Bei öffentlichen Auftragsvergaben sind viele Vorschriften zu beachten. Diese sind in zahlreichen Gesetzesnormen verankert. Wichtig sind hierbei Schwellenwerte der Güter, da ab einer gewissen Grenze eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss.
Das Vergabeverfahren bei Aufträgen im öffentlichen Raum gestaltet sich recht spektakulär. Beim Kauf von Papier, Möbeln, aber auch beim Bau eines Gebäudes ist hier eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften bei der Ausschreibung zu beachten.
Der Definition nach sind mit dem Vergaberecht im Übrigen erst einmal alle Vorschriften und Regelungen erfasst, die während des Verfahrens zu beachten sind. Durch ein modernes Recht soll sichergestellt werden, dass insbesondere die öffentliche Hand Ausschreibungen nach fairen und effizienten Maßstäben durchführt.
Das Vergaberecht berührt viele verschiedene Rechtsnormen und stellt für Laien ein sehr komplexes Gesetz dar. Ohne detaillierte Rechtskenntnisse ist ein sicheres Bewegen innerhalb der Materie fast unmöglich. Hier kann ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen.
Zu den Bundesgesetzen für das Vergaberecht in Deutschland zählen unter anderem:
Laut § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, muss die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschrieben werden und der Standard an Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Auch Vergaben von Konzessionen lassen sich unter das Vergaberecht subsumieren. Mit den sogenannten Dienstleistungskonzessionen werden Dritte dazu ermächtigt, staatliche oder kommunale Aufgaben zu übernehmen. Im Endeffekt sieht das Vergaberecht im Rahmen der Ausschreibung auch hier vor, dass im öffentlichen Bereich ein optimales Verhältnis von Preis und Leistung erbracht wird.
Anhand der Vielzahl von einschlägigen Rechtsnormen lässt sich bereits absehen, dass es bei den jeweiligen Verfahren immer auf die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls ankommt. Welche Vorschriften des Vergaberechts bei der spezifischen Ausschreibung genau greifen, bleibt unterschiedlich.
Der Schwellenwert im Vergaberecht ist der geschätzte Auftragswert inklusive einzukaufender Leistungen und Zahlungen an Dritte. Die Höhe des Betrags orientiert sich dabei an der aktuellen Marktlage. Überschreitet dieser Wert eine gewisse Summe, sieht das Vergaberecht eine europaweite Ausschreibung vor. Zudem sind in diesem Fall die EU-Richtlinien nach GWB, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, anzuwenden.
Hier ist vor allem vorgesehen, einheimische Unternehmen nicht zu bevorzugen und eine Entscheidung ausschließlich von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig zu machen. Erreicht ein Auftrag den Schwellenwert nicht, genügt laut Vergaberecht nach wie vor eine nationale Ausschreibung.
Die Höhe des Schwellenwertes bleibt im Vergaberecht variabel und hängt maßgeblich von der genauen Art des Auftrags ab. Im Baubereich gelten beispielsweise weit höhere Auftragsvolumina als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Auch soziale Dienstleistungen genießen einen Sonderstatus. Zu einer Anpassung der Schwellenwerte kommt es alle zwei Jahre.
Bei der Vergabe von Bauaufträgen müssen Unternehmen ihre Eignung nachweisen, einschließlich wirtschaftlicher, finanzieller und technischer Qualifikation sowie ihrer Zuverlässigkeit. Die genauen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt."Jochen Dotterweich
Um festzustellen, wer für den Auftrag von fachkundiger Seite aus infrage kommt, erstellt der Auftraggeber bestimmte Eignungskriterien. Interessenten müssen dann bestimmte Nachweise und Erklärungen vorlegen. Die Eignungskriterien sind zwingender Bestandteil der Bekanntmachung, sodass sie auch öffentlich eingesehen werden können.
Hier noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema Vergaberecht in Kürze:
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