In Deutschland herrscht Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Erblasser selbst entscheiden darf, wer wie viel von seinem Nachlass erhält. Allerdings werden Erblasser hier vom sogenannten Pflichtteilsrecht beschränkt, das Kinder und Ehegatten im Falle einer Enterbung schützt. Diese erhalten auch dann die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Alles, was Sie zum Pflichtteil wissen müssen, erfahren Sie hier.
Wird eine Person, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu den Erben eines Erblassers zählt, per letztwilliger Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen oder nicht bedacht, spricht man von einer Enterbung. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass diese Person auch tatsächlich nichts vom Erbe erhält.
Ein bestimmter Personenkreis (Kinder, Eltern, Ehegatte des Erblassers und eingetragene Lebenspartner) ist durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dieser Personenkreis erhält auch dann, wenn er enterbt wurde, den sogenannten Pflichtteil vom Erbe gem. § 2303 BGB.
Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils: Hat ein Erblasser beispielsweise von zwei Kindern eines enterbt, so steht diesem trotzdem ein Viertel des Nachlasses zu. Der gesetzliche Erbteil betrüge 50 Prozent des Nachlasses.
War der Erblasser zusätzlich verheiratet, ist der Pflichtteil je nach Güterstand, in dem das Ehepaar gelebt hat, für das enterbte Kind anders zu berechnen. Grundsätzlich ist die Höhe des Pflichtteils abhängig von der jeweiligen Erbenkonstellation und muss im Einzelfall berechnet werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen bei Fragen zum Pflichtteilsrecht jederzeit behilflich sein.
Hatte der Erblasser selbst keine Kinder, haben auch dessen Eltern ein Pflichtteilsrecht.
Wenn Sie enterbt wurden und Ihren Pflichtteil geltend machen möchten, sollten Sie in jedem Fall auf die Hilfe eines erfahrenen Anwalts vertrauen. Beim deutschen Erbrecht handelt es sich um eine äußerst komplexe und für Laien oft nur schwer zu durchschauende Materie, weswegen Sie die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche nicht allein angehen sollten.
Um an Ihren Pflichtteil zu kommen, müssen Sie die Erben bzw. die Erbengemeinschaft zunächst auffordern, Ihnen Auskunft über den Nachlassbestand und die genaue Höhe des Nachlasses zu geben. Die Erben sind zur Erteilung dieser Auskunft verpflichtet. Sie müssen ein Nachlassverzeichnis erstellen und alle Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten etc.) auflisten, die vor der Berechnung der Pflichtteilsansprüche vom Nachlass abzuziehen sind.
Weigern sich die Erben zu kooperieren, müssen Sie Ihren Pflichtteil mithilfe eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht einklagen.
Haben Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben über die Höhe des Nachlasses, haben Sie das Recht auf ein vom Notar erstelltes Nachlassverzeichnis. Außerdem können die Erben dazu aufgefordert werden, eine Versicherung an Eides statt über den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben abzugeben.
Wenn Sie enterbt worden sind, Fragen zum Pflichtteil oder Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche haben, ist anwaltlicher Rat Gold wert. Sie können sich jederzeit gern mit uns in Verbindung setzen und eine telefonische Erstberatung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Anspruch nehmen, die Sie auf Wunsch auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche begleiten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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