Kommt es zu schwerwiegenden Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien, ist oftmals ein Aufhebungsvertrag das geeignetste Mittel, um für einen Rechtsfrieden zu sorgen. Ein Aufhebungsvertrag bewirkt die Auflösung des Vertrags.
Für den Fall, dass Sie einen Aufhebungsvertrag selbst schreiben möchten, haben wir Ihnen hier eine nützliche Übersicht erstellt.
Diese Punkte sollten Sie bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrages beachten:
Wie Sie sehen, bedarf ein Aufhebungsvertrag einiger Vorbereitung und muss gut geplant werden. Überlegen Sie sich deshalb rechtzeitig, ob Sie einen Aufhebungsvertrag zusammenstellen möchten. Da in einigen Bereichen eine Einigung im Vorfeld sinnvoll ist, sollte bei Streitigkeiten ein Fachanwalt vermitteln.
Nach § 623 BGB muss eine Kündigung in Schriftform vorliegen, um Gültigkeit zu besitzen. Hierbei ist die elektronische Form ausgeschlossen. Insbesondere eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag bedarf der schriftlichen Form.
Der Arbeitgeber wird darauf bestehen, im Aufhebungsvertrag festzuhalten, dass alle Gegenstände, die Eigentum des Arbeitgebers sind und sich noch in Ihrem Besitz befinden, zurückzugeben sind.
Ihr Arbeitgeber muss Sie auch auf Ihre Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit hinweisen. Diese Meldung ist von Ihnen selbst zu erledigen, und zwar spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
Am Ende des Vertrags sollten Sie eine angemessene und wohlwollende Schlussformel vereinbaren. Orientieren Sie sich dabei an den Schlussformeln in Arbeitszeugnissen. Bei Fragen und Bedenken raten wir Ihnen, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der Ihnen bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags hilft.
"Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis beendet. Hier ist Vorsicht geboten – und die Prüfung der Bedingungen.“
Zusammengefasst bedeutet dies also:
Sie sollten einen günstigen Beendigungszeitpunkt wählen und ggf. eine angedrohte betriebsbedingte Kündigung erwähnen, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden. Bei langer Betriebszugehörigkeit oder besonderem Kündigungsschutz sollten Sie eine Abfindung aushandeln.
Abschließend noch einmal einige wichtige Details zum Thema Aufhebungsvertrag:
Ein Aufhebungsvertrag muss für seine Rechtswirksamkeit die Schriftform nach § 623 BGB wahren. Weiterhin müssen beide Vertragsparteien das Dokument unterzeichnen. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihnen beim Austritt aus dem Unternehmen eine Abfindung gezahlt wird. Lassen Sie sich von einem Experten für Arbeitsrecht beraten, um weitere inhaltliche Anforderungen zu besprechen."Paul Krusenotto
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.