Werden fremde Sachen beschädigt, ist schnell von Sachbeschädigung die Rede. Im Strafrecht wird jedoch nicht jede Sachbeschädigung gleich geahndet. Damit es zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung kommen kann, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein.
Hier können Sie nachlesen, was eine Sachbeschädigung ist, wann sie straffrei ist und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen.
Gemäß § 303 StGB liegt Sachbeschädigung vor, wenn eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört wird.
Damit von Sachbeschädigung die Rede sein kann, müssen also drei Anforderungen erfüllt werden:
Ebenso zählt es als Sachbeschädigung, wenn das Erscheinungsbild einer Sache wesentlich und dauerhaft verändert wird. Deswegen ist auch das Sprühen von Graffiti als Sachbeschädigung zu werten.
So wurde beispielsweise im Jahr 2017 ein damals 26 Jahre alter Student vom Amtsgericht München unter anderem wegen Sachbeschädigung in acht Fällen (AG München, Urt. v. 01.03.2017, Az. 1117 Ds 370 zu einer Geldstrafe von 3400 € verurteilt. Der Angeklagte hatte sowohl Stromkästen als auch Häuserfassaden mit Graffitis besprüht, wurde dabei von einer Anwohnerin beobachtet und von der Polizei gestellt.
Das Bekleben einer Hauswand mit Plakaten hingegen fällt nicht unter den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Wer sich der Sachbeschädigung schuldig macht, kann gem. § 303 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Strafmaß ist hierbei immer abhängig vom Grad der Beschädigung der Sache, der Verhältnismäßigkeit und davon, ob der Täter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Wie hoch genau die Geldstrafe bei Sachbeschädigung ausfällt, ist stark vom Einzelfall abhängig. Meist wird der Bescheid über die Geldstrafe per Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung zugestellt oder es erfolgt die Einstellung des Verfahrens mit Auflagen.
Wenn Sie wegen Sachbeschädigung mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sollten Sie in jedem Fall Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht aufnehmen und eine gute Verteidigungsstrategie erarbeiten.Wenn Sie dem Vorwurf einer Sachbeschädigung ausgesetzt sind, können Sie sich auf verschiedene Weise dagegen wehren.
Denn nicht jede Sachbeschädigung ist strafbar:
Betroffene sollten, insbesondere bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung ohne Beweise, schnellstmöglich Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen, sich beraten und im Falle eines Gerichtsverfahrens vertreten lassen. Keinesfalls sollten Sie mit der Polizei sprechen, ohne vorher Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger gehalten zu haben.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten haben, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für eine telefonische Erstberatung.
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