Wohnen zählt unzweifelhaft zu den zentralen Grundbedürfnissen des Menschen. Deshalb bedeutet ein befristetes oder sogar lebenslanges Wohnungsrecht in erster Linie Sicherheit für den Berechtigten. Mit diesem Recht sind allerdings auch Pflichten verbunden. Damit der Wohnberechtigte und der Eigentümer ohne Konflikte zusammen leben können, informiert KLUGO über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Oft spricht der Volksmund synonym von dem Wohnungsrecht und dem Wohnrecht, ohne beides voneinander zu differenzieren. Die Unterschiede der beiden Rechte sind jedoch sehr gravierend. Beim Wohnrecht wird ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, nachdem der Berechtigte einen Teil des Hauses oder der Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein.Das Wohnungsrecht hingegen schließt die Nutzung des Eigentümers aus und die Wohnung, bzw. das Haus, wird ausschließlich von dem Berechtigten genutzt.
Ein Hausbesitzer möchte seine Immobilie verkaufen und einen Teil des Gebäudes weiterhin bewohnen. Die Eltern übergeben den landwirtschaftlichen Betrieb an den Sohn und verfügen, dass seine Schwester die erste Etage des Wohnhauses bis zu ihrer Hochzeit bewohnen darf. In beiden Fällen geht es darum, einer Person ein Wohnrecht einzuräumen.Wurde jemandem ein Wohnrecht eingeräumt, so endet es nicht mit dem Verkauf oder der Vererbung des Gebäudes.
Diese rechtliche Konstellation, wird oftmals verwendet, wenn die Eigentumsübertragung zwischen Eltern und Kindern vorweggenommen werden soll. So können die Steuern, die beim Erbfall entstehen würden, vermieden werden.Um das dingliche Recht einzuräumen, ist ein Grundbucheintrag zwingend erforderlich. Nur so wirkt das Recht auch gegen Käufer. Besteht nur ein schuldrechtlicher Vertrag über das Wohnrecht und ist es nicht zum Grundbucheintrag gekommen, gilt das nicht gegenüber dem neuen Käufer. Somit erlischt das Wohnrecht.
Der Paragraph 1093 BGB regelt das Wohnungsrecht. Ein Wohnungsrecht bedeutet, dass der Berechtigte das Grundstück oder einen Teil davon zum Wohnen nutzt. Das Recht schließt auch Räume wie Wäscheraum oder Fahrradkeller ein.
Ein Recht auf Wohnen kann befristet oder lebenslang gelten. In beiden Fällen ist der Eintrag im Grundbuch notwendig. Aus diesem Grund spricht man auch von eingetragenem Wohnrecht oder Wohnungsrecht. Der Eintrag ins Grundbuch ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden.
Das Recht ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Wer über ein eingetragenes Wohnrecht verfügt, darf das Objekt nur selbst oder zusammen mit Familie oder Lebenspartner nutzen. Der Berechtigte darf keinen Gewinn daraus ziehen und den Wohnraum nicht vermieten. Im Rahmen des Nießbrauchs, geregelt im § 1030 BGB, wäre dies hingegen möglich.
Eine andere Ausgangssituation liegt vor, wenn ein Gebäude auf mehrere Eigentümer, zum Beispiel Geschwister, aufgeteilt wird. Hier gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Dies ist vom Wohnrecht und Wohnungsrecht abzugrenzen.
Verfügt eine Person auf ein Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet dies: Sie hat eine stärkere Position als ein Mieter. Der Eigentümer kann dem Berechtigten zum Beispiel nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Der Berechtigte geht folgende Verpflichtungen ein:
Dieser Beitrag zeigt, dass Wohnrecht Rechte und Pflichten mit sich bringt. Es kann jedoch auch wieder beendet werden, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu streichen. Das ist oft der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Wir von KLUGO bieten bei Rechtsfragen rund um das Thema Wohnrecht umfangreiche Stütze und eine Erstberatung. Besteht über die Erstberatung hinaus Beratungsbedarf, klären unsere KLUGO Partner-Anwälte für Mietrecht im ersten Gespräch all Ihre weiteren Fragen auf.
"Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter gelten strenge Vorgaben. Eigentümer und Vermieter sollten sich daher informieren, welche Möglichkeiten sich bei der Eigenbedarfskündigung ergeben."
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