Was ist ein Arbeitszeugnis
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Was ist ein Arbeitszeugnis? – Die wichtige Urkunde für Arbeitnehmer

STAND 04.11.2022 | LESEZEIT 19 MIN

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich beim Arbeitszeugnis um eine Urkunde. Im Arbeitsrecht wurden feste Vorgaben verankert, welche formellen und inhaltlichen Daten in einem Arbeitszeugnis vorhanden sein müssen. Entspricht ein Arbeitszeugnis nicht diesen Anforderungen, so kann man es nachträglich ändern lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtlich betrachtet gilt das Arbeitszeugnis als Urkunde.
  • Arbeitgeber bescheinigen mit einem Arbeitszeugnis einem ehemaligen Mitarbeiter die Beschäftigungszeit im Unternehmen.
  • In einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird nicht nur die Beschäftigung bescheinigt, sondern auch die Leistung, das Können und die soziale Kompetenz des Mitarbeiters bewertet.
  • Dafür greifen Arbeitgeber häufig auf geheime Codes und Formulierungen zurück, die vom Laien nur schwer zu durchschauen sind.
  • Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Was versteht man unter einem Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist rechtlich betrachtet eine Urkunde. Damit bewertet der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des früheren Arbeitnehmers und stellt einen Nachweis dafür aus, dass dieser wirklich im Betrieb tätig war. Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet (§ 109 Abs.1 S.1 GewO), dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Auch in puncto Form und Inhalt gibt es klare, gesetzliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, das wohlwollend und wahrheitsgemäß dessen Aufgabenspektrum und Leistung präsentiert. Aber: Arbeitgeber sind zwar zum Ausstellen eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, müssen dies aber erst nach einer Aufforderung durch den Mitarbeiter tun. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher frühzeitig ein Arbeitszeugnis anfordern, wenn Sie eines benötigen – zum Beispiel für neue Bewerbungen. Waren Sie länger als sechs Wochen im Unternehmen beschäftigt, haben Sie auf Verlangen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Definition und Rechtsgrundlage eines Arbeitszeugnisses – Infografik
Definition und Rechtsgrundlage eines Arbeitszeugnisses – Infografik

In den meisten Fällen wird das Arbeitszeugnis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Dadurch haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, dieses Arbeitszeugnis für Bewerbungen und neue berufliche Perspektiven zu nutzen – und dem neuen Arbeitgeber einen direkten Einblick in Ihr Können zu gewähren. Unter Umständen ist auch die Erstellung eines Zwischenzeugnisses möglich, wobei der Arbeitnehmer triftige Gründe dafür vorweisen muss.

Das Arbeitszeugnis beurkundet Ihre Leistungen während Ihrer Beschäftigungszeit im Unternehmen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Lassen Sie Ihr Zeugnis sicherheitshalber von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um garantiert ein angemessenes und wohlwollendes Zeugnis zu erhalten. "
Jens Gursky
Rechtsanwalt

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Arbeitnehmer können dabei frei wählen, ob Sie ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchten – denn es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Während das einfache Arbeitszeugnis eher eine Art Tätigkeitsnachweis darstellt, handelt es sich bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis um eine detaillierte Auflistung aller Tätigkeiten, Talente, Fähigkeiten und Stärken des Arbeitnehmers. Hier wird also die tatsächliche Leistung bewertet, die ein Arbeitnehmer erbracht hat.

Das einfache Arbeitszeugnis (§ 109 Abs.1 S.2 GewO) dient in erster Linie als Beschäftigungsnachweis. Hier werden nur die formalen Daten des Arbeitnehmers und der Zeitraum der Beschäftigung im Unternehmen festgehalten. Auch eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeitsbereiche ist hier möglich, allerdings nicht zwingend notwendig. Eine Bewertung des Arbeitnehmers findet im einfachen Arbeitszeugnis nicht statt.

