STAND 19.10.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Sparverträge sind für viele Menschen eine wichtige Form der Geldanlage. Doch in jüngster Zeit haben einige Sparkassen begonnen, laufende Sparverträge zu kündigen. Schuld sind unter anderem die Niedrigzinsen. Eine Kündigung von Prämiensparverträgen der Sparkasse ist jedoch nur in besonderen Fällen erlaubt. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, worauf Sie achten müssen, wenn Ihr Sparvertrag gekündigt wurde und Sie dagegen vorgehen können.
Das Hauptargument der Sparkassen, die inzwischen für die Kunden höchst lukrativen Verträge zu kündigen, liegt in den niedrigen Zinsen, mit denen sich die Geldinstitute bei ihren Geschäften derzeit konfrontiert sehen. Mit den Prämiensparverträgen schreiben sie inzwischen nur noch rote Zahlen. Aus ihrer Sicht verstößt es geradezu gegen kaufmännische Grundsätze, an diesen Angeboten festzuhalten, denn alle Sparer ohne Altverträge würden ja auf diese Weise benachteiligt.
Ein zweiter Kündigungsgrund ist nach Ansicht der Banken dann gegeben, wenn der Vertragszweck aus ihrer Sicht erfüllt ist: wenn nämlich der Kunde einmal die höchste Prämienstufe erreicht hat. Meist ist das nach 15 Jahren der Fall. Und deshalb bieten sie den Gekündigten dann – befristet – gut verzinste Alternativprogramme an, gewissermaßen als finanzielles Trostpflaster.
Hauptsächlich von der Kündigung betroffen sind Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Die meisten von ihnen wurden in den 1990er Jahren abgeschlossen und zeichnen sich dadurch aus, dass sie anfänglich niedrige variable Sparzinsen bieten, die im Laufe der Zeit aber durch fest vereinbarte, steigende Prämien ausgeglichen werden sollten.
Viele solcher Verträge haben mittlerweile die höchste Prämienstufe erreicht, weswegen einige Sparkassen nun versuchen, eine Kündigung für Prämiensparverträge durchzusetzen. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind und dagegen vorgehen möchten, kann Ihnen ein Anwalt für Vertragsrecht behilflich sein.
Eine Frage, die viele Kunden angesichts der Kündigung ihrer gut verzinsten Sparverträge durch Sparkassen beunruhigt, betrifft die rechtliche Zulässigkeit der Kündigungen. In den meisten der betroffenen Verträge ist keine Bestimmung enthalten, die es den Anbietern gestattet, diese Verträge einseitig zu kündigen. Infolgedessen greifen die Kreditinstitute auf das Darlehensvertragsrecht zurück, um dennoch die Kündigung durchzusetzen.
Die entscheidende Frage, ob diese Vorgehensweise rechtlich gerechtfertigt ist, bleibt bisher ungeklärt. In diesem Zusammenhang ergreifen Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtliche Schritte, indem sie Verbandsklagen gegen verschiedene Anbieter anstrengen. Die Erfolgsaussichten dieser rechtlichen Maßnahmen sind noch nicht absehbar und müssen erst noch ermittelt werden.
Das BGH-Urteil (Az.: XI ZR 345/18) zur Kündigung von Prämiensparverträgen bei der Sparkasse ist zugunsten der Sparkasse ausgefallen. Demnach ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn die vertraglich vereinbarten Prämien gezahlt worden sind und keine feste Vertragslaufzeit oder Mindestlaufzeit bestand. Ein solches Vorgehen sei mit den AGB der Sparkasse vereinbar und stelle einen sachgemäßen Kündigungsgrund dar. Auch die vorinstanzlichen Gerichte hatten ebenso entschieden.
Trotz der Entscheidung des BGH kann es sich für Verbraucher lohnen, gegen eine Kündigung des Sparvertrags vorzugehen, weil im Einzelfall entschieden werden muss. Zudem ist unter anderem die vereinbarte Laufzeit für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung entscheidend. Doch auch andere Urteile könnten für die Unrechtmäßigkeit von Kündigungen sprechen.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Die Verbraucherzentralen sind weiterhin überzeugt davon, dass das Kündigungsrecht ausgeschlossen bleibt, bis der zugesagte Zeitraum für Prämienansprüche abgelaufen ist. Was nun letztlich gilt und rechtens ist, wird die weitere Rechtsprechung zeigen.
Ein erfahrener KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre individuelle Situation genau zu analysieren und zu bewerten. Gemeinsam können Sie die komplexen rechtlichen Aspekte der Kündigung von Sparverträgen durchgehen und die verschiedenen rechtlichen Optionen durchsprechen.
Sollten Sie sich entscheiden, rechtliche Schritte gegen Ihre Sparkasse einleiten zu wollen, kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte werden Ihre Interessen angemessen vertreten und die für Sie bestmögliche Lösung erzielen.
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