Ein Grundrecht auf Energieversorgung gibt es in Deutschland nicht. Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss also mit einer Stromsperre rechnen, was weitreichende Einschränkungen für das alltägliche Leben bedeutet. Erfahren Sie hier, welchen rechtlichen Grundlagen es für Stromsperren gibt, in welchen Fällen der Strom nicht abgestellt werden darf und wie Sie eine drohende Stromsperre verhindern können.
In der Strom-Grundversorgungsordnung (StromGVV) finden sich alle Regelungen, die die Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalten mit Elektrizität betreffen. In § 19 StromGVV sind alle Bestimmungen aufgelistet, die eine Unterbrechung der Stromversorgung betreffen.
Wann eine Stromsperre erlaubt ist und wann nicht, ist häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich. In bestimmten Fällen müssen die Energieversorger Ausnahmefälle beachten, und zwar auch dann, wenn eine unbezahlte Rechnung vorliegt.
Damit der Strom abgestellt werden darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem muss sich der jeweilige Energieversorger an einem festgelegten Ablauf orientieren.
Der Strom darf ohne vorherige Ankündigung abgestellt werden, wenn:
Bei unbezahlten Rechnungen gelten andere Regelungen.
Hier ist eine Stromsperre nur dann rechtens, wenn:
Eine unbezahlte Stromrechnung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Strom abgestellt wird.
Folgende Ausnahmeregelungen müssen beachtet werden:
Energieversorger haben verschiedene Möglichkeiten, eine Stromsperre zu vollziehen. Am einfachsten lässt sich die Stromversorgung bei intelligenten Stromzählern per Fernabschaltung unterbrechen. Andere Stromzähler müssen entweder ausgebaut oder die Hauptsicherung entfernt werden. Dem geschickten Monteur den Zutritt zum Stromzähler zu verweigern, ist allerdings keine gute Idee: Oftmals kann die Stromversorgung auch über den Verteiler außerhalb ihrer Wohnung unterbrochen werden. Die hier entstehenden Mehrkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wurde der Strom letztlich abgestellt, müssen Sie Ihre offenen Rechnungen begleichen. Meist ist dies über eine Ratenzahlung oder einen höheren Abschlag möglich. In jedem Fall sollten Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem Energieversorger aufnehmen, um die Situation für alle zufriedenstellend zu lösen. Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, können Sie Stromschulden außerdem häufig über ein Darlehen vom Jobcenter begleichen.
Am einfachsten lässt sich eine Stromsperre verhindern, wenn Sie bei Zahlungsverzug sofort mit Ihrem Energieanbieter ins Gespräch gehen und Ihre Situation erklären. Meist lässt sich dann frühzeitig eine Ratenzahlung vereinbaren, mit der Sie eine Stromsperre verhindern können.
Sie haben Fragen zur Stromsperre oder möchten wissen, ob die Unterbrechung der Energieversorgung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. KLUGO vermittelt Ihnen einen passenden Anwalt für Vertragsrecht, der Sie zu Ihrem persönlichen Fall umfassend beraten kann.
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