Abstammungsrecht
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Abstammungsrecht: Was Sie wissen sollten

STAND 02.02.2024 | LESEZEIT 6 MIN

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen und werden kurz darauf schwanger. Das Kind ist von Ihrem neuen Partner, doch nun stellt sich die Frage, wer als Vater alle Rechte und Pflichten übernimmt. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, wie Ihr Partner, der biologische Vater, durch eine Vaterschaftsanerkennung auch zum rechtlichen Vater werden kann und was noch alles durch das Abstammungsrecht geregelt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das deutsche Abstammungsrecht ist Bestandteil des Familienrechts und bestimmt die rechtliche Zuordnung eines Menschen zu seiner Mutter und seinem Vater.
  • Es gibt nicht nur eine biologische Abstammung, sondern auch eine rechtliche Elternschaft.
  • Durch eine Adoption sind die biologischen Eltern nicht identisch mit den rechtlichen Eltern.
  • Seit 1998 sind eheliche und nichteheliche Kinder vor dem Gesetz (Kindschaftsrechtsreformgesetz) gleichgestellt.
  • Eine Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat, ist immer seine rechtliche Mutter. Anders verhält es sich bei einem Vater.

Was regelt das Abstammungsrecht?

Das deutsche Abstammungsrecht regelt die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seiner Mutter und seinem Vater. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche, sondern auch um die biologische Abstammung. Deutlich wird dies bei einer Adoption, hier sind die rechtlichen Eltern nicht die biologischen Eltern eines Kindes. Seit 1998 sind eheliche sowie nichteheliche Kinder vor dem Gesetz gleich. Eine Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat, ist automatisch seine rechtliche Mutter. Anders ist es bei dem Vater, denn nicht immer ist der biologische Erzeuger zugleich der rechtliche Vater. Sollte Klarheit darüber bestehen – anhand einer Vaterschaftsanerkennung oder einer gerichtlichen Feststellung –, ist er für das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht verantwortlich.

Wie definiert das BGB das Abstammungsrecht?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Abstammungsrecht durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998 zuletzt definiert worden. Gemäß § 1591 BGB ist die Mutterschaft klar geregelt, die Frau, die ein Kind geboren hat, ist seine Mutter. Im Falle einer Adoption werden einhergehenden Rechte und Pflichten von der Adoptivmutter angenommen.

Die Definition der Vaterschaft gemäß § 1592 BGB lautet:


„Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.“

Die Verwandtschaft wird gemäß § 1589 BGB folgendermaßen zusammengefasst:

„(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“

Demnach sind Eltern, Großeltern und Enkelkinder in gerader Linie miteinander verwandt, Geschwister, Tante, Onkel, Nichten und Neffen in der Seitenlinie.

Da die letzte Reform von 1998 veraltetet ist und sich unsere Gesellschaft verändert hat, soll das Abstammungsrecht im ersten Halbjahr 2024 modernisiert werden. Ein wesentlicher Punkt wird dabei u. a. die Berücksichtigung von homosexuellen Paaren sein.

Welche drei Kategorien von Elternschaft unterscheidet das Abstammungsrecht?

Die Elternschaft wird entsprechend dem Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind in drei Kategorien unterteilt:

Biologische Elternschaft

Die Blutsverwandtschaft ergibt sich aus der gemeinsamen Zeugung der Eltern. Damit sind die biologischen Eltern auch gleichzeitig die Erzeuger. Durch die Möglichkeit der Samenspende in Deutschland ist es mitunter nicht einfach, eine biologische Elternschaft festzulegen.

Rechtliche Elternschaft

Die rechtliche Elternschaft wird ausschließlich vom Gesetz bestimmt und ist damit von der biologischen abzugrenzen. Eine Adoption überträgt die rechtliche Elternschaft von den biologischen Eltern auf die Adoptiveltern, mit allen Rechten und Pflichten.

