Ein Arbeitszeugnis ist immer ein komplexes Unterfangen. Neben den vielen rechtlichen Bestimmungen gibt es häufig Probleme mit fehlerhaften Arbeitszeugnissen. Dieser Text soll einen Überblick über mögliche Fehlerquellen und deren Korrektur geben.
Sollten Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Fehler finden, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Idealerweise korrigieren Sie zusammen das fehlerhafte Zeugnis und legen gemeinsam die Formulierungen fest."Jochen Dotterweich
Arbeitszeugnisse bieten einen schier unerschöpflichen Fundus an Fehlerquellen, der sich in zwei Kategorien unterteilen lässt: die formalen und die inhaltlichen Mängel. Die Beurteilung, ob ein inhaltlicher Fehler vorliegt, stellt oft eine Gratwanderung dar. Bereits Nuancen in der Wortwahl können entscheidend sein und dafür sorgen, dass das Arbeitszeugnis fehlerhaft wird. Grundsätzlich verbietet das deutsche Arbeitsrecht Negativbeurteilungen und sieht eine Verpflichtung des Arbeitgebers vor, ein wohlwollendes Zeugnis zu verfassen, das dem beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers zumindest nicht schadet.
Um dieses Verbot zu umgehen, hat sich unter Arbeitgebern mittlerweile eine Art Geheimcode entwickelt: Mit scheinbar neutralen oder sogar positiven Formulierungen kann so eine abschätzige Aussage über den Arbeitnehmer getroffen werden. Hier finden Sie Hilfe bei der Erkennung von Codes, bzw. Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis. Formale Mängel hingegen lassen sich recht eindeutig identifizieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen möchten.
Formfehler in Arbeitszeugnissen sind teilweise offensichtlich. Insbesondere dann, wenn es sich um Grammatik- und Rechtschreibfehler handelt oder wenn das Dokument Durchstreichungen, Flecken oder Knicke enthält. In solchen Fällen müssen Sie tätig werden und Ihr Zeugnis beanstanden.
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitszeugnis ist standardmäßig im DIN A4-Format zu erstellen. Die Länge liegt dabei bei einer bzw. zwei Seiten. Eine offensichtliche Unter- oder Überschreitung des Umfangs kann bei Bewerbungen negativ ausgelegt werden – auch dann, wenn die Formulierungen insgesamt positiv gehalten sind.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis auf Formfehler gegenlesen. Es kann schon helfen, Freunde oder Bekannte das Zeugnis lesen zu lassen. Die größte Kompetenz hat natürlich der Rechtsanwalt, welcher sich mit den formalen Vorgaben auskennt.
Weniger auffällig, aber dennoch verbesserungswürdig, sind Textpassagen, in denen Absätze oder Aufzählungen uneinheitlich formatiert sind oder wenn beispielsweise das Tempus ohne ersichtlichen Grund wechselt. Die Faustregel lautet: Zwischenzeugnisse werden im Präsens verfasst, Abschlusszeugnisse im Imperfekt.
Darüber hinaus ist das Schriftformerfordernis zu beachten: Ein Abschlusszeugnis in Form einer E-Mail oder eines Telefax ist inakzeptabel – Sie haben den Anspruch auf ein schriftliches, also von Ihrem direkten Vorgesetzten handschriftlich unterschriebenes Arbeitszeugnis.
Als häufige Formfehler im Arbeitszeugnis gelten:
Rechtschreibfehler machen sich nicht nur in der eigenen Bewerbung schlecht – sie sorgen auch dafür, dass ein Arbeitszeugnis fehlerhaft wird und sind daher nicht nur als reine "Schönheitsfehler" zu betrachten. Bemerken Sie Fehler, sollten Sie diese umgehend zur Sprache bringen und eine Korrektur einfordern: Denken Sie immer daran, dass Sie das Arbeitszeugnis bei jeder weiteren Bewerbung in Ihrem weiteren Arbeitsleben vorlegen werden.
