Beratungshilfeschein
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Beratungshilfeschein beantragen: Kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige

Wer sich keinen Anwalt leisten kann und über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann trotzdem eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dafür können bedürftige Personen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Berechtigt sind alle Personen, die über kein oder nur über ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch den Beratungsschein können bedürftige Personen die außergerichtliche Vertretung und Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsperson in Anspruch nehmen.
  • Der Beratungsschein wird per Antrag beim zuständigen Amtsgericht angefordert. Seine Erteilung ist zwingend an die gesetzlichen Bedingungen geknüpft.
  • Der Beratungsschein ist kostenlos, allerdings wird für die Rechtsberatung in der Regel eine sogenannte Beratungshilfegebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
  • Um einen Beratungsschein zu bekommen, muss beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden. Hierfür können Sie ein kostenloses Antragsformular nutzen.

Welche Rechtsgrundlage hat der Beratungshilfeschein?

Recht haben und dann auch Recht bekommen ist nicht immer selbstverständlich. Das gilt vor allem dort, wo eine Rechtsberatung oder Mitwirkung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Wer nur über ein geringes oder gar kein Einkommen bzw. Vermögen verfügt, stößt hier schnell auf die eigenen Grenzen, denn: Das Honorar für einen Anwalt kann schnell zur finanziellen Belastung werden.

Das gilt für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, wird diese in der Regel die anfallenden Kosten decken. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.

Mit dem Beratungsschein erhalten Bedürftige die Möglichkeit, auch ohne finanzielle Mittel eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen zu können. Grundlage dafür ist das Beratungshilfegesetz (kurz: BerHG).

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Der Beratungsschein ermöglicht nicht nur eine Rechtsberatung bei einem Anwalt, sondern auch eine Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater und spezielle Beratungsstellen.

Besonders dann, wenn es darum geht, eigene Rechte geltend zu machen, ist ein Rechtsbeistand von großem Wert. Dies gilt nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Wenn Sie im Voraus eine erste Einschätzung ihres Rechtsproblems erhalten möchten, stehen Ihnen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Rechtsberatung zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen für den Beratungshilfeschein erfüllt sein?

Ein Beratungsschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Auch diese ergeben sich aus dem Gesetz:

  • Bedürftigkeit: Der Antragsteller muss im Sinne des Gesetzes als bedürftig gelten. Das bedeutet, dass er über gar kein oder nur über ein geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügt. Als Faustregel gilt: Wer anspruchsberechtigt ist, um staatliche Sozialleistungen zu empfangen, ist regelmäßig auch nach dem Beratungshilfegesetz als bedürftig zu betrachten.
  • Notwendigkeit: Die Rechtsberatung muss für den Bedürftigen eine Notwendigkeit darstellen. Damit scheiden Anliegen aus, die der Antragsteller selbst lösen kann. Ebenfalls nicht notwendig ist die Rechtsberatung, wenn es neben der Rechtsberatung eine andere kostengünstigere Möglichkeit gibt, das Rechtsproblem zu lösen.
  • außergerichtliche Hilfe: Ein Beratungsschein kommt nur dann in Betracht, wenn noch kein gerichtliches Verfahren auf den Weg gebracht wurde. Ist das Rechtsproblem schon Gegenstand eines gerichtlichen Prozesses, kann der Bedürftige keinen Beratungsschein mehr beantragen.
  • Antragstellung: Der Beratungsschein muss beantragt werden. Eine automatische Erteilung existiert nach den aktuellen Gesetzesvorschriften nicht.
  • kein Gerichtsentscheid: Für das Rechtsproblem darf noch kein anderes Gericht entschieden haben bzw. ein Urteil ergangen sein.
  • Rechtzeitigkeit: Wer einen Beratungsschein beantragen möchte, hat dafür nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Empfehlenswert ist die Antragstellung vor dem ersten Besuch bei einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsberatung. Erfolgt die Antragstellung erst im Nachgang, muss diese innerhalb von vier Wochen vorgenommen werden.

Welche Leistungen bietet die Beratungshilfe?

Mit dem Beratungshilfeschein ist es möglich, eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder durch andere spezielle Beratungspersonen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird neben der Beratung ausschließlich die außergerichtliche Vertretung durch die genannten Personen abgedeckt.

Als außergerichtliche Vertretung gilt der Schriftverkehr mit der Gegenseite, Mediationsverfahren und Telefonate – aber auch die Unterstützung durch den Rechtsanwalt im Wider- oder Einspruchsverfahren.