Soziale Elternschaft

Bei der sozialen Elternschaft stehen die Elternrollen im Vordergrund, die Väter und Mütter durch ihre Zuwendung zum Kind einnehmen. Hier unterscheidet man noch einmal drei verschiedene Rollen:

  1. Pflege und Erziehung des Kindes: Das alltägliche Zusammenleben mit dem Kind, Ernährung und Versorgung eingeschlossen.
  2. Ausbildung: Eltern beschäftigen sich mit dem Kind, damit es etwas lernt.
  3. Förderung: Hier übernehmen die Eltern die finanzielle Verantwortung gegenüber dem Kind, wie beispielsweise eine Schulausbildung.
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Ein sozialer Elternteil besitzt nicht immer eine biologische oder rechtliche Elternschaft. Beispiel: Ein neuer Lebenspartner kümmert sich um die Erziehung des Kindes, ohne dass er die rechtliche Elternschaft übernehmen muss.

Wie definiert das Gesetz den Vater und die Mutter eines Kindes?

Neben der Mutterschaft regelt das BGB in den §§ 1592 und 1593 BGB auch die Vaterschaft. Nach dem Abstammungsrecht gilt der Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt als Vater des Kindes, ebenso wie die Person, die die Vaterschaft anerkannt hat oder deren Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Es gibt damit eine biologische und eine rechtliche Vaterschaft, wobei der biologische Erzeuger nicht unbedingt auch der gesetzliche Vater sein muss. In den meisten Familien übernimmt der Vater sowohl die soziale als auch die biologische und rechtliche Rolle, aber es gibt auch andere Konstellationen wie alleinerziehende Väter, Stiefväter, Pflegeväter oder biologische Samenspender. Die Definition der Vaterschaft ist damit komplexer als die Mutterschaft nach dem Abstammungsrecht.

Gemäß § 1591 BGB ist die Mutterschaft klar geregelt: Die Frau, die das Kind geboren hat, ist die rechtliche Mutter. Das lateinische Rechtssprichwort „mater semper certa est“ besagt, dass die Mutter immer sicher ist. Allerdings muss die rechtliche Mutter nicht zwangsläufig auch die biologische Mutter sein, da eine Adoption eine Frau zur rechtlichen Mutter machen kann. Leihmutterschaften sind in Deutschland aufgrund dieses Gesetzes im Abstammungsrecht nicht erlaubt, da die Frau, die das Kind geboren hat, sowohl die biologische als auch die rechtliche Mutter des Kindes ist.

Was bedeutet das Zwei-Eltern-Prinzip?

Das Zwei-Eltern-Prinzip besagt, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile, sogenannte Volleltern, haben soll. Da es ansonsten zu Problemen kommen kann, soll es beibehalten werden. Kritik geübt wird daran trotzdem, dazu ein Beispiel: Ein leiblicher Vater, der nicht mit der Mutter des Kindes zusammenlebt, wünscht weiterhin Kontakt zu seinem Kind. Wenn er nun seine Vaterschaft anerkennen lassen möchte, der neue Partner aber mit Zustimmung der Mutter bereits als rechtlicher Vater anerkannt worden ist, kann er diese Rolle nicht einnehmen. Daraus folgt für ihn, dass er ohne das Recht als rechtlicher Vater sein Kind nur noch alle 14 Tage für 3 Stunden sehen darf. Die aktuellen Vaterschaftsregeln sehen Kritiker als ein Relikt an die 1950er-Jahre, das unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr entspricht.

Unter welchen Bedingungen ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich?

Um rechtlicher Vater eines Kindes zu werden, muss ein Mann eine Vaterschaftsanerkennung durchführen, wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist. Mit der Anerkennung entstehen Pflichten, wie die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Stiefväter können auch die rechtliche Vaterschaft für ihre nicht biologischen Stiefkinder anerkennen und diese adoptieren. Eine Vaterschaftsanerkennung muss immer durch beide Elternteile auf freiwilliger Basis erfolgen und wird beim örtlichen Standes- oder Jugendamt vorgenommen. Die Kosten für die Vaterschaftsanerkennung belaufen sich auf etwa 30 Euro, es werden Unterlagen benötigt, wie Personalausweise bzw. Reisepässe, Wohnsitz-Anmeldebestätigung, Mutterpass sowie Geburtsurkunden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Durchführung einer Vaterschaftsanerkennung erfüllt sein:

