Dass die Mieten in Deutschland explodieren und für viele zum Problem werden, ist kein Geheimnis. Um für finanziell schlechter Gestellte ausreichend Wohnraum zu schaffen, gibt es staatlich subventionierte Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Diese dürfen von Menschen bezogen werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Wer Anspruch auf einen solchen hat und was beim Antrag zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.
Sozialwohnungen werden staatlich subventioniert. Das bedeutet, dass Vermieter eine finanzielle Förderung vom Staat erhalten und ihre Wohnungen dafür zu einem marktunterdurchschnittlichen Preis vermieten müssen. Die Mieten werden dabei so angesetzt, dass Vermieter keinen Gewinn erwirtschaften, sondern nur ihre Kosten decken. Ermittelt wird die Höhe dieser sogenannten Kostenmiete von den jeweils zuständigen Behörden und muss von Vermieter eingehalten werden. Ebenso ist eine Mieterhöhung nicht zugelassen.
Doch wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung? Gemietet werden dürfen Sozialwohnungen nur von Mieter, die einen Wohnberechtigungsschein haben. Beantragt werden kann ein solcher Wohnberechtigungsschein unter folgenden Voraussetzungen beim zuständigen Wohnungs- oder Bezirksamt: Antragssteller müssen volljährig sein, einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder eine mindestens einjährige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können und über ein Haushaltseinkommen unterhalb der geltenden Einkommensgrenze verfügen.
In der Regel gelten bei Sozialwohnungen die Einkommensgrenzen gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Diese können aufgrund von Sonderregelungen der einzelnen Bundesländer allerdings abweichen. Zusätzlich sind bei der Berechnung des Bruttojahreseinkommens verschiedene Freibeträge und bestimmte abziehbare Kosten, beispielsweise für die Kinderbetreuung und die Kranken- und Pflegeversicherung, zu beachten.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein haben, sollten Sie also bei der für Sie zuständigen Behörde nachfragen oder einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehen, der Ihnen weitere Auskünfte geben kann.
Wer einen Wohnberechtigungsschein erhalten hat, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Sozialwohnung. Zunächst muss zwischen dem Typ-A-WBS und dem Typ-B-WBS unterschieden werden: Einen Wohnberechtigungsschein Typ A erhalten Sie, wenn Sie alle Kriterien für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.
Liegt Ihr Einkommen knapp über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein, erhalten Sie wahrscheinlich einen Typ-B-WBS. Mit einem solchen müssen Sie sich selbst um eine Wohnung kümmern. Bei mehreren Interessenten dürfen Vermieter selbst entscheiden, wem sie den Zuschlag geben.
Beim Typ-A-WBS werden die Wohnungen direkt über die zuständige Behörde nach Verfügbarkeit vermittelt.
Es gibt verschiedene WBS-Dringlichkeitsstufen, da mehr Sozialwohnungen nachgefragt werden, als vorhanden sind. Demnach werden Menschen mit einer bestehenden Dringlichkeit für eine Wohnung aufgrund einer besonderen Lebenssituation bevorzugt behandelt. Alleinerziehende, Schwangere oder Behinderte erhalten beispielsweise einen WBS mit höherer Dringlichkeit als eine Familie mit schulpflichtigen Kindern.
Auch Menschen mit drohender Obdachlosigkeit, beispielsweise wegen einer erfolgten Eigenbedarfskündigung, werden von den Behörden bevorzugt behandelt.
Vielen Menschen ist nicht klar, ob und wann genau sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben und wie sie am besten vorgehen müssen, wenn es eilt. In solchen Fällen ist eine Beratung bei einem erfahrenen und kompetenten Experten Gold wert.
Unsere KLUGO Rechtsanwälte und Rechtsexperten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie eine mietrechtliche Frage haben oder Hilfe beim Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins benötigen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und nutzen unsere kostenlose telefonische Erstberatung.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.