STAND 05.02.2024 | LESEZEIT 4 MIN
Damit Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis nicht auf das Autofahren verzichten müssen, während ein Führerschein ausgestellt wird, hat der Gesetzgeber den vorläufigen Führerschein eingeführt. Er gibt die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen gemäß der ursprünglich erlangten Fahrzeugklassen und ist so lange gültig, bis der Besitz der Fahrerlaubnis über den Original-Führerschein nachgewiesen werden kann.
Ein vorläufiger Führerschein kann in vielen Situationen notwendig werden, etwa dann, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, er gestohlen wurde oder unleserlich bzw. zerstört ist. Auf Antrag wird Ihnen dann für die Übergangsphase bis zur Aushändigung des neu zu beantragenden Führerscheins ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Die Beantragung muss jedoch persönlich gegen Unterschrift erfolgen. In der Regel kann der vorläufige Führerschein direkt bei Antragstellung und Zahlung der Gebühr mitgenommen werden.
Der vorläufige Führerschein ist ein temporär gültiges Dokument, das den ursprünglichen Führerschein ersetzt und die darin enthaltenen Berechtigungen übernimmt. Der vorläufige Führerschein dient als Nachweis, dass der Inhaber über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt und zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs geeignet ist.
Einige Gemeinden begrenzen den vorläufigen Führerschein in seiner Gültigkeit auf eine festgelegte Zeit, meist 3 Monate. Andernfalls ist das Dokument gültig, bis Sie wieder im Besitz des originalen Führerscheins sind. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, müssen Sie den vorläufigen Führerschein rechtzeitig neu beantragen. Das Fahren mit einem abgelaufenen (vorläufigen) Führerschein wird genauso geahndet wie das Fahren ohne Führerschein und verursacht derzeit ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Der vorläufige Führerschein muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, schriftlich beantragt werden. Das Antragsdokument muss unterschrieben werden, die Antragsgebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Kann der Antragsteller nicht persönlich bei der Behörde erscheinen, kann er eine Person damit beauftragen und ihr für den Antragsprozess und die Abholung des vorläufigen Führerscheins eine Vollmacht erteilen. Diese muss schriftlich vorliegen und die beiden Unterschriften sowie die Adressen beider Personen enthalten. Außerdem muss die bevollmächtigte Person den Personalausweis oder den Reisepass der Person vorlegen, die den Antrag stellt.
Die Gebühren für die Beantragung eines vorläufigen Führerscheins legt jede Behörde in einem gewissen Rahmen selbst fest. Sie liegen derzeit zwischen 20 und 60 Euro. In Düsseldorf müssen Antragsteller mit Kosten von 51,50 Euro rechnen. Im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg verlangt die Behörde bei Verlust 41,10 Euro und 10 Euro zusätzlich bei Erteilung eines vorläufigen Fahrausweises.
Für die Beantragung des neuen Führerscheins werden folgende Dokumente benötigt:
Nein, der vorläufige Führerschein ist nur in Deutschland gültig und wird meist von Behörden anderer EU-Staaten oder im Ausland nicht anerkannt. Im Falle eines Bußgeldvergehens oder eines Unfalls kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten für den Inhaber führen.
Eine vorläufige Fahrerlaubnis und ein vorläufiger Führerschein sind zwei unterschiedliche Dokumente, die jedoch dem gemeinsamen Nutzen dienen, und zwar dem Eigentümer die Berechtigung zum legalen Führen des ausgewiesenen Kraftfahrzeuges für eine begrenzte Zeit zu gewähren.
Die vorläufige Fahrerlaubnis wird ausgestellt, wenn:
Für Fahrten im Ausland ist die vorläufige Fahrerlaubnis, anders als der vorläufige Führerschein, nicht geeignet. Läuft Ihr Führerschein während einer Auslandsreise ab, verliert er automatisch seine Gültigkeit und wird in vielen Ländern nicht mehr anerkannt.
Eine vorläufige Fahrerlaubnis wird mehrheitlich dann ausgestellt, wenn ein Fahrschüler seine Führerscheinprüfung bestanden hat. Das Dokument ist in diesem Fall nur drei Monate gültig.
Das Fahren mit einem abgelaufenen vorläufigen Führerschein kann genauso zu rechtlichen Schwierigkeiten führen wie die Verwendung im Ausland. Besonders dann, wenn es zu einem Vergehen oder einem Unfall kommt.
Auch wenn es Probleme bei der Beantragung des vorläufigen Führerscheins gibt, empfiehlt es sich eine Meinung eines erfahrenen Rechtsexperten einzuholen. Erfahren Sie in der Erstberatung erste Handlungsempfehlungen und Vorgehensweisen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.