STAND 30.01.2023 | LESEZEIT 3 MIN
In allen Mietwohnungen müssen verpflichtend Rauchmelder angebracht werden. Oftmals sind Vermieter und Mieter sich aber nicht sicher, wer dafür verantwortlich ist, dass die Rauchmelderpflicht ordnungsgemäß umgesetzt wird. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, ob die Rauchmelder Mieter- oder Vermieterangelegenheit sind und wie Sie am besten vorgehen, wenn in Ihrer Mietwohnung noch keine Rauchmelder installiert sind.
Für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten gilt in den meisten Bundesländern seit Juli 2013 eine Rauchmelderpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern und allen Fluren und Treppen in Wohnungen, die im Notfall als Rettungswege genutzt werden.
Seit Juni 2022 ist diese Regelung auf alle Bundesländer ausgedehnt worden.
Für den Kauf und die Anbringung der Rauchmelder sind deutschlandweit die Vermieter bzw. Eigentümer zuständig.
Etwas komplizierter wird es bei der Zuständigkeit für die Instandhaltung und Wartung von Rauchmeldern: Diese Pflicht liegt in vielen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein) bei den Mietern. Die Vorschrift in den genannten Bundesländern widerspricht allerdings der in § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verankerten Pflicht des Vermieters, für eine vorschriftsmäßige Ausstattung seiner Mietwohnungen zu sorgen.
Ein Anwalt für Mietrecht wird Ihnen dazu raten, sich mit Ihrem Vermieter zusammenzusetzen und sich zu einigen, wie die Wartung der Rauchmelder erfolgen soll – gerade dann, wenn die Mieter laut Landesverordnung oder Mietvertrag zur Wartung verpflichtet sind. Sowohl Vermietern als auch Mietern ist am meisten geholfen, wenn eine für beide Seiten praktikable Lösung gefunden wird.
Vermieter sind dazu verpflichtet, für die Installation betriebsbereiter Rauchmelder in ihren Mietwohnungen zu sorgen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, sollten Mieter ihren Vermieter schriftlich auf die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern hinweisen und eine Frist zum Einbau setzen.
Sollte der Vermieter Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, können Sie sich an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese wird den Vermieter erneut über seine Verpflichtung in Kenntnis setzen und kann ggf. ein Bußgeld verhängen.
Alternativ können Sie selbst Rauchmelder kaufen und installieren und Ihrem Vermieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Möglich ist auch eine Mietminderung wegen fehlender Rauchmelder.
Kommt Ihr Vermieter der Rauchmelderpflicht nicht nach, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht darüber zu beraten, wie weitere Schritte aussehen können. Gerade eine Mängelanzeige wegen fehlender Rauchmelder sollten Sie nicht auf den Weg bringen, ohne vorher juristischen Rat eingeholt zu haben.
Nehmen Sie gern jederzeit Kontakt zu uns auf, um einen Termin für eine Erstberatung bei einem unserer professionellen KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten zu vereinbaren.
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