Dass ein Hund zubeißt und so einen Menschen verletzt, passiert meist schneller als gedacht. Oftmals sind die Opfer von Hundebissen dann nicht nur physisch verwundet, sondern tragen auch einen seelischen Schaden davon. Für Geschädigte wichtig zu wissen ist, dass ein Hundebiss rechtliche Folgen nach sich ziehen kann und ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wie Sie diesen Anspruch durchsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Nach einem Hundebiss steht Ihnen gemäß § 253 Abs. 2 BGB dann Schmerzensgeld zu, wenn Sie einen sogenannten immateriellen Schaden erlitten haben. Darunter fallen sowohl körperliche Verletzungen als auch Beeinträchtigungen Ihrer psychischen Gesundheit. Für das Schmerzensgeld aufkommen muss der Hundehalter oder dessen Versicherung.
Wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Hundebiss zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab:
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte und der gängigen Rechtsprechung kann die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich variieren. So sprach das AG Cloppenburg einem Geschädigten nach einem Hundebiss in den Unterarm im Jahre 2013 4000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei einem Hundebiss mit multiplen Verletzungen (an Brust, Unterarm, Schulter und Hand) billigte das LG Duisburg einem Opfer 2006 sogar knapp 40.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Um tatsächlich Schadensersatz zu erhalten, ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Verletzungen tatsächlich vom Hundebiss stammen.
Wir empfehlen Ihnen daher folgende Vorgehensweise, wenn Sie vom Hund gebissen wurden:
Am besten ist es immer, als Opfer eines Hundebisses zeitnah zu handeln und seine Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Wer durch die Verletzungen aber erst einmal zu beeinträchtigt ist oder seinen Kopf woanders hat, der hat ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, drei Jahre lang Zeit, bis die Verjährungsfrist abläuft.
Wer beispielsweise im März 2022 vom Hund gebissen wurde, hat bis Ende des Jahres 2025 Zeit, Schmerzensgeld einzufordern.
Hundehalter sind für die Schäden verantwortlich, die ihre Vierbeiner anrichten, und müssen ein wachsames Auge darauf haben, dass sie sich an alle Regeln halten. Entfernen sie beispielsweise die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht, müssen Hundehalter mit einem Bußgeld wegen Hundekot rechnen. Kommt ein anderer Mensch durch einen Hund zu Schaden, haftet dafür ebenfalls der Hundehalter und muss für die teils hohen Schmerzensgelder aufkommen – wenn er nicht versichert ist.
Wenn Sie vom Hund gebissen wurden oder als Hundehalter mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert werden, können Sie bei unserem Partner VINQO zuerst Ihren Anspruch prüfen. Wenn sich Ihr Anspruch als gegeben erweist, können Ihnen unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche helfen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch oder nutzen die telefonische Erstberatung von KLUGO.
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