STAND 25.08.2022 | LESEZEIT 2 MIN
Naturkatastrophen oder die Angst vor Terroranschlägen können lang gehegte Urlaubspläne schnell durchkreuzen. Wenn jedoch klar wird, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, ist sie meist schon bezahlt. Was dann? Welche Rechte Sie als Pauschal- und Individualreisender haben, wenn Sie eine Reisestornierung wegen einer Reisewarnung vornehmen möchten oder Ihr Flug annulliert wurde, können Sie hier nachlesen.
Reisewarnungen werden in Deutschland vom Auswärtigen Amt herausgegeben. Man versteht unter einer Reisewarnung eine offizielle Empfehlung, Reisen in bestimmte Gebiete zu unterlassen oder abzubrechen, weil die übliche Reisesicherheit nicht vorliegt.
Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, können Reisende selbst entscheiden, ob sie ihre geplante Reise absagen oder trotzdem fahren. Eine Reisewarnung ist – wie der Name schon sagt – nur eine Warnung, kein Verbot. Urlauber sollten sich allerdings bewusst sein, dass ihnen Nachteile entstehen können, wenn sie trotz bestehender Reisewarnung in den Urlaub fahren. So können beispielsweise Reisekrankenversicherungen ihre Gültigkeit verlieren.
Gibt das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für ein Land oder ein Gebiet heraus, so liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor. Pauschalreisende haben in einem solchen Fall einen Anspruch darauf, ihre Reise kostenfrei zu stornieren (§ 651h Abs. 1, Abs. 3 BGB), wenn die Reisewarnung unmittelbar vor dem geplanten Reiseantritt herausgegeben wurde. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, eine Reise umzubuchen.
Individualreisende haben es hier unter Umständen schwerer. Sie müssen die Möglichkeit einer Stornierung oder Umbuchung mit jedem Vertragspartner einzeln klären. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, nach welchem Recht die jeweiligen Verträge geschlossen wurden – nach deutschem Recht oder dem des Reiselandes? Oft reicht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zur Stornierung der Reise nicht aus, sondern Reisende sind auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie jederzeit bei Fragen zur Stornierung bzw. Umbuchung einer Reise sowie den Risiken bei Reisen beraten.
Wenn Sie als Pauschalreisender bereits am Urlaubsort angekommen sind, wenn eine Reisewarnung herausgegeben wird, haben sie verschiedene Möglichkeiten:
Individualreisende haben es erneut nicht so leicht. Sie müssen nur dann nichts zahlen, wenn der Anbieter die versprochenen Leistungen nicht erbringen kann. Andernfalls sind sie wieder auf Kulanz angewiesen.
Kommen Sie in die Situation, dass Ihr Flug wegen einer Reisewarnung storniert wurde, haben Sie Rechte gegen die Airline:
Zu beachten ist, dass diese Regelungen nur für EU-Flüge gelten. Außerdem muss die Airline keine Kosten erstatten, wenn sie die Flugstornierung wegen außergewöhnlicher Umstände nicht verhindern konnte.
Bei einer Reisewarnung für ein Land oder Gebiet, in das Sie eine Reise geplant haben, haben Sie Ihrem Reiseanbieter gegenüber viele Rechte – vor allem dann, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Doch auch Individualreisende genießen einen gewissen Schutz.
Leider stellen sich Reiseveranstalter oft quer, wenn es um Kostenerstattungen geht. In einem solchen Fall sollten Sie keinesfalls nachgeben, sondern Ihr Recht durchsetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht kann Sie dabei unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine Erstberatung auf.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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