Anders sieht dagegen das qualifizierte Arbeitszeugnis aus (§ 109 Abs.1 S.3 GewO). Hier werden seitens des Arbeitgebers nicht nur die generellen Daten zum Arbeitnehmer festgehalten, es findet auch eine Bewertung der Leistungen statt. So bezieht sich das qualifizierte Arbeitszeugnis auf eine Vielzahl von Inhalten.

In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören:

  • Briefkopf oder Firmenpapier des Arbeitgebers
  • Die Überschrift „Arbeitszeugnis“
  • Datum des Zeugnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer im Unternehmen)
  • Eine Zusammenfassung aller Tätigkeiten im Unternehmen (Aufgaben, erzielte Erfolge)
  • Eine Zusammenfassung und Bewertung der Leistung (generelle Arbeitsweise, Einsatz, Kompetenzen)
  • Eine Bewertung des Sozialverhaltens (mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden)
  • Der Grund des Beschäftigungsendes/der Austrittsgrund

Außerdem findet sich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis in der Regel eine wohlwollende Schlussformel und Zukunftswünsche, ehe das Zeugnis mit einer Unterschrift des Arbeitgebers beendet wird.

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Arten von Arbeitszeugnissen

"Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, welche Form er erhalten möchte. Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, während das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzliche Angaben zur Leistung des Arbeitgebers umfasst."

Welche Beurteilungen stehen im Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Beurteilungen. Dementsprechend schwierig ist es, das Arbeitszeugnis auf Vollständigkeit zu prüfen.

Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alle relevanten Angaben im Arbeitszeugnis zu finden sind:

  • Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers (also sein Wollen)
  • Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers (also das Können)
  • Eine Einschätzung der Fachkompetenz
  • Eine Bewertung der Arbeitsweise
  • Aufzählung aller Fähigkeiten und Kenntnisse, die über den Durchschnitt hinausgehen
  • Eine Bewertung der Führungsstärke (sofern Führungsaufgaben)

Die Bewertung der Arbeitsbefähigung und des Fachwissens könnte wie folgt aussehen:

  • „Sehr gut“ / Note 1: „Der Arbeitnehmer verfügt über ein sehr gutes Urteils- und Denkvermögen und kann aufgrund seines besonders fundierten Fachwissens überdurchschnittliche Erfolge erzielen.“
  • „Gut“ / Note 2: „Der Arbeitnehmer verfügt über ein gutes Urteils- und Denkvermögen und kann aufgrund seiner guten Fachkenntnisse große Erfolge erzielen.“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „Der Arbeitnehmer zeigte Belastbarkeit und Flexibilität und besitzt ein solides Fachwissen in seinem Aufgabenbereich.“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „Der Arbeitnehmer verfügt über eine ausreichende Arbeitsbefähigung und besitzt das erforderliche Fachwissen.“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für die Funktion des Arbeitnehmers gehörte u. a. Belastbarkeit, Flexibilität und Denkvermögen. Bei der Beschäftigung zeigte der Arbeitnehmer das notwendige Fachwissen für die ihm übertragenen Aufgaben, was er wiederum erfolgversprechend einsetzte.“

Bewertung der Arbeitsbereitschaft und des Engagements

  • „Sehr gut“ / Note 1: „Der Arbeitnehmer erfüllte alle Aufgaben stets mit sehr viel Engagement und überzeugte als sehr dynamischer Mitarbeiter, der stets zu unserer vollsten Zufriedenheit arbeitete.“
  • „Gut“ / Note 2: „Der Arbeitnehmer erfüllte alle Aufgaben stets mit viel Engagement und überzeugte als dynamischer Mitarbeiter, der stets zu unserer vollen Zufriedenheit arbeitete.“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „Der Arbeitnehmer erfüllte seine Aufgaben mit Engagement und überzeugte als dynamischer Mitarbeiter, der zu unserer Zufriedenheit arbeitete.“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „Der Arbeitnehmer erfüllte seine Aufgaben und überzeugte als Mitarbeiter, der motiviert arbeitete.“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „Der Arbeitnehmer erfüllte seine Aufgaben im Großen und Ganzen und überzeugte als Mitarbeiter, der durchaus zufriedenstellend arbeitete.“

