Der Ehevertrag wird unter anderem im § 1408 BGB des Familienrechts geregelt. Hierbei geht es meist darum, bereits präventiv Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Ehe scheitern. In vielen Fällen wird im Ehevertrag festgehalten, wie das Hab und Gut nach dem Scheitern einer Ehe aufgeteilt werden soll.
Wir von KLUGO vermitteln Sie ganz unkompliziert an einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Erstellung oder Prüfung eines Ehevertrags unterstützt. Eine fundierte Prüfung des Vertrags ist sehr zu empfehlen, da dieser auch einige Fallstricke beinhalten kann.
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Der primäre Zweck des Ehevertrags ist es, Streitigkeiten am Ende einer Ehe vorwegzunehmen. Somit ist die Klärung der Vermögensfrage sowie des Unterhalts- und Versorgungsanspruchs im Falle der Scheidung der Hauptsinn des Vertrags. Der Vertrag muss hierfür notariell beurkundet werden.
Der primäre Zweck des Ehevertrags ist es, Streitigkeiten am Ende einer Ehe vorwegzunehmen. Somit ist die Klärung der Vermögensfrage sowie des Unterhalts- und Versorgungsanspruchs im Falle der Scheidung der Hauptsinn des Vertrags. Der Vertrag muss hierfür notariell beurkundet werden.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Die Vertragspartner entscheiden also, welche Punkte in den Ehevertrag aufgenommen werden sollen. Hauptinhalt des Ehevertrages ist nicht selten eine Regelung zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich. Aber auch andere Regelungen, vor allem privater Natur, können im Ehevertrag festgehalten werden. Dabei ist es jedoch wichtig, mit keiner Klausel gegen die guten Sitten zu verstoßen.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Die Vertragspartner entscheiden also, welche Punkte in den Ehevertrag aufgenommen werden sollen. Hauptinhalt des Ehevertrages ist nicht selten eine Regelung zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich. Aber auch andere Regelungen, vor allem privater Natur, können im Ehevertrag festgehalten werden. Dabei ist es jedoch wichtig, mit keiner Klausel gegen die guten Sitten zu verstoßen.
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