Urlaubsanspruch je nach Arbeitssituation berechnen
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So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Die konkrete Berechnung der einem tatsächlich zustehenden Urlaubstage ist hingegen mitunter undurchsichtiger. Je nachdem, ob in Vollzeit oder in Teilzeit mit unregelmäßigem Schichtdienst gearbeitet wird, gestaltet sich die Berechnung komplizierter. Wir von KLUGO erklären, welche Sonderfälle es gibt und was bei der Errechnung hilft.

Urlaubsanspruch je nach Arbeitssituation berechnen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch besagt es bereits ganz klar: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub. Wie sich dabei die Urlaubstage genau berechnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt, war er in Elternzeit oder kam es zu einer Kündigung? Je nach Situation ändert sich die Berechnung des Urlaubs. Auch extreme Sonderfälle sind gesetzlich geregelt. So kann der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung im Todesfall beispielsweise vererbt werden.

Die Rechtslage für den Mindesturlaub

Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der jährliche Mindesturlaub 24 Werktage. Die Berechnung beruht auf einer Sechs-Tage-Woche, das heißt bei einer normalen Fünf-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 20 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zu. Beim gesetzlichen Urlaubsanspruch wird dabei nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften, befristet und unbefristet Beschäftigten, Minijobbern oder Volontären unterschieden. Sobald es um die Berechnung der konkreten Zahl an Erholungstagen geht, kann es hingegen durchaus zu Unterschieden kommen.

Urlaubsanspruch bei Sonderfällen

Für diverse Sondersituationen sieht das Arbeitsrecht beim Urlaub Extraregelungen vor.

Darunter fallen grundsätzlich:

  • Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Schwerbehinderte Personen
  • Frauen im Mutterschutz
  • Männer und Frauen in Elternzeit
  • Ausfall bei längerer Krankheit
  • Kündigung / Jobwechsel

Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen. Diejenigen, die noch nicht 17 Jahre alt sind, haben 27 Tage und die bereits 17-jährigen unter 18 haben Anspruch auf 25 Tage.

Mitarbeiter mit Schwerbehinderung haben laut § 125 Sozialgesetzbuch IX grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage mehr Urlaub.

Bestehender Urlaubsanspruch bleibt durch Mutterschutz unberührt, das heißt er kann dank einer Sonderregelung im Mutterschutzgesetz auf die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach genommener Elternzeit übertragen werden. In der Elternzeit kann laut § 17 BEEG der Urlaub pro Kalendermonat um ein Zwölftel gekürzt werden. Arbeitet das Elternteil, das Elternzeit nimmt, in Teilzeit, gilt diese Kürzung nicht.

Im Falle einer langen Krankheitsphase bleibt der Urlaubsanspruch rechtlich dauerhaft bestehen. Erfolgt eine Kündigung oder ein Jobwechsel in der ersten Jahreshälfte (vor dem 30. Juni), muss bei der Urlaubstage-Berechnung ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Kalendermonat abgezogen werden. Es handelt sich hiermit um einen sogenannten Teilurlaub. Bei einem Wechsel ab dem 1. Juli hat der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Seinen Urlaubsanspruch berechnen

Grundsätzlich sind die Urlaubstage schnell berechnet, sofern es sich um eine Beschäftigung mit gleichmäßigen Wochenstunden handelt. Sobald die Arbeitszeiten variieren, die Arbeitsdauer flexibel gehandhabt werden kann oder in unregelmäßigen Schichten gearbeitet wird, wird die Urlaubsanspruch-Berechnung deutlich komplexer. Für eine Berechnung der Urlaubstage sind Angaben wie der gesetzliche Urlaubsanspruch, Anzahl der unterschiedlichen Arbeitszeiten (wie viele Monate wird mit der jeweiligen Arbeitszeit pro Woche gearbeitet) und die täglichen Arbeitsstunden relevant. Dabei gilt selbstverständlich je mehr bzw. je variabler die Parameter, desto komplizierter die genaue Urlaubstage-Berechnung.

Geseztliche Urlaubstage:

  • 4 Urlaubstage bei 1 Arbeitstag
  • 8 Urlaubstage bei 2 Arbeitstagen
  • 12 Urlaubstage bei 3 Arbeitstagen
  • 16 Urlaubstage bei 4 Arbeitstagen
  • 20 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen
  • 24 Urlaubstage bei 6 Arbeitstagen

So berechnen Sie Ihre Urlaubstage als Teilzeit-Mitarbeiter:

Arbeitstage als Teilzeit-Mitarbeiter/Arbeitstage im Unternehmen x reguläre Urlaubstage = Urlaubstage Teilzeit

Berechnung einer Urlaubsabgeltung

Kann wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem zukünftigen Ex-Mitarbeiter der ihm gesetzlich zustehende Urlaub nicht ganz oder teilweise nicht gewährt werden, muss dieser abgegolten, sprich ausgezahlt werden. So regelt es § 7 Abs. 4 des BurlG.

Sollten Sie Fragen zur Berechnung einer eventuellen Urlaubsabgeltung haben oder nicht genau wissen, wie sich Ihr Urlaubsanspruch berechnet, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir stehen Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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