  • Sie und die Mutter sind nicht miteinander verheiratet.
  • Ihre bisherige Vaterschaft muss ausgeschlossen werden.
  • Eine Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
  • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung vor der Urkundsperson zustimmen.
  • Bei minderjährigen Müttern und Vätern muss eine sorgeberechtigte Person anwesend sein.
  • Falls Sie Deutsch nicht fließend sprechen, sollte ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Vorlage von deutschen Dokumenten im Original. Sollten diese nur in einer anderen Sprache vorliegen, müssen sie von einem Dolmetscher übersetzt werden.

Vaterschaft durch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Nach dem Abstammungsrecht darf eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft gemäß § 1600d BGB angeordnet werden. Das Kind, die Kindsmutter oder der vermeintliche biologische Vater können einen entsprechenden Antrag stellen. Sollte das Kind noch minderjährig sein, ist es möglich, dass die Mutter beim Jugendamt einen Antrag auf Beistand stellt.

Will der vermeintliche biologische Vater die Vaterschaft von sich aus feststellen, kann er eine einseitige Vaterschaftserklärung beim Jugendamt beurkunden lassen – kostenlos. Die Vaterschaftsanerkennung ist zunächst unwirksam, daher wendet sich das Sozialamt an die Mutter des Kindes und fordert sie zur Zustimmung der Vaterschaftsfeststellung auf. Nach etwa zwei bis drei Wochen kann der vermeintliche Vater das Jugendamt kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In der Regel kann er dann einen Antrag beim Familiengericht stellen, um seine Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Umgekehrt hat aber auch das Gericht das Recht, eine Vaterschaftsanerkennung anzuordnen und diese zu erwirken, wenn ein Mann beispielsweise bestreitet, Vater eines Kindes zu sein.

Unter welchen Bedingungen kann eine Vaterschaft angefochten werden?

Wenn ein rechtlicher Vater davon überzeugt ist, nicht der leibliche Vater eines Kindes zu sein – beispielsweise war er zum Zeitpunkt der Zeugung beruflich im Ausland – hat er die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Damit entzieht er sich den Pflichten eines biologischen Vaters. Um den Antrag einer Vaterschaftsanfechtungsklage beim zuständigen Familiengericht zu stellen, hat er eine Frist von 2 Jahren, die mit dem Zeitpunkt seines Wissens darüber beginnt.

Ablauf einer Vaterschaftsanfechtungsklage

  • Es müssen stichhaltige Beweise vorliegen.
  • Einhalten der Anfechtungsfrist von 2 Jahren.
  • Einreichen der schriftlichen Klage beim zuständigen Familiengericht.
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Neben Anwaltskosten und weiteren Kosten ist der Verfahrenswert auf 2000 Euro festgelegt, das heißt pro Partei 1000 Euro.
  • Prüfen der Dokumente durch das Gericht.
  • Anschließender Gerichtstermin: Anhörung der Beteiligten, bei der auch Zeugen eine Stellungnahme abgeben können.
  • Sollte das Gericht Zweifel haben, kann es einen Vaterschaftstest – einen DNA-Test – anordnen.
  • Zuletzt folgt der Gerichtsbeschluss.

Rechtlicher Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern

Laut Abstammungsrecht werden die Begriffe „Ehelichkeit“ und „Unehelichkeit“ verwendet. Ein uneheliches Kind ist das Kind von nicht miteinander verheirateten Eltern. Nach deutschem Recht gilt ein Kind als außerehelich geboren, wenn die Mutter ledig oder eine Witwe ist, die vor mehr als 300 Tagen ihren Ehemann verloren hat. Ebenso gilt ein Kind als unehelich, wenn die Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde.

