STAND 10.03.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Ein Fehler bei einer Überweisung ist schnell passiert. Doch was dann? Wenn Sie zeitnah handeln, haben Sie recht gute Chancen, die Überweisung noch zu stoppen. Ist die Buchung bereits erfolgt, gestaltet es sich etwas schwieriger, beim Online-Banking Geld zurückzubekommen. Unmöglich ist es jedoch keinesfalls. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, wie Sie bei einer fehlerhaften Überweisung am besten handeln.
Stellt man fest, dass man eine Fehlüberweisung getätigt hat, ist die Aufregung erst einmal groß – ähnlich, als sei das Bankkonto gehackt worden. Doch keine Sorge: Wenn Sie wie folgt vorgehen, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen:
Der Fehlempfänger einer Überweisung darf das Geld üblicherweise nicht behalten, weil dieser sich nicht ohne Rechtsgrund bereichern darf. Wenn Sie also eine falsche Überweisung getätigt haben, haben Sie gemäß § 812 BGB einen Herausgabeanspruch gegenüber dem fremden Kontoinhaber.
In der Praxis ist das manchmal allerdings schwierig und es gibt Ausnahmen von dieser Regelung: Hat der Empfänger das Geld beispielsweise in gutem Glauben angenommen und es bereits ausgegeben, bevor er von der Fehlüberweisung erfahren hat, stehen Ihre Chancen nicht so gut: In diesem Fall kann die Rückforderung des Geldes schwieriger sein und es können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist Ihnen in einem solchen Fall gern behilflich. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem Sie Ihren persönlichen Fall vorstellen und eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten können.
Meist kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihr Geld auf dem Zivilrechtsweg zurückzuholen: Weigert sich der Fehlempfänger, das Geld zurückzuüberweisen, haben Sie einen Anspruch darauf, die Identität der Person zu erfahren und können dann einen Rückerstattungsanspruch geltend machen. Auch ein Anwalt für Vertragsrecht kann Sie gegebenenfalls unterstützen.
Die Mitwirkungsrolle Ihrer Bank kann verschiedenen aussehen:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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