Einem Mitarbeiter wird mit der Kündigung gedroht, wenn er weiterhin auf mobiles Arbeiten besteht. Oder dem Vater wird mit Kindesentzug gedroht, wenn er sich trennen wird. Erfahren Sie hier, ob es sich dabei um Beispiele für Erpressung im strafrechtlichen Sinn handelt.
Damit eine Erpressung als Straftat gewertet wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
In § 253 StGB heißt es, dass derjenige erpresserisch handelt, der „rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern“. Wenn ein Mitarbeiter seinen Kollegen also lediglich zu einer Tat oder Unterlassung zwingt, ohne dass er zum Ziel hat, sich zu bereichern, liegt eine Nötigung nach § 240 StGB vor, aber keine Erpressung.
Erpressung kann vielfältige Formen annehmen und in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden:
Wenn bei der Erpressung Gewalt gegen eine Person angewandt oder angedroht wird, dann handelt es sich um eine räuberische Erpressung, auf die eine besonders hohe Strafe droht.
Im Rahmen der Cyberkriminalität ist die digitale Erpressung eine immer häufigere Straftat. Ein Beispiel dafür ist Schadsoftware, die auf dem Rechner des Opfers installiert wird. Nur gegen ein Lösegeld wollen die Täter die Daten wieder freigeben.
Es wird gedroht, intime Videos und Bilder zu veröffentlichen, wenn kein Lösegeld gezahlt wird.
Insbesondere im familiären Kontext werden emotionale Erpressungen ausgesprochen. Väter drohen mit dem Verlust des Hauses, wenn die Ehefrau sich scheiden lässt. Frauen erpressen Männer mit der Drohung, ihnen bei einer Trennung die Kinder zu entziehen. Dabei handelt es sich um eine emotionale Erpressung, die jedoch nicht im Sinne des § 253 StGB strafbar ist.
Liegt eine Erpressung gemäß § 253 StGB vor, dann droht je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch versuchte Erpressung ist strafbar. Handelt es sich um eine räuberische Erpressung, fällt die Strafe deutlich höher aus.
Nach dem angedrohten Strafmaß richtet sich auch die Verjährungsfrist:
Wer Opfer einer Erpressung ist, sollte in gar keinem Fall auf die Forderungen des Täters eingehen. Um die Straftat auch vor Gericht nachweisen zu können, braucht es Beweise oder – im Falle einer räuberischen Erpressung besonders realistisch – glaubwürdige Zeugenaussagen. Schriftliche Beweise sind sehr gut als Nachweis geeignet. Gibt es Chatverläufe, die die Erpressung nachweisen, muss eindeutig geklärt sein, dass die Nachrichten zweifelsfrei dem vermeintlichen Täter zugewiesen werden können. Opfer von Erpressung sollten sich mit den Beweisen umgehend an die Polizei wenden.
Wenn Sie erpresst werden und Angst vor einer Veröffentlichung von privaten Details haben, dann wenden Sie sich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht. In einem vertraulichen ersten Gespräch erhalten Sie wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen. Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge im Strafrecht.
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