STAND 11.03.2024 | LESEZEIT 4 MIN
Wenn Kinder krank werden und noch klein sind, können sie sich nicht selbst versorgen, sondern brauchen die Unterstützung ihrer Eltern. In Deutschland sieht der Gesetzgeber deswegen nun vor, dass jedem Elternteil 15 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind zur Verfügung stehen, für die die Krankenkassen Kinderkrankengeld als Lohnausgleich zahlen müssen. Wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und wie hoch es ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es dient dazu, Eltern bei der Betreuung erkrankter Kinder zu unterstützen, indem es einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall während der Pflegezeit bietet. Die gesetzliche Grundlage für Kinderkrankengeld bildet § 45 SGB V.
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind selbst betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Allerdings wird die Leistung nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kinderkrankengeld auch bis zum 18. Lebensjahr und in besonderen Fällen, wie bei chronisch kranken oder behinderten Kindern, auch darüber hinaus bezahlt.
Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und nicht vom Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass Eltern im Falle einer Erkrankung ihres Kindes rechtzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt treten, um die notwendigen Schritte für den Bezug des Kinderkrankengeldes zu klären. Hierzu gehört unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld durchzusetzen, kann Ihnen ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie Kindergeld beantragen möchten, sollten Sie sich an folgenden Schritten orientieren:
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt der letzten abgerechneten vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit des Kindes zugrunde gelegt.
Für den Fall, dass Sie im Jahr vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung erhalten haben, stehen Ihnen 100 Prozent Ihres ausgefallenen Lohns zu.
Manche Krankenkassen bieten einen Kinderkrankengeld-Rechner, mit dem Sie die genaue Kinderkrankengeld-Höhe berechnen können.
Vor der Pandemie standen jedem Elternteil pro Kind 10 Kinderkrankentage zu, Alleinerziehende konnten 20 Kinderkrankentage pro Kind nutzen. Während der Pandemie wurden die Kinderkrankentage erheblich erhöht: Hier gab es pro Elternteil und Kind 30 Kinderkrankentage, Alleinerziehenden standen pro Kind 60 Kinderkrankentage zur Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es nun eine besondere Regelung: Es gibt mehr Krankentage als vor der Pandemie, aber weniger als in der Pandemie.
Konkret heißt das:
Natürlich gelten Ausnahmen für Eltern von schwerkranken oder chronischen Kindern. Zudem ist es möglich, den eigenen Anspruch an Kinderkrankentagen auf den anderen Elternteil zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass beide Elternteile gesetzlich versichert sind und der Chef nichts dagegen hat, dass die Kinderkrankentage übertragen werden.
Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und als solche steuerfrei. Da es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt (es wird zwar bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, aber selbst nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen), zählt Kinderkrankengeld zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu. Ihr Steuersatz kann sich durch Kinderkrankengeld also erhöhen, weswegen Sie das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben müssen.
Wenn die von Ihnen erhaltenen Lohnersatzleistungen 410 Euro im Jahr überschreiten, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Ab dem Jahr 2024 haben Sie auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren alt ist, im Krankenhaus stationär aufgenommen wird und Ihre Mitaufnahme im Krankenhaus erforderlich ist.
Damit Sie das Kinderkrankengeld auch erhalten, benötigen Sie die Bescheinigung des Krankenhauses, dass Ihre Mitaufnahme notwendig ist. Ist Ihr Kind unter neun Jahren alt, wird die Mitaufnahme auch ohne Bescheinigung als notwendig angesehen, und Sie brauchen nur einen Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthalts.
Sie haben Schwierigkeiten bei der Beantragung von Kinderkrankengeld oder die Zahlung wird Ihnen trotz Anspruchs verweigert?
Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.