STAND 14.11.2023 | LESEZEIT 3 MIN
In der heutigen Arbeitswelt wird das Thema Gehaltstransparenz zunehmend diskutiert, da Arbeitnehmer ein stärkeres Interesse daran haben, ihre Löhne und Gehälter mit Kollegen zu vergleichen. Doch was passiert, wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel bezüglich Ihres Gehalts vorfinden? Ist diese bindend? Oder dürfen Sie trotz Verschwiegenheitsklausel mit anderen über Ihr Gehalt sprechen?
Eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Bestimmung, die zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer vereinbart wird. Diese Klausel legt fest, dass der Arbeitnehmer bestimmte Informationen, die er während seiner Beschäftigung beim Arbeitgeber erhält, vertraulich behandeln und geheim halten muss. Möchte der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer die Informationen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraulich behandeln muss, muss er auf eine nachvertragliche Klausel setzen.
Informationen im Rahmen der Verschwiegenheitsklausel können Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Produktentwicklungen, Marketingstrategien, finanzielle Daten und andere sensible Unternehmensinformationen umfassen.
In der Regel sind Verschwiegenheitsklauseln weitreichend und verpflichten den Arbeitnehmer dazu, diese Informationen während und nach seiner Anstellung geheim zu halten.
Der Zweck einer Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag ist vielschichtig:
Verschwiegenheitsklauseln beinhalten meist keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer, über ihr Gehalt zu schweigen.
Arbeitnehmer haben also das Recht, über ihr Gehalt zu sprechen, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch mit anderen Personen außerhalb des Unternehmens. Es ist in Deutschland gesetzlich nicht zulässig, Arbeitnehmer daran zu hindern, Informationen über ihr Gehalt auszutauschen – auch um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber bei der Zahlung der Gehälter nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von den genannten Regelungen. Beispielsweise können Verschwiegenheitsvereinbarungen bezüglich des Gehalts in bestimmten Fällen und für bestimmte Positionen oder Situationen bestehen und rechtlich bindend sein. Dies ist häufiger in Führungspositionen oder in Unternehmen mit strengen Geheimhaltungsanforderungen der Fall, in denen die Offenlegung von Gehaltsinformationen als schädlich für das Unternehmen angesehen wird.
Wann genau Klauseln rechtens sind, die es Arbeitnehmern verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, muss im Einzelfall geprüft werden. In Deutschland ist das Recht auf Lohntransparenz nämlich geschützt. Deswegen könnten zu weitreichende Verschwiegenheitsklauseln rechtlich angreifbar sein.
Arbeitnehmer können in der Regel nicht aufgrund der Offenlegung von Gehaltsinformationen gekündigt werden. Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützen Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Gehaltstransparenz und legen fest, dass Arbeitnehmer das Recht auf Lohntransparenz haben.
Wenn ein Arbeitnehmer trotz einer Verschwiegenheitsklausel in seinem Arbeitsvertrag sein Gehalt offenlegt und deswegen eine Kündigung erhält, könnte diese Kündigung also rechtswidrig sein und rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Wir empfehlen Ihnen, bei Fragen oder Bedenken hinsichtlich einer Verschwiegenheitsklausel oder bei einer Kündigung aufgrund der Offenlegung von Gehaltsinformationen rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jederzeit behilflich sein.
Wenn Sie gekündigt wurden, weil Sie über Ihr Gehalt gesprochen haben und glauben, dass diese Kündigung unrechtmäßig oder diskriminierend war, empfehlen wir Ihnen, folgendermaßen vorzugehen:
Eine anwaltliche Erstberatung hilft Ihnen bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie die Schweigepflicht über Ihr Gehalt nicht eingehalten haben und eine Kündigung oder Schadensersatzforderungen vom Arbeitgeber fürchten.
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsexperten können Ihre individuelle Situation bewerten und gemeinsam mit Ihnen besprechen, wie Sie am besten vorgehen sollten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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