Bewertung der Arbeitsweise

  • „Sehr gut“ / Note 1: „Der Arbeitnehmer führte alle Aufgaben stets äußerst effizient, sorgfältig und eigenständig aus.“
  • „Gut“ / Note 2: „Der Arbeitnehmer führte alle Aufgaben immer effizient, sorgfältig und eigenständig aus.“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „Der Arbeitnehmer führte eigenständig, effizient und sorgfältig seine Aufgaben aus.“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „Die Aufgaben des Arbeitnehmers wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „Die allgemeinen Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.“

Bewertung der Arbeitserfolge

  • „Sehr gut“ / Note 1: „Der Arbeitnehmer zeichnet sich durch sehr gute Arbeitsergebnisse aus und hat die gesetzten und vereinbarten Ziele stets erreicht und meist sogar übertroffen, auch unter schwierigsten Umständen.“
  • „Gut“ / Note 2: „Der Arbeitnehmer zeichnet sich durch gute Arbeitsergebnisse aus und hat die gesetzten und vereinbarten Ziele stets erreicht und oft sogar übertroffen, auch unter schwierigen Umständen.“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „Der Arbeitnehmer zeigte gute Arbeitsergebnisse und erreichte die vereinbarten Ziele.“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „Der Arbeitnehmer lieferte zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „Der Arbeitnehmer war stets bemüht, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.“

Bewertung des Sozialverhaltens

  • „Sehr gut“ / Note 1: „Der Arbeitnehmer verhielt sich Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber jederzeit vorbildlich.“
  • „Gut“ / Note 2: „Der Arbeitnehmer verhielt sich Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber jederzeit einwandfrei.“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „Der Arbeitnehmer verhielt sich Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber einwandfrei.“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „Das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war in Ordnung und ohne Beanstandungen.“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „Es muss nicht gesondert betont werden, dass das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden unbelastet war.“

Worauf sollte man noch achten?

Geheime Codes und Formulierungen machen das Verständnis eines Arbeitszeugnisses sehr komplex. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen möchten, lohnt sich daher fachkundiger Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Nicht immer ist die individuelle Benotung auf den ersten Blick erkennbar – und auch fehlende Passagen im Arbeitszeugnis können darauf hindeuten, dass es sich um ein schlechtes Arbeitszeugnis handelt, das nur auf den ersten Blick einen guten Anschein macht. Auch die Schlussformel des Arbeitszeugnisses trägt viel Aussagekraft in sich. Zudem kann die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses eingeklagt werden, sollte der Arbeitgeber hier untätig und der Anspruch noch nicht verwirkt sein.

Noten im Arbeitszeugnis: Sehr gut oder mangelhaft?

Jedes Arbeitszeugnis enthält verschiedene Noten, die durch den Arbeitgeber in Form der Formulierung vergeben werden. So ist es durchaus möglich, dass Sie in einem Bereich des Zeugnisses mit sehr guten Leistungen überzeugen können, während an anderer Stelle eine eher schlechte Note vergeben wird. Aus diesem Gesamtbild ergibt sich am Ende die Abschlussnote.

Hier einige Beispiele für die grundsätzliche Notengebung:

  • „Sehr gut“ / Note 1: „stets zur vollsten Zufriedenheit“
  • „Gut“ / Note 2: „stets zur vollen Zufriedenheit“
  • „Befriedigend“ / Note 3: „zur vollen Zufriedenheit“
  • „Ausreichend“ / Note 4: „zur Zufriedenheit“
  • „Mangelhaft“ / Note 5: „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“

Was steht nicht im Arbeitszeugnis – und was bedeutet das?

Fehlen Angaben im Arbeitszeugnis, muss dies nicht zwangsläufig auf eine schlechte Bewertung zurückzuführen sein – möglicherweise hat der Arbeitgeber lediglich vergessen, auf die einzelnen Sachverhalte näher einzugehen. In einem solchen Fall kann das Problem mit einer Nachbesserung des Arbeitszeugnisses schnell gelöst werden.

