Wenn die Waschmaschine streikt oder ein Rohr kaputt ist, greifen die meisten zum Telefon und rufen einen Handwerker. Oft wird es dann teurer als gedacht und so mancher ärgert sich im Nachhinein, nicht zuvor verschiedene Angebote miteinander verglichen zu haben. In vielen Fällen haben Verbraucher die Möglichkeit, einen Handwerkervertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Wann genau das geht und was Sie dabei beachten müssen, können Sie hier nachlesen.
Die wenigsten Verbraucher wissen, dass sie unter bestimmten Umständen einen Handwerkerauftrag widerrufen können. Der Verbraucherschutz sieht es vor, dass der Verbraucher dem Handwerker bzw. Unternehmer gegenüber gem. § 312b BGB ein Widerrufsrecht hat, wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde. Gleiches gilt für sogenannte Fernabsatzverträge nach § 312c BGB, also online oder am Telefon geschlossene Verträge.
Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB nur in besonderen Fällen:
Üblicherweise haben Verbraucher gem. § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage lang Zeit, einen Handwerker-Auftrag zu widerrufen. Das gilt aber nur dann, wenn der Handwerker seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Handwerker sind gerade bei außerhalb ihrer Geschäftsräume und per Telefon oder online geschlossenen Verträgen dazu verpflichtet, den Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht aufzuklären.
Versäumen sie dies, endet die Widerrufsfrist nicht nach 14 Tagen, sondern erst nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen. Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie einen Anwalt für Vertragsrecht, um sich umfassend zu informieren.
Wird ein Werkvertrag widerrufen, wandelt sich das Vertragsverhältnis zwischen dem Handwerker bzw. Unternehmer einerseits und dem Verbraucher andererseits in ein sogenanntes Abwicklungsverhältnis gemn. § 357 Abs. 1 BGB um.
Das bedeutet, dass bereits geleistete Zahlungen an den Verbraucher erstattet werden müssen. Außerdem muss der Unternehmer gelieferte Waren beim Verbraucher abholen oder der Verbraucher sendet sie, wenn möglich, auf dem Postweg zurück. Wenn der Verbraucher vom Handwerker nicht ordnungsgemäß darüber belehrt wurde, muss er auch nicht für die Kosten der Rücksendung sowie den Wertersatz für Waren oder Dienstleistungen aufkommen.
Nur die wenigsten Handwerker kommen ihrer Pflicht einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung dem Verbraucher gegenüber nach. Deswegen haben viele Verbraucher ein langfristiges Widerrufsrecht und können ihr Geld zurückerhalten oder müssen die Rechnung nicht bezahlen. In der Praxis sind die geltenden Verbraucherschutzgesetze allerdings kompliziert, weswegen jeder Fall individuell betrachtet werden muss.
Nutzen Sie den KLUGO Vertrags-Check, um Ihren Werkvertrag auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen.
Wenn Sie einen Handwerker-Auftrag widerrufen oder sich über die Verjährung offener Handwerkerrechnungen informieren möchten, ist ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Vertragsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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