Unfall im Ausland
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Unfall im Ausland: Treffen Sie die richtigen Vorbereitungen

Wer mit dem Auto verreist, ist unabhängig von Fahrplänen und kann sich im Urlaubsland individuell bewegen. Wenn Sie eine Reise mit dem Auto ins Ausland planen, sollten Sie jedoch vorab die notwendigen Vorkehrungen treffen, um beim Eintreten eines Unfalls im Ausland richtig handeln zu können.

Das Wichtigste in Kürze

  • notwendige Dokumente wie Grüne Karte und Europäischen Unfallbericht zusammentragen.
  • bei Autoreisen ins nicht-europäische Ausland eventuell Versicherungsschutz erweitern.
  • im Falle eines Unfalls im Ausland Polizei anrufen und Unfall protokollieren lassen.
  • Verkehrsunfall im Ausland der Versicherung melden und Unterlagen schnellstmöglich zuschicken.
  • bei komplexen und schweren Unfallgeschehen anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

Vor Reiseantritt: Wichtige Dokumente besorgen

Bevor Sie Ihre Reise antreten, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen zusammentragen, die im Fall eines Verkehrsunfalls im Ausland wichtig werden könnten. Dazu gehören der Kfz-Schutzbrief, der Personalausweis, ein Europäischer Unfallbericht sowie die „Grüne Karte“.

Grundlage für Schadensregulierung: Europäischer Unfallbericht

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland kann die Sprachbarriere zu einem wichtigen Faktor werden. Versteht Sie die herbeigerufene Polizei nicht oder gibt es Missverständnisse mit dem Unfallgegner, kann dies später zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung führen.

Für solche Fälle gibt es den Europäischen Unfallbericht. Das mehrseitige Dokument stellt Ihnen die Versicherung kostenfrei und zumeist als Download zur Verfügung. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland füllen Sie den Bericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus, der angefertigte Bericht gilt als Beurteilungsgrundlage bei der Haftungsfrage. In einigen europäischen Ländern wird hierfür sogar ausschließlich der Europäische Unfallbericht akzeptiert.

Was ist die „Grüne Karte"?

Die Grüne Versicherungskarte wird bei Auslandsreisen mit dem Auto immer mitgeführt. Die Versicherung gibt die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK), die aufgrund ihrer Farbe oftmals nur „Grüne Karte“ genannt wird, aus. Seit dem 1. Juli 2020 kann die Karte zu Hause ausgedruckt werden, die Versicherung stellt den notwendigen Download zur Verfügung. Grün ist die Karte damit nicht mehr, der Name wird wohl aber bleiben. Nicht in allen Ländern ist die Grüne Karte notwendig, sie ist aber immer hilfreich.

In diesen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Türkei
  • Russland
  • Nordmazedonien

In diesen Ländern ist die Grüne Karte keine Pflicht:

  • Mitgliedsstaaten der EU
  • Schweiz
  • Serbien
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

In den obigen EU-Ländern gilt das Kennzeichenabkommen, weshalb die Grüne Karte nicht erforderlich ist.

Wer mit dem Auto in den Kosovo fährt, muss eine zusätzliche Versicherung abschließen, die Grüne Karte gilt dort nicht. Es lohnt sich also grundsätzlich, bei Autoreisen ins Ausland, die Versicherung zu Rate zu ziehen.

Gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland?

Zu den Vorbereitungen gehört es auch, dass Sie überprüfen, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in dem Land, das Sie bereisen möchten, gültig ist. Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt innerhalb der EU und allen außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU, insofern diese in der Grünen Karte eingetragen sind.

Geht Ihre Reise in ein nicht-europäisches Land oder ein EU-Land, das nicht in der Grünen Karte verzeichnet ist, sollten Sie bei Ihrer Versicherung den Geltungsbereich Ihrer Versicherung für Auslands-Unfälle erweitern lassen.

Wie handele ich direkt nach dem Unfall?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Ausland, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren. Die Polizei sollte immer dazu gerufen werden, um eine ordnungsgemäße Protokollierung sicherzustellen. In einigen Ländern ist ausschließlich das polizeiliche Unfallprotokoll die Grundlage für die Schadensregulierung.

Unterschreiben Sie vor Ort keine Dokumente, die sie nicht verstehen und lassen Sie sich nach der Unfallaufnahme eine Durchschrift des Berichts geben.

Die folgenden Daten sollten Sie bzw. die Polizei unbedingt protokollieren:

  • Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten: Prüfen der Daten im Ausweis oder im Führerschein
  • amtliches Kennzeichen der Fahrzeuges
  • Name der Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallbeteiligten
  • Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls
  • ggf. Name und Anschrift von Zeugen

Wenn Sie mit dem Unfallgegner die notwendigen Daten tauschen, dann achten Sie darauf, die Kfz-Versicherungsdaten zu notieren. Während diese bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen am Kennzeichen zu finden sind, befinden sie sich in anderen Ländern wie Frankreich oder Italien auf einer Plakette an der Frontscheibe.

Was sind die nächsten Schritte nach dem Verkehrsunfall?

Nach dem ersten Schreck sollten Sie alle notwendigen Schritte einleiten.Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Verkehrsunfall im Ausland und lassen Sie sich ggf. zum weiteren Vorgehen beraten. Schicken Sie den Unfallbericht innerhalb der nächsten fünf Tage an die nach dem Unfall im Ausland an die Versicherung. Das geschieht am besten als Einschreiben mit Rückschein, um den Versand nachweisen zu können.

Kam es bei dem Verkehrsunfall zu Verletzungen, sollten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Arzt im Reiseland aufsuchen und sich ein Attest ausstellen lassen. Möchten Sie später Schadensersatz oder Schmerzensgeld   geltend machen, dann ist dieses Attest wichtig, denn ein später in Deutschland ausgestelltes Attest wird häufig nicht anerkannt.

Gibt es bereits direkt nach einem Unfall Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden oder dem Unfallgegner, sollte ein Anwalt eingeschalten werden. Das kann notwendig sein, wenn es einen Verkehrsunfall im Ausland mit Personenschaden gibt oder erhebliche Schäden bei den beteiligten Fahrzeugen vorliegen.

Kam es zu einem schweren Verkehrsunfall im Ausland, kann auch das Einschalten eines Kfz-Sachverständigen sinnvoll sein. Ist das Fahrzeug nämlich ein Totalschaden, kann die Verschrottung vor Ort kostengünstiger als eine Rückführung sein.

Wie funktioniert die Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland?

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall im Ausland gilt immer das Landesrecht. Es ist also nicht wichtig, aus welchen Ländern die Unfallbeteiligten kommen, es gilt nur der Ort des Unfalls. Gerade diese Konstellation kann zu komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn das Unfallgeschehen nicht geklärt ist oder die Gegenseite die Zusammenarbeit verweigert. In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Unterstützung suchen, um bereits zu einem frühen Zeitpunkt die notwendigen Schritte einleiten zu können.

Wenn Sie Fragen zu Themen wie dem Einfordern des Schadensersatzes oder der Entschädigung der Verkehrsopferhilfe haben, vermitteln wir Ihnen gern einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er unterstützt Sie dabei, Ihr Recht über Grenzen hinaus einzufordern und ein mögliches Schmerzensgeld zu berechnen.

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