Anders sieht es dagegen aus, wenn der Arbeitgeber bewusst eine Bewertung weggelassen hat, denn auch dies hat Aussagekraft. Bezieht sich der Arbeitgeber im Zeugnis zum Beispiel nur auf nebensächliche Tätigkeitsfelder, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass er im Großen und Ganzen mit der Arbeitsleistung sehr unzufrieden war.

Worauf sollten Sie bei der Schlussformel im Arbeitszeugnis achten?

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist eine freiwillige Angabe des Arbeitgebers. Fehlt die Schlussformel vollständig, ist dies ein recht eindeutiger Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung unzufrieden war und das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen nicht bedauert. Die abschließende Wunschformel ist heutzutage absolut üblich. Auch wenn nach der Rechtsprechung des BAG kein Anspruch darauf besteht, lässt ihr Fehlen (entgegen der Ansicht des BAG) sehr wohl auf eine negative Bewertung des Arbeitgebers schließen. Wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf eine solche Floskel haben, sollten Sie trotzdem darauf achten, dass sie in Ihrem Zeugnis enthalten ist.

Ist eine Abschlussformel vorhanden, so sollte sich diese in vier Abschnitte gliedern, die jeweils eine eigene Aussagekraft besitzen:

  • Kündigungsgrund: Hier geht der Arbeitgeber darauf ein, warum das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. „Auf eigenen Wunsch“ symbolisiert die Kündigung seitens des Arbeitnehmers, während „im gegenseitigen Einverständnis“ auch eine Kündigung des Arbeitgebers beinhalten kann.
  • Dankesformel: Hier bedankt sich der Arbeitgeber für die erfolgreiche Zusammenarbeit während der Beschäftigungsdauer. Fehlt die Formel, deutet dies auf ein angespanntes Verhältnis hin.
  • Bedauern über das Ausscheiden: In der Abschlussformel hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Bedauern zum Ausschied aus dem Unternehmen zum Ausdruck zu bringen. Fehlt diese Floskel in der Abschlussformel, deutet dies darauf hin, dass der Arbeitgeber die Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht bedauert und mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden war.
  • Wünsche für die Zukunft: Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer positive Wünsche für die Zukunft zu übermitteln. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Steht zum Beispiel die Abschlussformel „Ich wünsche Herrn/Frau XY Gesundheit und Erfolg in der beruflichen Zukunft“ kann dies ein Hinweis darauf sein, dass der Mitarbeiter häufig krank war und wenig Erfolge zu verzeichnen hatte.

Wie können Sie nach einem Arbeitszeugnis fragen?

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer nur das Anrecht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Zu der Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Auf Verlangen hat dieser jedoch auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen – allerdings nur, wenn Sie ihn dazu auffordern. Sie stehen in der Holschuld und müssen aktiv werden. Fordern Sie daher Ihren Arbeitgeber vorzugsweise schriftlich dazu auf, Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. In der Regel sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen geben, ehe das Beschäftigungsverhältnis endet. Ein kurzes Anschreiben mit der höflichen Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis reicht hierbei völlig aus.

Welche Unterschiede gibt es beim Arbeitszeugnis für Manager und Führungskräfte?

Es gibt große Unterschiede zwischen einem Arbeitszeugnis für einfache Angestellte und einem Arbeitszeugnis für Manager oder Führungskräfte. Hier spielt nämlich nicht nur die persönliche Leistung, sondern auch die Führungsstärke der Person eine wichtige Rolle.

Daher enthalten Arbeitszeugnisse für Führungskräfte und Manager meist weitere Angaben:

  • Bewertung der strategischen und unternehmerischen Leistung.
  • Bewertung des Führungsverhaltens gegenüber unterstellten Mitarbeitern, Kollegen im Vorstand und Unternehmensführung.
  • Eine detaillierte Begründung zum Austritt aus dem Unternehmen, z. b. aufgrund veränderter Eigentümerverhältnisse – oder ob es sich um ein freiwilliges Austreten handelt, um sich beruflich neuen Herausforderungen zu widmen.

