Ein Arbeitszeugnis wird in der Regel bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Bei dem Thema gibt es viele Dinge zu beachten. In diesem Artikel finden Sie Informationen über gesetzliche Vorschriften und Zeugnissprache.
Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Ein neuer Job, eine neue Herausforderung, ein Umzug in eine andere Stadt. Aber auch Unzufriedenheit mit dem aktuellen Arbeitgeber oder den Arbeitsbedingungen können ausschlaggebend sein. Manchmal ist aus der (einst guten) Zusammenarbeit ein unschönes „Gegeneinander“ geworden: wechselseitige Vorwürfe, Schuldzuweisungen, Enttäuschung, Wut. In diesem Fall bleibt am Ende oft ein fader Beigeschmack.
Bei einem einfachen Arbeitszeugnis vermerkt der Arbeitgeber nur die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit. Es ist immer sinnvoll, auf ein qualifiziertes Zeugnis zu bestehen, da nur dann auch Ihre Qualifikationen bewertet werden."Jochen Dotterweich
Ausgerechnet in einer solchen Situation sind Sie darauf angewiesen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein faires Arbeitszeugnis erstellt. Ein „faires Zeugnis“ ist wohlwollend formuliert, denn das Zeugnis darf Ihr berufliches Weiterkommen nicht behindern. Was auch immer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, Sie haben immer einen Anspruch auf ein faires Arbeitszeugnis!
Grundsätzlich verbietet das deutsche Arbeitsrecht Negativbeurteilungen im Zeugnis. Um dieses Verbot zu umgehen, hat sich unter Arbeitgebern eine Art Geheimcode für Arbeitszeugnisse entwickelt. Mit scheinbar neutralen oder sogar positiven Formulierungen kann so eine abschätzige Aussage über den Arbeitnehmer getroffen werden. Dem (geübten) Leser werden also verschlüsselte Hinweise auf eventuelles Fehlverhalten, Schwächen oder fehlende Motivation gegeben.
Falls Sie eine unfaire oder unerwünschte Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis vermuten, können Sie es auch selbst überarbeiten und Ihrem Arbeitgeber die Korrektur als Vorschlag unterbreiten.
Insbesondere, wenn Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten haben, sind die Möglichkeiten Ihres Arbeitgebers, unfaire Mittel einzusetzen, besonders groß. Denn Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sich zu Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten zu äußern. Mögliche Anhaltspunkte, dass in Ihrem Zeugnis etwas ganz anderes steht als Sie denken, finden Sie in unserem Beitrag Formulierungen und Codes.
"Laien im Arbeitsrecht haben es schwer, wenn sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen möchten. Geheime Codes und Formulierungen, fehlende Bewertungen und eine passive Ausdrucksweise können darauf hindeuten, dass es sich um ein negatives Arbeitszeugnis handelt. “
Haben Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, hat der Arbeitgeber nicht so viele Möglichkeiten, mit unfairen Mitteln zu arbeiten. Hier sind es überwiegend Formfehler, die darauf schließen lassen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht (mehr) wohlwollend gegenübersteht. Eine fehlende Abschiedsfloskel zum Beispiel ist immer ein Indiz, dass es zum Ende hin „gehakt“ hat.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt für:
"Jeder Arbeitgeber hat das Recht, ein faires Zeugnis zu erhalten. Dieses muss zwingend wahr und wohlwollend formuliert sein. Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben und sind Sie mit Ihrer Bewertung nicht zufrieden, sollten Sie das Arbeitszeugnis anfechten.“
Daher darf Ihnen niemand Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis streitig machen. Seien Sie hartnäckig und bestehen Sie auf ein faires und wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Lassen Sie sich nicht vertrösten oder abwimmeln, bleiben Sie dabei aber immer höflich.
Der Anspruch auf ein Zeugnis ist in § 630 des BGB festgelegt
Im Absatz (1) wird festgelegt, dass jeder Verpflichtete in einem Dienstverhältnis Anspruch auf ein Zeugnis über das Dienstverhältnis und die Dauer des Dienstverhältnisses hat. Auf Verlangen muss auch die Leistung beschrieben werden.
Ist der Verpflichtete ein Arbeitnehmer, so greift in dem Falle § 109 der Gewerbeordnung.
Wenn Sie kein Arbeitszeugnis erhalten haben oder sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis fair ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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