STAND 14.11.2022 | LESEZEIT 3 MIN
Der Arbeitstag zieht sich wie Kaugummi und es gibt keine Aufgaben zu erledigen: Wem alle Verantwortlichkeiten entzogen werden, setzt sich einem enormen psychischen Druck aus – und sieht die Kündigung als einzigen Ausweg. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen Straining wehren können.
Der Begriff „Straining“ geht auf das englische Verb „to strain“ zurück, das soviel wie „ziehen” oder „dehnen” bedeutet. In der Praxis beschreibt Straining einen Prozess, in dem ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter seine Aufgaben „entzieht“. Anstatt ihm zu viele Aufgaben zu geben und ihn damit zu überlasten, wird er von seinem bisherigen Arbeitsfeld abgezogen. Das Ergebnis: Die Mitarbeitenden haben keine Arbeit, fühlen sich nutzlos, sie kündigen. Damit ist Straining eine passive Form des Mobbings, die aber dieselben Folgen haben kann. Wie Sie rechtlich gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen, können Sie hier nachlesen.
Es gibt in Deutschland einen sehr guten, arbeitnehmerfreundlichen Kündigungsschutz. Unternehmen können ohne triftigen Grund keinen Mitarbeiter entlassen – insbesondere, wenn er seinen Aufgaben gut nachkommt. Werden Mitarbeiter aus Sicht der Unternehmen zu alt oder sind sie zu teuer geworden, sehen immer mehr Organisationen in Straining eine Methode, um Mitarbeiter loszuwerden. Sie entziehen ihnen die Verantwortlichkeiten, weshalb diese sich ab einem gewissen Punkt dazu genötigt sehen, zu kündigen.
Straining ist ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann gemäß § 823 BGB einen Schadensersatzanspruch auslösen. Demnach ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Zugleich gilt Straining als Form von Mobbing.
Deshalb sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein gerichtliches Vorgehen Erfolgsaussichten hat:
Den Begriff Straining führte der Arbeitspsychologe Prof. Harald Ege ein. Er hat für Straining die folgenden vier Phasen definiert:
Die folgenden Anzeichen sprechen dafür, dass Sie Straining-Opfer sind:
Sind Sie der Überzeugung, dass Sie ein Opfer von Straining sind, gehen Sie wie folgt vor:
Tritt keine Besserung ein, sollten Sie sich Unterstützung bei einem Anwalt suchen. Dieser berät Sie über ein mögliches Vorgehen gegen den Arbeitgeber und zeigt Ihnen die nächsten Schritte auf. Vereinbaren Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch in einer Erstberatung mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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