Was kann man tun, wenn man beim Arbeitszeugnis unsicher ist?

Die geheimen Codes und Formulierungen im Arbeitszeugnis sind für viele Menschen nicht sofort durchschaubar. Wer sich unsicher ist, ob es sich beim erhaltenen Arbeitszeugnis wirklich um eine positive Bewertung der eigenen Arbeitskraft handelt, sollte daher das Arbeitszeugnis prüfen lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich mit den gängigen Formulierungen der Zeugnissprache aus und kann Ihnen mitteilen, ob es sich um ein positives Arbeitszeugnis handelt. Auch inhaltliche und formelle Anforderungen werden im Zuge einer solchen Überprüfung bewertet, denn Aufbau und Inhalt von Arbeitszeugnissen sind ebenfalls vorgeschrieben.

Stellt sich heraus, dass der frühere Arbeitgeber Ihnen eine eher schlechte Bewertung ausgesprochen hat, oder finden sich Fehler im Arbeitszeugnis, können Sie im Anschluss gut begründet das Arbeitszeugnis anfechten. Dazu sollten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem (früheren) Arbeitgeber halten. Lässt dieser sich bereitwillig auf die Änderung des Arbeitszeugnisses ein, können Sie dazu eine Frist von zwei bis vier Wochen setzen. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch, das Zeugnis abzuändern, müssen Sie Ihr Recht zeitnah vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen – vorzugsweise auch hier mit Unterstützung eines Fachanwaltes.

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Fristen beim Arbeitszeugnis

"Wer ein Arbeitszeugnis beantragt, muss sich dabei an eine vorgeschriebene Frist halten. Mit der Zeit verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, da der Arbeitnehmer sich nicht auf unbegrenzte Zeit an die Arbeitsleistung ehemaliger Mitarbeiter erinnern können muss. Aber auch für die Zeugniserstellung und die Abholung gelten gesetzlich geregelte Fristen."

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen hat sich in den letzten Jahrzehnten ein eigener, geheimer Code entwickelt, den die meisten Arbeitgeber für die Bewertung ihrer Mitarbeiter nutzen. Dies geschah aus der Pflicht heraus, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis zu schreiben – doch hinter den Formulierungen verbirgt sich nur allzu oft eine unterschwellige Kritik. Daher sollte jedes Arbeitszeugnis zunächst durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Dieser kennt bereits die üblichen Vorgehensweisen der Arbeitgeber und kann auf den ersten Blick erkennen, ob es sich wirklich um ein faires und wohlwollendes Arbeitszeugnis handelt. Auch wenn man ein Arbeitszeugnis anfechten möchte, ist ein Rechtsexperte die ideale Unterstützung. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir Sie mit einem unserer Partner-Anwälte oder Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zukommen lassen. Im Anschluss haben Sie die unverbindliche Wahl: Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie direkt einen unserer kompetenten Rechtsexperten buchen, um ein Arbeitszeugnis zu prüfen oder eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses durchzusetzen.

FAQ – Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis wird entweder in Form eines Zwischenzeugnisses während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder zum Ende einer Beschäftigung ausgestellt. Es dient als Beschäftigungsnachweis.

Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt lediglich Einblick in die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers und gilt als Nachweis der Tätigkeit.

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine umfassende Bewertung der Arbeitsleistung, Sozialkompetenz und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Zudem enthält es eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die der Mitarbeiter während seiner Zeit im Unternehmen ausführte.

Arbeitgeber nutzen geheime Codes und besondere Formulierungen, um die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu bewerten, ohne dabei negativ zu klingen. Da Arbeitszeugnisse immer wohlwollend formuliert sein müssen, wurde so die Möglichkeit entwickelt, eine ehrliche Einschätzung zur Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis unterzubringen.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, zum Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis zu überreichen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss durch den Arbeitnehmer gesondert gefordert werden.

Bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.

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