Kosten für Rechtsverfahren
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Anwaltskosten

Wie hoch die Kosten für einen Anwalt sind, hängt unter anderem vom Streitwert und der Anzahl an Mandanten ab. Sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In manchen Fällen hilft nur der Gang zum Anwalt

Stehen Sie schwierigen rechtlichen Fragen oder juristischen Problemen gegenüber, bei denen es nicht bei einer Beratung bleiben kann, sollten Sie auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. In solchen Fällen müssen Rechtsanwälte tätig werden (Schreiben, Vertretung vor Gericht und vieles mehr), um Ihr Recht geltend zu machen. Doch was kostet ein Anwalt und wer trägt die Kosten? In unserem Beitrag beantworten wir diese Fragen.

Mit welchen Anwaltskosten müssen Sie rechnen?

Je nach Fallkonstellation ist ein Anwalt mehr oder weniger intensiv in die Konfliktlösung miteinbezogen. Das Honorar für den Aufwand bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.

§ 2 RVG – Höhe der Vergütung


In § 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist unter anderem die Höhe der Vergütung von Anwälten geregelt:

Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Die Höhe wird dem Vergütungsverzeichnis entnommen.

Der erste Kontakt mit einem Anwalt ist meist das Beratungsgespräch, in dem Sie wichtige Fragen klären und Ihren Fall schildern können.

Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt seit 2004 verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten. Es soll vor allem die Transparenz der Anwaltskosten gewährleisten und zeichnet sich dadurch aus, dass die Gebühren im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Diese ergeben sich aus § 13 RVG.

Bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro beträgt die Gebühr 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem ...

Gegenstandswert bis ...Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um ... Euro
2.000 500 35
10.000 1.000 51
25.000 3.000 46
50.000 5.000 75
200.000 15.000 85
500.000 30.000 120
500.000 30.000 150

Bedenken Sie, dass der Rechtsanwalt nicht grundsätzlich verpflichtet ist, die Anwaltskosten über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Er kann gemäß § 4 RVG mit seinen Mandanten auch sogenannte Honorarvereinbarungen schließen, die in der Regel über der gesetzlichen Vergütung liegen.

Wichtig zu wissen: Honorarvereinbarungen sind bindend.

Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars: Es ist gemäß § 4a RVG als Ausnahme gedacht und daher an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Erfolgshonorar wird nur dann fällig, wenn das gerichtliche Verfahren zum Erfolg führt.

Welche weiteren Kosten auf Sie zukommen können, entscheidet sich nach der Art der Rechtsvertretung: Dabei wird zwischen einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung unterschieden. Wie sich die Kosten für das jeweilige Verfahren zusammensetzen, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 9 RVG ist der Anwalt berechtigt, einen Vorschuss auf die Anwaltskosten zu verlangen.

Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung

Ist es Ihr Wunsch oder sogar erforderlich, dass ein Anwalt für Sie tätig wird – zum Beispiel, indem er in Ihrem Namen den Gegner anschreibt – befinden Sie sich im Kostenbereich einer außergerichtlichen Rechtsvertretung.

Maßgebende Grundlage bei der Berechnung der Anwaltskosten ist für die außergerichtliche Vertretung der Streitwert. Ein Streitwert bezeichnet die geldwerte Bemessung des Streitgegenstandes. Ist beispielsweise durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden und die Reparatur dieses Schadens würde 5.000,00 € kosten, so beliefe sich der Streitwert ebenfalls auf 5.000,00 €.

Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung ergeben sich ebenfalls aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: In der Anlage 1 zum Gesetz werden auch Kosten aufgeführt, die sich im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung ergeben. Dabei berechnet sich die dabei anfallende Geschäftsgebühr bei der Vertretung in Zivilsachen nach Nr. 2400, 2402 VV RVG. Je nach Arbeitsaufwand für den Anwalt entsteht eine halbe bis eine zweieinhalbfache Gebühr. In der Regel verlangen Anwälte eine Mittelgebühr von 1,3. Eine höhere Gebühr ist nur dann zulässig, wenn die Tätigkeit sehr umfangreich oder schwierig war und muss vom Anwalt begründet werden.

Kostenbeispiele für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro:

  • Prozessauftrag: 240,80 Euro
  • Besprechung mit dem Klagegegner: Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 RVG
  • Einfache Schreiben: 1,3fache Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG

Anwaltskosten für eine gerichtliche Rechtsvertretung

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht erzielbar, bedarf es zur Lösung einer Rechtsstreitigkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Ab hier beginnen die Kosten für eine gerichtliche Vertretung. Wie hoch die einzelnen Gebühren sowohl für den Anwalt wie auch das Gericht sein können, bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). In diesem Fall ist an das Gericht ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Auch bei der gerichtlichen Rechtsvertretung hat der zugrundeliegende Streitwert Einfluss auf die Höhe der Gesamtkosten. Bei einer zivilrechtlichen Angelegenheit ähnlich dem oben genannten Beispiel würden demnach Anwaltskosten in Höhe von 1.183,39 € sowie Kosten für das Gerichtsverfahren in Höhe von 438,00 € entstehen.

Zudem fällt für die gerichtliche Vertretung grundsätzlich eine 1,3-fache Verfahrensgebühr an. Die bereits außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr wird auf diese angerechnet: mindestens zur Hälfte, maximal mit einer 0,7-fachen Gebühr. Für die Vertretung durch einen Anwalt im Gerichtstermin wird zusätzlich eine 1,2-fache Termingebühr fällig.

