Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis außerhalb der normalen Frist auflösen. Doch ein Aufhebungsvertrag ist nicht für jede Situation die geeignete Lösung. Dieser Artikel zeigt die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Als Arbeitnehmer kann man von den Vorteilen eines Aufhebungsvertrages profitieren. Das gilt insbesondere dann, wenn man bereits einen neuen Job in Aussicht hat und durch einen Aufhebungsvertrag die gängigen Fristen umgehen möchte. Gleichzeitig hat man bei einem Aufhebungsvertrag, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit dieser deutlich längeren Variante des Arbeitszeugnisses steigen die Chancen, einen neuen Job zu erhalten, deutlich. Je nachdem, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag wünschen, kann ein Anspruch auf eine Abfindung vereinbart werden. Alternativ lässt sich im Aufhebungsvertrag auch beispielsweise eine Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung als freier Mitarbeiter regeln, sofern dies möglich und gewünscht ist.
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick:
Dennoch sollte man vor dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages auch die negativen Aspekte im Blick behalten. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses verständigen und eine Abfindung gezahlt wird, verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur um insgesamt zwölf Wochen. Außerdem wird die Abfindung unter Umständen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Die Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick:
Sie haben bereits ein neues Jobangebot in Aussicht? Besonders in diesem Fall kann ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein, da Fristen entfallen und Sie schneller in den neuen Job einsteigen können.
Für den Arbeitgeber geht der Aufhebungsvertrag mit einigen Vorteilen einher, allerdings sollte man auch einen genaueren Blick auf die Nachteile werfen. Positiv ist für den Arbeitgeber am Aufhebungsvertrag, dass der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt. Dadurch lassen sich auch Arbeitsverhältnisse auflösen, die aus Gründen des Kündigungsschutzes sonst entweder gar nicht oder nur mit längerer Wartezeit gekündigt werden könnten. Dies ist zum Beispiel bei langjährigen Mitarbeitern der Fall, aber auch bei Schwerbehinderten, Arbeitnehmern im Betriebsrat und familiär eingebundenen Arbeitnehmern. Ein weiterer Vorteil des Aufhebungsvertrages liegt für Arbeitgeber darin, dass kein Kündigungsgrund angegeben werden muss und damit auch eine vorherige Anhörung durch den Betriebsrat wegfällt. Auch die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen bei einem Aufhebungsvertrag, mit dem beide Vertragsparteien einverstanden sind, nicht eingehalten werden.
Arbeitnehmer sollten sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages beraten lassen. Der Vertrag birgt einige Risiken, z. B. eine Sperre in Bezug auf das Arbeitslosengeld."Jochen Dotterweich
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitgeber auf einen Blick:
Dennoch hat der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber auch ein paar Nachteile. Da mit dem Aufhebungsvertrag der Kündigungsschutz entfällt, kann unter Umständen eine Abfindung für den Arbeitnehmer fällig werden. Wie hoch diese ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere, wenn im Rahmen des Aufhebungsvertrages ein Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Also dann, wenn die Forderung festgehalten wird, dass der Arbeitnehmer in einem gewissen Zeitraum nach der Entlassung aus dem aktuellen Unternehmen nicht für Konkurrenzunternehmen arbeiten wird – kann die Abfindung sehr hoch ausfallen.
Die Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitgeber auf einen Blick:
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Als Arbeitnehmer steht man vor der Entscheidung, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag die bessere Variante für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses darstellt. Dabei hat der Aufhebungsvertrag einige Vorteile, allerdings auch Nachteile, die bedacht werden sollten.
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags im Vergleich zur Kündigung sind vielfältig:
"Während die Kündigung eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt, wird das Verhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beidseitig beendet. Beide Seiten haben hier die Möglichkeit, Modalitäten zu regeln. Eine Kündigung unterliegt laut Gesetz Fristen, die ein Aufhebungsvertrag nicht einhalten muss.“
Wenn Sie genauere Informationen dazu erhalten möchten, wo der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung liegt, können Sie einen Blick in unseren Beitrag zu dieser Thematik werfen. Ob in Ihrem Fall eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag der bessere Weg zur Vertragsauflösung ist, kann Ihnen auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten. Kontaktieren Sie dazu einfach die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Arbeitsrecht verbinden. Im Anschluss erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt. Wenn Sie eine weitere Beratung wünschen, können Sie diese umgehend in Anspruch nehmen oder sich zu einem späteren Zeitpunkt zurückmelden.
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