STAND 11.12.2023 | LESEZEIT 6 MIN
Man sollte meinen, dass man während einer Krankheit automatisch vor einer Kündigung geschützt ist. Doch das sieht in der Realität anders aus. Ob der Arbeitgeber die Kündigung während einer Krankheit am Ende aber wirklich durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie rechtens ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Für einen Arbeitgeber wird es schwierig, eine Kündigung durchzusetzen, wenn für den Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt. Das ist dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate ohne Unterbrechung besteht und 10 Mitarbeiter in Vollzeit im Betrieb tätig sind. Hierbei handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2003 aufgenommen worden sind, davor reichte eine Anzahl von 5 Mitarbeitern. Diese Regeln gelten auch dann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Sind alle Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt, kann der Arbeitnehmer mitunter Anspruch auf eine Abfindung haben.
Eine Abfindung bei Kündigung während Krankheit ist darüber hinaus möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einigung treffen, und der Arbeitnehmer im gleichen Zuge von einer Kündigungsschutzklage Abstand nimmt.
Für eine Abfindung gibt es keinen allgemeingültigen Abfindungsanspruch, vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher Anspruch besteht. Anhand eines Abfindungsrechners können Sie kostenlos prüfen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und wenn ja, in welcher Höhe diese ausfallen wird.
Eine personenbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, bei der die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers liegen. Hier handelt es sich um Umstände, die mit der Person selbst zusammenhängen und ihre Leistungsfähigkeit oder Eignung für den Arbeitsplatz beeinträchtigen.
Typische Gründe für eine personenbedingte Kündigung:
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, bei der die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verhalten und/oder den Handlungen des Arbeitnehmers liegen.
Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung:
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, bei der die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in betrieblichen Erfordernissen liegen. Hier gilt es zu beachten, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Anders als bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung, bezieht sich eine betriebsbedingte Kündigung auf wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gründe, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen.
Typische Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung:
Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen eine korrekte Sozialauswahl (Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter) oder das Angebot von zumutbaren Alternativen (z. B. Versetzung). Sollten Sie unsicher sein, ob bei Ihnen eine solche Kündigung zutrifft, kann Ihnen eine professionelle Rechtsberatung schnell und kompetent Klärung verschaffen.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, d. h. der Arbeitgeber beschäftigt weniger als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit. Hier unterliegt der gekündigte Arbeitnehmer keinem Kündigungsschutz, und es bedarf weder einer Angabe von Gründen noch einer sozialen Rechtfertigung. Die Darlegungs- und Beweislast liegt ausschließlich beim Arbeitnehmer.
Damit eine Kündigung während Krankheit in einem Kleinbetrieb wirksam ist, darf sie keine Formfehler enthalten, nicht sittenwidrig sein oder gegen Treu und Glauben verstoßen. Ansonsten reicht jeder einleuchtende Kündigungsgrund aus.
Wenn Sie von einer Kündigung trotz Krankheit betroffen sind, sind Sie als Arbeitnehmer nicht allein aufgrund einer Erkrankung vor einer Kündigung geschützt. Bei einer sogenannten Anlasskündigung erfolgt die Kündigung unmittelbar nach der Krankmeldung. Hier wurde Ihr Arbeitgeber bei seiner Entscheidung, Ihnen die Kündigung gerade jetzt auszusprechen, durch Ihre Krankmeldung beeinflusst. Ihre Krankheit ist also der Anlass, jedoch nicht notwendigerweise der Grund für Ihre Entlassung. Eine Anlasskündigung wird vor Gericht oft schon dann vermutet, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung und Erkrankung besteht.
Nein, der Arbeitgeber ist nur bei einem gültigen Arbeitsverhältnis zu einer Entgeltfortzahlung verpflichtet, während der Krankheit zu zahlen. In dem Fall zahlt er bei einer Erkrankung den Lohn sechs Wochen lang weiter, anschließend erhält der Arbeitnehmer das niedrigere Krankengeld von der Krankenkasse. Endet das Beschäftigungsverhältnis, bevor die sechs Wochen verstrichen sind, muss er auch nur bis Beschäftigungsende zahlen.
Befindet sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit, gelten die gleichen Regeln, sofern er länger als sechs Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt ist. Der Arbeitgeber zahlt ausschließlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Aber auch hier unterliegt das Arbeitsverhältnis wegen der erforderlichen Wartezeit von 6 Monaten keinem Kündigungsschutz, und es bedarf bei einer Kündigung weder einer Angabe von Gründen noch einer sozialen Rechtfertigung.
Der Arbeitnehmer hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unabhängig davon, ob es sich um eine fristlose oder fristgerechte Kündigung handelt. Zu beachten ist, dass im Falle einer fristlosen Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss, und er die Kriterien für einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erbringt:
Die Dauer der Lohnfortzahlung ist vom Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses abhängig. Liegt eine fristlose Kündigung vor, erfolgt in der Regel keine Entgeltfortzahlung, da das Arbeitsverhältnis sofort endet. Bei einer fristgerechten hingegen erfolgt die Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Spezielles gilt nur bei der sogenannten Anlasskündigung. Nach § 8 Absatz 1 EntgFG wird dieser Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch dann nicht berührt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gerade aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit kündigt. Bei einer wirksamen Kündigung bliebe der betroffene Arbeitnehmer sonst ohne Schutz. Gerade das aber soll mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz eben auch verhindert werden.
Die Voraussetzungen sind im Falle einer Kündigung während Krankheit sehr komplex und immer im Einzelfall zu betrachten. Selbst wenn die Kündigung rechtskonform ist, ist sie nicht automatisch wirksam.
In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden:
Wenn Sie innerhalb von drei Wochen Unterstützung bei einem Anwalt einholen, kann er u. a. folgende Punkte klären:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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