Personenversicherung
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Personenversicherung

Eine Personenversicherung dient dazu, bestimmte Bereiche des persönlichen Lebens abzusichern. Das kann die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit oder das Leben selbst betreffen. Neben den Pflichtversicherungen gibt es auch freiwillige Policen.

Definition Personenversicherung

Personenversicherungen schützen überwiegend das Leben, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der versicherten Person(en). Auch bei Lebensversicherungen, die über den Tod der versicherten Person hinaus Hinterbliebene finanziell unterstützen sollen, handelt es sich um eine Personenversicherung. Hier gibt es außerdem in einigen Fällen die Möglichkeit, ein Widerrufsrecht auszuüben.

Wer sich eine Übersicht über die Personenversicherungen verschafft, bemerkt schnell: Neben Pflichtversicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Angeboten, die nicht zwangsläufig abgeschlossen werden müssen. Vor allem bei außergewöhnlichen Hobbys oder gefährlichen Berufen ist der Abschluss weiterer Versicherungsprodukte sinnvoll.

Diese Versicherungen haben die Deutschen – Infografik
Diese Versicherungen haben die Deutschen – Infografik

Personenversicherungen in der Übersicht

Im Folgenden geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die Personenversicherungen.

Zu den Pflichtversicherungen gehören:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung

Hinzu kommen die freiwilligen personenbezogenen Versicherungen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rentenzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Krankenversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Krankentagegeld
  • Unfallversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Probleme bei der Personenversicherung vermeiden

Verschiedene Probleme können bei den einzelnen Versicherungsarten dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen Leistungen verweigert. Um so einem ärgerlichen Fall entgegenzuwirken, lohnt es sich, ein paar Dinge zu beachten. Denn der Abschluss einiger Produkte kann auf jeden Fall sinnvoll sein.

Anzeigepflicht nach § 19 VVG


Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes gesetzlich festgelegt:

Absatz (1) erklärt, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer vor Vertragserklärung auf alle für ihn relevanten Gefahrenumstände hinzuweisen.

Absatz (2) bestimmt, dass der Versicherer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Pflichten aus Absatz (1) nicht nachkommt.

Anders als bei einem Schadensfall in der Sachversicherung spielt die Gesundheit des Betroffenen eine erhebliche Rolle. Falsche Angaben im Rahmen einer möglichen Behandlung – sei es beim Arzt oder im Krankenhaus – liefern den Versicherern gute Argumente, um später nicht zahlen zu müssen. Deshalb gilt: Verschweigen Sie keine Krankheiten, Beschwerden oder Allergien im Vorfeld des Vertragsabschlusses. Ansonsten wertet Ihr Versicherer dies schnell als Täuschung.

Verschiedene Probleme bei den Versicherungsarten können zur Leistungsverweigerung der Versicherung führen. Viele davon lassen sich vermeiden. Ein häufiger Fehler ist es, falsche Angaben zu machen oder Angaben zu verschweigen. Dies kann als Täuschung gewertet werden.

Schon beim Abschluss der Versicherung aufpassen

Bereits beim Abschluss einer Personenversicherung macht es Sinn, sich den Vertrag genau durchzulesen. Ein Blick ins Kleingedruckte hilft dabei, eventuelle Ausschlussgründe der Wirksamkeit Ihrer Versicherung in Erfahrung zu bringen.

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Erstberatung erhalten

Hier dient die Unfallversicherung als einschlägiges Beispiel. Ob die Police Unfälle durch Alkohol bzw. Medikamente, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt abdecken, ist dabei von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel sind die genannten Sachverhalte nicht im Grundtarif der Unfallversicherung inbegriffen und somit muss die Personenversicherung nicht zahlen. Notfalls lässt sich das Ganze durch Zusatzklauseln aufbessern. Das klappt aber natürlich nur, wenn Sie sich genau darüber bewusst sind, welche Leistungen bereits inbegriffen sind.

klugo tipp

Nicht nur beim Abschluss, sondern auch beim Wechsel der Versicherung ist Vorsicht geboten. Auch wenn ein anderer Versicherer scheinbar bessere Konditionen bietet, können sich diese durch Aspekte wie das Eintrittsalter wieder verschieben.

Juristische Beratung in der Personenversicherung

Selbst wenn Sie sich an die Vorgaben gehalten und auch die Fristen zur Schadensmeldung eingehalten haben, können Versicherer versuchen, die Leistung zu verzögern. Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Im Rahmen einer juristischen Erstberatung zur Personenversicherung von einem Anwalt für Versicherungsrecht prüfen wir Ihren Einzelfall und erarbeiten eine Lösung für Ihr Problem. Durch unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich sind wir in der Lage, auf Augenhöhe mit den Versicherern zu verhandeln.

Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie beim Thema Personenversicherung beachten müssen:

  • Neben der Pflichtversicherung gibt es viele verschiedene Angebote für private Personenversicherungen. Es lohnt sich oft, sich über Zusatzangebote zu informieren.
  • Egal, um welche Versicherungsform es sich handelt, der Versicherte sollte sich stets gut über seine Pflichten informieren. Leistungskürzungen, beispielsweise durch Falschangaben, können so vermieden werden.
  • Bei Abschluss und Wechsel der Versicherung sollte der Vertrag genauestens gelesen werden. So können Ausschlussgründe für die Wirksamkeit oder die Tarifbedingungen in Erfahrung gebracht werden.
  • Gelegentlich verweigern Versicherer trotz der Erfüllung aller Pflichten die Leistung. Hier kann juristische Beratung Abhilfe schaffen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.