Weitere Kostenbeispiele für die gerichtliche Vertretung in Zivilsachen:

  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen: 1,2fache Terminsgebühr
  • Herbeiführung eines Vergleichs: 1,0fache Einigungsgebühr
Anwaltskosten – Infografik
Anwaltskosten – Infografik

Bei vollumfänglichem Obsiegen (Gewinnen) eines Rechtsstreits kann in der Regel ein Kostenerstattungsanspruch an die Gegenseite gestellt werden. Der Gegner muss somit die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandenen Kosten übernehmen. Ausnahmen gibt es bei Arbeitsrechtsprozessen: Hier muss jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Beispiel: Rechtsverfahren mit außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung

Rechtsverfahren mit außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung bei einem Streitwert von 5.000,00 €.

Streitwert bzw. Gegenstandswert 5000,00 €
Außergerichtliche Anwaltskosten eigener Anwalt 1,3 Geschäftsgebühr 492,54 €
Gerichtliche Anwaltskosten eigener Anwalt 0,65 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr 690,85 €
Gerichtskosten 3,0 Gerichtskosten 438,00 €
Eigenes Kostenrisiko 1621,39 €
Außergerichtliche Anwaltskosten gegnerischer Anwalt 0,00 €
Gerichtliche Anwaltskosten gegnerischer Anwalt 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr 925,23 €
Gegnerisches Kostenrisiko 925,23 €
Gesamtkostenrisiko 2546,62 €

Wer kann bei der Übernahme der Anwaltskosten helfen?

Die Anwaltskosten spielen bei der Entscheidung für oder gegen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt eine große Rolle. Oft befürchten Beteiligte, dass sie nicht in der Lage sind, diese zu bestreiten - das gilt insbesondere dann, wenn der Ausgang der juristischen Streitigkeit offen ist. Eine große Hilfe kann dann die finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme der Anwaltskosten darstellen.

Die Kosten für einen Anwalt können gegebenenfalls übernommen werden durch:

Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt

Kommt es zu einer rechtlichen Streitigkeit, so ist es für die Beteiligten regelmäßig wichtig, ob die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt überhaupt lohnt. Eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und das Risiko von Beginn an zu überblicken. KLUGO vermittelt Ihnen schnell und unkompliziert eine Erstberatung, bei der Sie sofort erfahren, ob weitere rechtliche Schritte in Ihrem Fall überhaupt notwendig sind.

Neben der telefonischen Erstberatung, in der Sie erste Hinweise zum weiteren Vorgehen und Ihren Rechten erhalten, bietet KLUGO auch eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie dient jedoch nur der groben Orientierung und um herauszufinden, ob überhaupt ein Anwalt tätig werden muss.

Wir von KLUGO bieten Ihnen neben unseren kostenlosen Beiträgen, Musterschreiben, Rechnern und Fallbeispielen auch den Service der Vermittlung einer telefonischen Erstberatung mit einem Anwalt. Die Rechtsberatung beantwortet Ihnen erste Fragen und kann pro Rechtsfall einmal in Anspruch genommen werden. Die durchschnittlichen Kosten für eine solche Erstberatung betragen bei einem Rechtsanwalt gewöhnlich bis zu 190,00 € (nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). KLUGO vermittelt Ihnen diesen Service zu wesentlich geringeren Kosten. Mit der Hilfe von KLUGO sparen Sie also bares Geld.

Wichtig zu wissen: Ein erstes Beratungsgespräch bzw. eine erste Auskunft durch den Rechtsanwalt darf nicht mehr kosten als die oben genannten 190,00 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Benötigen Sie als Privatperson ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, dann darf dieses maximal 250,00 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer kosten. Natürlich kann der Anwalt durch eine Gebührenvereinbarung eine höhere Beratungspauschale festlegen. Aber: Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den gesetzlich festgelegten Mindestgebühren.

klugo tipp

Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um sich darüber zu informieren, welche Anwaltskosten wahrscheinlich auf Sie zukommen und welches Risiko Sie mit Ihrem Rechtsstreit eingehen werden.

Mit KLUGO haben Sie die Garantie, dass Kosten im Anschluss an die Erstberatung erst anfallen, wenn eine Beratung ergibt, dass ein Anwalt tätig werden muss und Sie sich für dessen Beauftragung entscheiden. Im Beratungsgespräch wird eine kurze Erklärung und Übersicht zu den Kosten eines Rechtsverfahrens gegeben. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert und der Instanz. Die Kosten steigen mit den Instanzen. Dazu können Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und Auslagen kommen.

Mit KLUGO können Sie eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt sofort wahrnehmen. In der Erstberatung erhalten Sie eine Übersicht zu den Kosten, die sich durch das Rechtsverfahren ergeben.

Sollten Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die Versicherung die angefallenen Kosten. Sollten Sie keine Versicherung haben und sind finanziell nicht in der Lage, die Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt zu tragen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

So finden Sie schnell und einfach heraus, welche Anwaltskosten in Ihrem Fall wahrscheinlich sind:

  • Nutzen Sie unseren Service für eine telefonische Erstberatung mit einem Anwalt.
  • Erläutern Sie telefonisch Ihren Fall und erkundigen Sie sich nach den Kosten.
  • Parallel können Sie einen Anwaltskosten-Rechner nutzen.

Bei Fragen zum Thema Anwaltskosten helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.