Möchte eine Partei einseitig einen Vertrag beenden, einigen sich die Partner oft auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung sorgt für einen Interessenausgleich und damit für Rechtsfrieden. Häufige Anwendung findet dieses Vorgehen im Arbeitsrecht.
Das Wichtigste in Kürze zur Definition einer Abfindung und was es dabei zu beachten gibt:
Um zu verstehen, was eine Abfindung überhaupt ist und was dazu gehört, stellen Sie sich das Abfindungsgeld zunächst als eine Art Einmalzahlung des Arbeitgebers vor. Diese einmalige außerordentliche Zahlung dient Ihnen unter anderem als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Aber auch mögliche Verdienstausfälle können damit entschädigt werden.
Es gibt verschiedene Anlässe für die Zahlung einer Abfindung. Meistens jedoch möchte der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage gegen sich verhindern und sich mit Ihnen im Vorfeld auf ein Abfindungsgeld einigen. Oder aber es kommt im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor Gericht zu einem Vergleich, der eine Abfindungszahlung beinhaltet.
Zusammengefasst bedeutet dies:
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (kurz: KSchG). Aus diesem kann sich nämlich unmittelbar ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung ergeben:
Nach § 1a Abs. 1 KSchG hat ein Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung, sofern er keine Klage dagegen einlegt, einen Anspruch auf Abfindung. Nach § 1a Abs. 2 KSchG beträgt die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste multipliziert mit der Anzahl der Betriebsjahre.
Salopp gesagt, könnte man eine Abfindung also als eine Art Schweigegeld ansehen. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer milde stimmen, damit dieser von seinen Kündigungsschutzrechten absieht und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert. Als Arbeitnehmer sollten Sie bei einer Abfindung beachten, dass durch die Annahme bzw. Zustimmung zu einer Abfindungsvereinbarung der Anspruch auf eine anschließende Kündigungsschutzklage verloren geht.
Grundsätzlich sollten Sie bei einer Kündigung abwägen, ob Sie den aufwändigen Weg einer Arbeitsschutzklage gehen oder lieber eine Abfindung akzeptieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie hier genau beraten.
Für den Arbeitgeber bietet die Abfindung die Möglichkeit, ohne Risiko schnell Rechtssicherheit herbeizuführen. Dies ist angesichts des oft ungewissen Ausgangs von arbeitsrechtlichen Prozessen von großer Bedeutung und motiviert Arbeitgeber daher häufig zur Zahlung einer Abfindung. Mehr über den Anspruch auf Abfindung und Sonderfälle erfahren Sie in unserem Beitrag.
Ob eine Abfindung auch aus Arbeitnehmersicht tatsächlich vorteilhaft ist, lässt sich oft erst nach genauer Betrachtung der Gesamtumstände bewerten. Hier ist unbedingt fachliche Expertise gefragt – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann hier wertvolle Unterstützung bieten.
Dabei ist die Höhe der Abfindung variabel und von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig.
Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgeber kann die Summe nach eigenem Ermessen festlegen. Meistens richtet sie sich nach der Dauer der Anstellung."Christoph Lattreuter
Wichtig ist auch zu wissen, dass nur Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes Empfänger einer Abfindung sein können. Ausnahmen gibt es bei Beschäftigten, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Erfahren Sie mehr darüber, wer einen Anspruch auf eine Abfindung hat und mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können.
Zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Abfindungshöhe nutzen Sie unseren Abfindungsrechner.
"Eine Abfindung ist kein Gehalt oder Lohn, da der Betrag wegen des Wegfalls von künftigen Verdienstmöglichkeiten ausgezahlt wird. Aus diesem Grund gehen von einer Abfindung keine Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld ab. "
Nur in seltenen Ausnahmefällen eignen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Abfindung. In der Regel hat der Arbeitnehmer nämlich keinen rechtlichen Anspruch darauf. Um die Chance eine Abfindung zu erhalten zu steigern, müsste der Arbeitnehmer sie mithilfe einer Kündigungsschutzklage gerichtlich einklagen.
Grundsätzlich sollte sich jedoch jeder Arbeitnehmer überlegen, ob es sich wirklich lohnt, mittels einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung einzuklagen. Denn der Ausgang einer Kündigungsschutzklage ist immer ungewiss und mit hohen Kosten verbunden. Bei einer Kündigungsschutzklage fallen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten an. Hinzu kommt, dass das Verfahren sich über mehrere Monate ziehen kann. Deshalb bieten die meisten Unternehmen den Arbeitnehmern einen Vergleich in Form einer Abfindung an.
Abfindungen betragen in der Regel 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Geben Sie sich bei einem starken Kündigungsschutz nicht mit der Regelabfindung zufrieden. Der Abfindungsrechner hilft beim Bestimmen der Ihnen voraussichtlich zustehenden Höhe.
Wenn Sie eine Abfindung erhalten, dann ist dies wie ein Einkommen zu bewerten. Das bedeutet: Abfindungen müssen als außerordentliche Einkünfte versteuert werden (beachten Sie die Fünftelregelung).
Eine Abfindung wird nicht nach üblichem Satz versteuert. § 34 des Einkommensteuergesetzes beschreibt die Fünftelregelung, nach der die Abfindung durch fünf geteilt wird. Anschließend wird jeder Anteil einzeln besteuert. Werden die fünf Beträge daraufhin zusammengerechnet, ergibt sich die Höhe der Abfindung.
Gegebenenfalls tritt dabei auch eine Sperrzeit von zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld in Kraft. Dies ergibt sich aus § 159 Abs. (1) des Sozialgesetzbuches III (kurz: SGB III).
Schauen Sie sich die Vorteile und Risiken, die eine Abfindung birgt, genauer an, bevor Sie Ihre schriftliche Zustimmung geben. So sollte hierbei etwa die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bedacht werden.
So gehen Sie vor, wenn Sie eine Abfindung in Erwägung ziehen:
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Abfindung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte bei Abfindung stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.