Sind Sie selbst nicht ganz sattelfest in Bezug auf Rechtschreibung und Zeichensetzung, empfiehlt es sich, das Zeugnis im Zweifel von Bekannten oder Freunden gegenlesen zu lassen.
"Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis in schriftlicher Form. Das bedeutet, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert ist, denn es darf das berufliche Weiterkommen des Arbeitnehmers nicht behindern.“
Ihr Arbeitszeugnis sollte mit dem Briefkopf Ihres Arbeitgebers versehen sein, auf dem Name und Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Wenn es im Geschäftszweig Ihres Arbeitgebers üblich ist, kann es auch auf dessen gebräuchlichem Geschäftspapier verfasst sein. Die Angabe Ihrer Anschrift im Briefkopf ist nicht nur überflüssig, sondern ein Grund zur Beanstandung. Hierdurch könnte der für Sie nachteilige Eindruck erweckt werden, dass das Arbeitszeugnis Ihnen nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung über den Inhalt postalisch zugestellt wurde.
Dem klassischen Aufbau folgend sollte Ihr Arbeitszeugnis folgendermaßen strukturiert sein:
Sofern Sie ein qualifiziertes Zeugnis und nicht lediglich ein einfaches Zeugnis eingefordert haben, darf eine Leistungsbeurteilung nicht fehlen und ebenso wenig eine Beurteilung Ihres persönlichen bzw. sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden (in genau dieser Reihenfolge).
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Nach § 109 in der Gewerbeordnung hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss klar und verständlich formuliert sein. Es besagt weiterhin, dass der Arbeitnehmer eine Beurteilung von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis verlangen darf.
Idealer-, aber nicht zwingender Weise sollte Ihr Abschlusszeugnis eine Beendigungsformel enthalten, in der Ihrem Fortgang aus dem Unternehmen mit Bedauern begegnet wird und/oder Erfolgswünsche für die Zukunft ausgedrückt werden. Am Ende sind noch Ort und Datum der Zeugnisausstellung sowie die Unterschrift des Zeugnisausstellers zu vermerken.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zeugnis nicht den Formerfordernissen entspricht oder es missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen enthält, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses beauftragen. Wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, dass der Aufbau oder Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses korrekturbedürftig ist, sollte er Ihr falsches Arbeitszeugnis berichtigen und Ihnen ein adäquates, wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen.
"Der Inhalt des Zeugnisses kann ausschlaggebend sein, wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt. Mit einem schlechten Arbeitszeugnis sinken natürlich die Chancen auf ein Bewerbungsgespräch – und in diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen.“
Außerdem empfiehlt es sich, das persönliche Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten zu suchen. Missverständliche Formulierungen oder ein fehlerhafter Aufbau können sich in das Arbeitszeugnis einschleichen, ohne dass es dem Chef bewusst ist. Legen Sie Ihrem Vorgesetzten das zu Ihren Gunsten korrigierte Zeugnis vor, um zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Möglicherweise akzeptiert er die optimierte Fassung ohne Murren, da er weitere Auseinandersetzungen scheut oder Ihnen gar kein schlechtes Zeugnis ausstellen wollte.
Wenn Ihr Vorgesetzter eine Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses ablehnt und auf die Ursprungsfassung besteht: Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis ein und setzen Sie eine angemessene Frist zur Berichtigung, nicht zuletzt, um Unstimmigkeiten zu dokumentieren. Wenn Ihr Arbeitgeber innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nicht reagiert, bleibt Ihnen nur noch der Weg zu den Arbeitsgerichten. In diesem Fall legen Sie eine Zeugnisberichtigungsklage ein – diese hat das Ziel, das Arbeitszeugnis zu korrigieren.
Beachten Sie in jedem Fall, dass die Frist zur Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses maximal zehn Monate beträgt. Danach ist Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Befassung mit dem Thema nicht mehr zuzumuten.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Rechtsanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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