Für eine Reise werden im Vorhinein viele Versicherungen empfohlen und oft auch abgeschlossen. Neben einer speziellen Krankenversicherung ist auch eine Reiserücktrittsversicherung beliebt. Ob Sie die Versicherungen aber wirklich alle brauchen, hängt stets vom Einzelfall ab.
Reiseversicherungen werden mit dem Ziel abgeschlossen, etwaige Risiken abzufangen. Hierbei gibt es für unterschiedliche Probleme die entsprechenden Versicherungen:
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet beispielsweise die Kosten für eine Reise, wenn diese nicht angetreten wird. In welchem Umfang die Kostenerstattung erfolgt, hängt unter anderem davon ab, wie sich die Versicherungsbedingungen gestalten. Zudem kann, je nach Vertragsbedingungen Ihres Reiseanbieters, die rechtzeitige Stornierung zur Erstattung der Kosten führen.
In § 651h Bürgerliches Gesetzbuch ist geregelt, was Reisende und Veranstalter einer Pauschalreise im Falle eines Rücktritts beachten müssen. Eine Pauschalreise ist gemäß § 651a Abs. 2 S. 1 BGB eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. In Absatz (1) ist festgehalten, dass es dem Reisenden ohne Angabe von Gründen gestattet ist, vor dem Antritt vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter darf aber eine Entschädigung verlangen, die sich in einem angemessenen Rahmen bewegt. In Absatz (2) ist geregelt, wie die Höhe dieser Entschädigung zu berechnen ist. Absatz (3) hält fest, dass der Reiseveranstalter keine Kosten geltend machen kann, wenn außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt), die keine Vertragspartei beeinflussen konnte, Grund für den Rücktritt sind. Gerade diese Entschädigungsforderungen des Veranstalters kann eine Reiserücktrittsversicherung abdecken. Deutlich wichtiger ist der Abschluss einer solchen Versicherung, wenn es sich nicht einmal um eine Pauschalreise handelt, sondern die einzelnen Reiseleistungen, wie Hotelbuchung, Flug und Ausflüge vor Ort, unabhängig voneinander gebucht werden. In diesem Fall ist man den Forderungen verschiedenster Unternehmen bzw. Veranstaltern ausgesetzt.
Die zweite Versicherung, die häufig vor einer Reise abgeschlossen wird, ist die Auslandskrankenversicherung. Diese garantiert, dass Sie auch im Ausland gesundheitlich abgesichert sind und eventuelle Kosten einer Behandlung nicht in Gänze selbst tragen müssen. Als Ergänzung dient die Reiseunfallversicherung, die im Falle eines Unfalls die Behandlungskosten übernimmt.
Zu den weiteren Versicherungen für den Urlaub gehört die Reiseabbruchversicherung, die greift, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit oder anderer Unwägbarkeiten frühzeitig beendet werden muss. Die Reisegepäckversicherung hingegen gewährleistet eine finanzielle Entschädigung, falls Gepäckstücke während der Reise verloren gehen.
Welche Versicherungen für eine Reise tatsächlich sinnvoll sind und welche Risiken abgesichert werden sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollten Sie das Risiko und die Kosten für die Versicherung gegeneinander abwägen. Je länger und je teurer eine Reise ist, umso eher lohnt sich eine Reiseversicherung. Gerade bei kurzfristigen Reisen sowie kostenloser Stornierungsmöglichkeit kann auf eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel verzichtet werden. Auch die Reiseabbruchversicherung ist meist nur bei längeren Reisen sinnvoll. Immer wichtig ist dagegen die Krankenversicherung.
Die Art der Reiseversicherung hängt von dem Risiko ab, welches Sie absichern wollen. Da sowohl der Reiserücktritt, als auch -abbruch nicht versichert sind, lohnt sich ein Abschluss."Dennis Kallabis
Haben Sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen. Wichtig ist also, vor der Reise zu klären, ob und in welchem Maße Sie im Ausland durch Ihre Versicherung finanziell abgesichert sind.
Der Reiserücktritt ist – wie der Reiseabbruch auch – in der Regel nicht versichert. Dennoch sprechen viele Gründe dafür, eine solche Versicherung abzuschließen:
Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Differenz, die sich aus der Erstattung des Reiseveranstalters und den Reisekosten ergibt. Sie verhindern auf diese Weise, dass Sie auf den Kosten für eine Reise sitzen bleiben, die Sie nicht antreten können. Je nach Reiserücktrittsversicherung kann die Erstattung an bestimmte Gründe, wie etwa eine schwerwiegende Erkrankung oder einen familiären Todesfall, gebunden sein.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, die bei einer vorzeitigen Rückreise durch die Umbuchung von Flügen oder auch die Rückreise mit einem anderen Verkehrsmittel entstehen. Diese greift ebenfalls bei Erkrankungen, aber beispielsweise auch bei Terroranschlägen in der Nähe des Urlaubsorts.
Vor allem bei hohen Reisekosten empfehlen wir eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, um die anfallenden Kosten, die im unglücklichen Fall der Fälle selbst getragen werden müssen, möglichst gering zu halten.
Da die Kosten in der Regel entsprechend der Ausgaben erstattet werden, die Sie nachweisen können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege aufbewahren. Selbstverständlich sollten Sie sich außerdem so schnell wie möglich an Ihre Versicherung wenden, wenn der Versicherungsfall eintritt. Idealerweise kontaktieren Sie diese, ehe Sie eine Rückreise buchen.
Grundsätzlich empfiehlt sich dabei folgende Vorgehensweise:
Wer im Besitz einer Kreditkarte ist, ist möglicherweise über den Kreditkartengeber schon umfassend versichert, wenn es auf Reisen geht. Üblicherweise ist dies aber daran gekoppelt, dass die Reise dann auch mit der Kreditkarte bezahlt wird: Sparfüchse können dadurch aber die Versicherungsprämien sparen – ein Blick in die AGB rund um die Kreditkarte lohnt sich also in jedem Fall!
Um Geld zu sparen, sollten Reisende auch Abstand von sogenannten Versicherungspaketen nehmen. Diese sind häufig verlockend, enthalten aber auch unsinnige Versicherungen – ganz einfach aus dem Grund, weil die Risiken schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind.
Denken Sie auch daran, die Versicherung nach Abschluss der Reise wieder zu kündigen – einige Verträge sehen eine automatische Verlängerung vor, die auch dann gilt, wenn Sie gar keine weitere Reise antreten.
Wie bei anderen Versicherungen können auch Reiseversicherungen mit der Option auf eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Oft lassen sich viele Euro einsparen, wenn Sie mit einer geringen Selbstbeteiligung einverstanden sind: Über einen Versicherungsvergleich können Sie hier den für Sie besten Tarif recherchieren.
Abschließend fassen wir noch einmal die wichtigsten Fakten zur Versicherungswahl für Sie zusammen:
Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Reiserecht? Dann nutzen Sie einfach, schnell und unverbindlich die telefonische Erstberatung von KLUGO. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei offenen Rechtsfragen aller Art. Zögern Sie also nicht, sich an uns zu wenden!
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