Was kostet der Beratungshilfeschein?

Der Beratungsschein ist für Bedürftige, also für Menschen mit wenig oder gar keinem Einkommen oder Vermögen. Trotzdem ist er nicht kostenlos: Eine Beratung bzw. Beauftragung eines Anwalts kann trotz Beratungshilfeschein mit einer sogenannten Beratungshilfegebühr belegt sein. Diese beträgt maximal 15 Euro.

Nicht nur der Rechtsanwalt, auch andere Beratungsstellen können die Beratungshilfegebühr erheben.

Neben der Beratungshilfegebühr fallen keine weiteren Kosten für die Rechtsberatung an.

Kann man mit Beratungshilfeschein den Rechtsanwalt frei wählen?

Auch mit Beratungshilfeschein sind Mandanten nicht an einen bestimmten Rechtsanwalt oder an eine andere Institution gebunden. Sie können somit frei wählen, bei welchem Rechtsanwalt sie ihr Rechtsproblem vorstellen wollen.

Gilt der Beratungshilfeschein für alle juristischen Probleme?

Ebenso wenig wie der Beratungshilfeschein die Wahl des Rechtsanwalts einschränkt, ist mit dem Beratungsschein eine Einschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet verbunden.

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Mit dem Beratungsschein können Sie Rat für juristische Probleme im Arbeitsrecht, Sozial- oder Steuerrecht einholen, aber auch in Zivilverfahren, in denen Sie eventuell in Erwägung ziehen, Klage einzureichen. Ausnahmen gelten für Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG) und teilweise für das Strafrecht: Beschuldigte haben nicht die Möglichkeit, in diesem Fall über einen Beratungsschein eine Rechtsberatung einzuholen.

Wie und wo kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen?

Der Beratungshilfeschein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Das ist in der Regel das Amtsgericht, in dem der Antragsteller seinen regelmäßigen Wohnsitz hat. Der Beratungsschein selbst wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen durch das Gericht als amtliches Schriftstück ausgestellt.

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Das Antragsformular für den Beratungshilfeschein können Sie komfortabel über den folgenden Link ausfüllen und ausdrucken: Antrag Beratungsschein.

Für den Beratungshilfeschein müssen umfassende Angaben gemacht werden zu:

  • persönliche Daten
  • Einkommens- und Vermögenssituation
  • Zahlungsverpflichtungen
  • sonstige Belastungen.

Erforderlich ist zudem, dass Sie die folgenden Unterlagen bzw. Dokumente dem Antrag beifügen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Informationen und Unterlagen zum Rechtsproblem
  • Belege zum Status der Bedürftigkeit
  • Kopie des Mietvertrages
  • Nachweise zu Zahlungsverpflichtungen und Belastungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen u. ä.

Ein Anwalt kann Ihnen sowohl bei der Formulierung Ihres Rechtsproblems helfen als auch bei der Antragstellung selbst. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass in manchen Fällen Anwaltszwang besteht: Nicht immer können Sie sich ohne Anwalt vor Gericht selbst verteidigen.

Bei einer ersten Einschätzung Ihres juristischen Problems helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen und auch dabei, den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem zu finden.

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Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Der Antrag auf einen Beratungshilfeschein kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht erfüllt sind und somit keine Berechtigung vorliegt. Als Antragsteller können Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung des Antrags fordern.

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Je ausführlicher Sie Ihren Antrag und das zugrundeliegende Rechtsproblem formulieren und je deutlicher Ihre Nachweise die Bedürftigkeit darlegen, umso wahrscheinlicher ist es, dass das Gericht den Antrag zu Ihren Gunsten entscheidet und einen Beratungsschein ausstellt. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt unter die Arme greifen und wertvollen Input liefern.

Wie kann Ihnen ein KLUGO Partneranwalt oder Rechtsexperte weiterhelfen?

Nicht nur dann, wenn Sie einen Beratungsschein benötigen, sondern auch in vielen anderen Fällen kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Experten von großem Wert sein. Das gilt bereichsübergreifend und insbesondere dann, wenn das Rechtsproblem zur existenziellen Bedrohung wird. Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte steht Ihnen dann in allen Verfahrensabschnitten zur Seite und kann mit Erfahrung und Knowhow zur schnellen Lösung des Problems beitragen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.