STAND 07.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Messenger wie WhatsApp haben unser Kommunikationsverhalten revolutioniert: Wir können kostenlos Nachrichten versenden – und zwar so viele wir möchten. Auch Fotos, Videos und Sprachnachrichten können ohne Limit verschickt werden. Was viele dabei vergessen, ist die Frage nach dem WhatsApp-Datenschutz: Wie geht der zum Social-Media-Konzern gehörende Messenger mit den Daten seiner Nutzer um? Antworten auf diese Frage bekommen Sie in diesem Beitrag.
Die moderne Kommunikation über digitale Plattformen wie Whatsapp erfordert zwangsläufig eine gewisse Menge an persönlichen Daten. WhatsApp ist hier keine Ausnahme und benötigt bestimmte Zugriffsrechte, um seine Funktionen zu gewährleisten:
Die Speicherung bestimmter Daten ist unvermeidlich, um einen reibungslosen Betrieb der App zu gewährleisten:
Was wie ein schlechter WhatsApp-Datenschutz wirkt, kann der App nur bedingt zur Last gelegt werden: Der Zugriff und die Speicherung der meisten Daten sind wichtig, um die Funktionen zu gewährleisten, die WhatsApp bietet. Ohne Kamerazugriff ist beispielsweise kein Versenden von Bildern möglich, ohne Mikrofonzugriff können keine Sprachnachrichten verschickt werden usw.
Wichtig: WhatsApp hat dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keinen Zugang zu den unverschlüsselten Inhalten Ihrer Nachrichten: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei WhatsApp ist ein sicherheitsrelevanter Mechanismus, der entwickelt wurde, um die Privatsphäre und die Sicherheit der Kommunikation zwischen den Nutzern zu gewährleisten. Bei dieser Art der Verschlüsselung werden die übertragenen Nachrichten, Anrufe und Medieninhalte auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Gerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Dies bedeutet, dass selbst WhatsApp selbst keinen Zugriff auf den unverschlüsselten Inhalt der Nachrichten hat.
Bestimmte Informationen teilt WhatsApp mit Dritten. Dazu zählen:
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, von WhatsApp Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Dazu können Sie eine formelle Anfrage gemäß Artikel 15 DSGVO bei WhatsApp einreichen.
Indem Sie dieses Recht ausüben, können Sie Klarheit über die Art der gespeicherten Informationen erhalten und sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten im Rahmen des WhatsApp-Datenschutzes gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Bei der Abfrage kann Ihnen beispielsweise ein Anwalt für Schadensersatz behilflich sein.
WhatsApp sorgte für erhebliche Diskussionen, als es Änderungen an den Datenschutzbestimmungen ankündigte. In der Vergangenheit wurden Nutzer darüber informiert, dass bei Ablehnung dieser Änderungen einige Funktionen eingeschränkt werden könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden jedoch weder Funktionseinschränkungen noch Kontosperrungen für diejenigen umgesetzt, die die neuen Datenschutzbestimmungen nicht akzeptieren.
Sie haben derzeit also das Recht, neue Datenschutzbestimmungen abzulehnen und WhatsApp trotzdem wie gewohnt zu nutzen.
Wenn Ihnen der Schutz Ihrer persönlichen Daten wichtig ist und Ihnen der WhatsApp-Datenschutz nicht ausreicht, können Sie selbst Schritte unternehmen, um Ihre Daten zu schützen:
Indem Sie sich bewusst über den WhatsApp-Datenschutz informieren und gegebenenfalls alternative Plattformen in Betracht ziehen, können Sie Ihre Online-Privatsphäre wirksam schützen.
In Unternehmensumgebungen kann der WhatsApp-Datenschutz mitunter zu einer problematischen Angelegenheit werden. Die umfangreiche Abfrage von Informationen, wie beispielsweise das gesamte Adressbuch, schafft eine Situation, in der es herausfordernd ist, die Privatsphäre der Mitarbeiter bei der Nutzung von WhatsApp im Arbeitskontext zu wahren.
Wenn die Anwendung trotzdem verwendet wird und dabei unbeabsichtigt personenbezogene Mitarbeiterdaten preisgibt, steigt das potenzielle Risiko einer Abmahnung gemäß der DSGVO: Selbst, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Datenschutzeinstellungen in WhatsApp anpassen, genügt dies möglicherweise nicht den Anforderungen der Datenschutzverordnung, weil die volle Kontrolle über die Weitergabe von Informationen nicht gewährleistet ist. Deswegen ist es ratsam, dass Unternehmen auf alternative Kommunikationsmittel setzen. Die begrenzte Wahrung der Privatsphäre auf WhatsApp macht es zu einer weniger idealen Option für geschäftliche Zwecke.
Sie haben Angst, dass Ihre Daten nicht geschützt wurden, durch den Whatsapp-Datenschutz, geleakt sind oder ein anderes rechtliches Problem, beispielsweise die Verbreitung strafbarer Inhalte bei WhatsApp vorliegt?
Dann kontaktieren Sie jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gern weiter.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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