STAND 06.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Schimmel in Mietwohnungen kommt häufiger vor, als so mancher denken mag. Die lästigen Schimmelpilze können verschiedene Ursachen haben. Gemein haben sie jedoch, dass sie den Mieter unter bestimmten Umständen zu einer Mietminderung berechtigen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Schimmel in der Wohnung haben, und wie Sie am besten bei einer Mietminderung wegen Schimmel vorgehen sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie aufbereitet.
Schimmel in der Wohnung zählt gemäß § 536 BGB zu den sogenannten Mietmängeln.
Ein Mietmangel liegt dann vor, wenn eine Mietsache einen Fehler aufweist, der dazu führt, dass die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gemindert wird oder gar nicht mehr gewährleistet ist.
Schimmel in der Wohnung ist ein Mietmangel. Damit Sie aber eine Mietminderung bei Schimmel vornehmen dürfen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie viel Mietminderung bei Schimmel zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Schimmel im Schlafzimmer kann beispielsweise eine Mietminderung von 15 Prozent rechtfertigen, so das Landgericht Berlin 2014 (Az. 65 S 524/13). Je nach Schwere und Anzahl der Zimmer, die betroffen sind, kann jedoch auch eine wesentlich höhere Mietminderung möglich sein.
Bei Unsicherheiten und Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein und Sie im Vorfeld beraten.
Wenn Sie feststellen, dass Sie Schimmel in der Wohnung haben, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Sie haben Schimmel oder einen anderen Sachmangel in der Wohnung, der eine Mietminderung rechtfertigt, trauen sich aber nicht, die Sache allein in die Hand zu nehmen?
Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht. Bereits im Rahmen einer telefonischen Erstberatung können Sie Ihr Anliegen schildern und eine erste Rechtsberatung erhalten.
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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.