STAND 25.06.2020 | LESEZEIT 3 MIN
Unter einer Falschaussage wird eine Aussage vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bezeichnet, die nicht der Wahrheit entspricht. Dafür gibt es unterschiedlichste Gründe. Die Strafe bei Falschaussage ist sehr hoch, weshalb es sich lohnt, sich als Zeuge vor einer möglichen Falschaussage vor Gericht allumfassend zu informieren.
Es gibt viele Gründe für eine Falschaussage als Zeuge, darunter unter anderem:
Ein Zeuge ist dazu verpflichtet, stets die Wahrheit zu sagen. Das bedeutet, man darf von dem streitgegenständlichen Vorfall nichts weglassen oder hinzufügen.
Wird man als Zeuge zu einer Aussage vor Gericht vorgeladen, passiert es durchaus öfter, dass Geschehnisse, die in der Vergangenheit liegen, nicht wieder wahrheitsgemäß rekonstruiert werden können. Das Problem ist, dass zwischen dem Vorfall und der eigentlichen Gerichtsverhandlung üblicherweise mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre liegen, wie zum Beispiel bei einer Wiederaufnahme eines Strafverfahrens.
Erinnert man sich dann nicht mehr richtig an das Geschehene, ist man dazu verpflichtet, das dem Gericht mitzuteilen. Keinesfalls sollte man versuchen, den Vorfall selbst zu rekonstruieren, denn dann gerät man schnell in die Falle Falschaussage.
Im Juristischen wird eine falsche Aussage folgendermaßen unterschieden:
Eine falsche uneidliche Aussage oder kurz gesagt eine Falschaussage, ist eine Straftat. Geregelt wird diese in § 153 Strafgesetzbuch (StGB). Diese umfasst eine nicht wahrheitsgemäße, uneidliche Aussage vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle.
Der Meineid oder ein falscher Eid hingegen wird als Verbrechen geahndet und steht unter einer weitaus höheren Strafe als die falsche uneidliche Aussage. Voraussetzung für eine Aussage unter Eid ist, dass der Zeuge eine uneidliche Falschaussage begangen hat und diese unter Eid bekräftigt.
Die Strafe bei einer Falschaussage ist hoch, denn ein Urteil kann von den Zeugenaussagen entscheidend abhängen. Wird die Bestrafung nach § 153 StGB ausgelegt, muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren gerechnet werden. Eine Geldstrafe ist hierbei nicht möglich. Begeht man dagegen eine Falschaussage nach § 160 StGB, also einer Verleitung zum Meineid, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ein Meineid wiederum wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Eine Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Und die Strafe bei einer Falschaussage ist hoch. Umso wichtiger ist es, sich vor einer Aussage vorzubereiten um gar nicht erst in so eine Lage zu geraten.
Das kann man machen, um eine Falschaussage als Zeuge zu vermeiden:
Beachten Sie diese Vorbeugungsmaßnahmen, kommen Sie in der Regel nicht mit dem Gericht in Konflikt. Falls Sie noch Fragen zum Thema Falschaussage vor Gericht haben oder konkret in so einem Fall stecken, nehmen Sie unsere schnelle und unkomplizierte Erstberatung in Anspruch. Wir vermitteln Ihnen den richten Anwalt.
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