Seit der Reform des deutschen Abstammungsrechts gibt es keine rechtliche Unterscheidung mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Zuvor wurden nichteheliche Kinder gesetzlich benachteiligt. Mit der Reform wurden u. a. die Fristen für die Vaterschaftsanfechtung und die Unterhaltspflichten der Eltern für beide Arten von Kindern gleichgeschaltet. Der Unterhaltsanspruch für nichteheliche Kinder richtet sich nun nach den finanziellen Verhältnissen beider Elternteile und nicht mehr ausschließlich nach der Mutter.

Leihmutterschaft und Eizellspende – Definition der Eltern

In Deutschland ist eine Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz seit 1991 verboten, die Vermittlung von Leihmüttern ist ebenfalls untersagt. In anderen Ländern kann die Rechtslage jedoch anders sein, wodurch deutsche Paare über das Ausland eine Leihmutterschaft in die Wege leiten könnten. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der rechtlichen Elternschaft gemäß Abstammungsrecht, denn generell gilt die Leihmutter auch als rechtliche Mutter, selbst wenn die genetische Mutter die Sorgemutter ist und der Leihmutter die befruchtete Eizelle gespendet hat.

Der Sorgevater kann seine Vaterschaft weder aus einem Vertrag über Leihmutterschaft noch aus einer ausländischen Geburtsurkunde wirksam begründen. Er kann daher nur mit Zustimmung der Leihmutter die Vaterschaft anerkennen, sofern keine andere Vaterschaft besteht. Wenn die Leihmutter verheiratet ist, gilt ihr Ehemann laut deutschem Recht als Vater des Kindes.

Ohne deutsche Staatsbürgerschaft der Eltern besitzt auch das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Ausreise aus dem Ausland für Kind und Eltern gestaltet sich äußerst schwierig. Daher ist eine Leihmutterschaft und Eizellspende im Ausland für die Sorgeeltern ein äußerst komplizierter Weg.

Reform des Abstammungsrecht 2024

Traditionell gilt, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, seine Mutter ist und ihr Ehemann sein Vater. Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 soll der Gesetzentwurf überarbeitet und für lesbische Paare zeitgemäß angepasst werden. Das würde bedeuten, dass die Partnerin in einer lesbischen Ehe automatisch als Mutter des Kindes anerkannt wird. Ist das Paar unverheiratet, soll die Partnerin das Kind einfach anerkennen können. Bislang müssen Frauen in einer lesbischen Beziehung das Kind adoptieren, was rechtlich kompliziert ist.

Für schwule Paare wird es keine entsprechende Regelung geben, da nach den Grundsätzen des geltenden Abstammungsrechts die Frau, die das Kind gebärt, stets die Mutter des Kindes ist. Außerdem gilt weiterhin das Zwei-Eltern-Prinzip: Ein Kind soll nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben. An dieser bewährten Regel soll zwar festgehalten werden, aber es sollen zwei weiteren Erwachsenen zukünftig mehr Rechte wie sorgerechtliche Berechtigungen und Umgangsrechte eingeräumt werden. Dies können beispielsweise die Großeltern sein, wenn die Oma mit dem Kind zum Arzt geht.

Durch Elternschaftsvereinbarungen sollen klare Verhältnisse geschaffen werden, um vorab zu klären, wer neben der Frau, die das Kind bekommt, Elternteil wird. Wichtig werden solche Vereinbarungen, wenn bei einer privaten Samenspende der Samenspender von vornherein nicht für das Kind zuständig sein will, sondern die Verantwortung an Partner oder Partnerin der Mutter abgibt. Da eine Elternschaftsvereinbarung eklatante Folgen nach sich zieht, muss diese von einem Notar oder Urkundsbeamten beim Jugend- oder Standesamt beurkundet werden.

Das Kindschaftsrecht soll im Zuge der Reform ebenfalls erneuert werden, vornehmlich das sogenannte Wechselmodell, wenn ein Kind nach Trennung der Eltern im Wechsel betreut wird. Weitere Aspekte, die bei der Reform berücksichtigt werden sollen, sind der Schutz vor häuslicher Gewalt und die Möglichkeit, dass unverheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen.

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